Erneuerbare Prozessenergie
Förderung für die Umstellung auf Wärme aus erneuerbaren Ressourcen
Einstellungen
Förderungswerber
Gefördert wird die Umstellung bzw. Umrüstung von bestehenden Produktionsanlagen und -prozessen auf erneuerbare Energieträger (inkl. Ökostrom) bzw. die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie in bestehenden Anlagen.
Die Förderung umfasst Investitionen zur Umstellung bzw. Umrüstung betriebseigener Produktionsanlagen bzw. Prozesse mit dem Ziel des (erhöhten) Einsatzes erneuerbarer anstelle von Erdgas oder fossilem Heizöl.
Förderungszweck
- Investitionen zur Umstellung von Produktionsanlagen und Produktionsprozessen von fossiler Prozessenergie auf die Nutzung erneuerbarer Energieträger inkl. Ökostrom
- Umstellung von fossilen Prozesswärme- bzw. Dampferzeugern auf Ökostrom unter bestimmten Voraussetzungen
- Investitionen zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie in bestehenden Produktionsanlagen und Produktionsprozessen
- Investitionen zur Umstellung von Produktionsanlagen und Produktionsprozessen von fossiler Prozessenergie auf die Nutzung erneuerbarer Energieträger inkl. Ökostrom
- Umstellung von fossilen Prozesswärme- bzw. Dampferzeugern auf Ökostrom unter bestimmten Voraussetzungen
- Investitionen zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie in bestehenden Produktionsanlagen und Produktionsprozessen
Förderungsgegenstand
- Umrüstung von Prozessen zur Direktwärmeübertragung (z.B. Umformungsprozesse, Schmelzen, …)
- Prozessintegrierte Brenner/Feuerungsanlagen zum Einsatz erneuerbarer Energieträger
- Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene fossile Feuerungsanlagen und zugehörige Tankanlagen
- Bei Umstellung auf Ökostrom: notwendige Aufrüstung/Verstärkung von Zuleitungen und Transformatoren im Eigentum des Förderungswerbers
Neben den Anlagenkosten werden auch Planungskosten (bis max. 10 % der materiellen Investitionskosten) und Montagekosten als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung beträgt bis zu 30 % der umweltrelevanten Investitionskosten in Abhängigkeit von der Ausführung der Anlage. Für Klein- /Kleinst- und Mittelgroße Betriebe kann der Förderungssatz um 20 % beziehungsweise 10 % erhöht werden.
Einreichung
per Online-Formular auf meinefoerderung.at
Richtlinientext als PDF
zum Dokument auf umweltfoerderung.at
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.