Oberösterreich: Anschluss an Fern- oder Nahwärme kleiner 100 kW Anschlussleistung

Fernkälte – Effiziente und umweltfreundliche Gebäudekühlung

Einstellungen

Geltungsdauer:
1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2026 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel (es gilt das Antragsdatum)
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Reduktion von CO2 & weiteren Umweltschadstoffen
Ressourcen & Kreislaufwirtschaft (zB Wasser, Boden)
Erneuerbare Energie
Energieeffizienz (Gebäude)

Förderungswerber 

  • Unternehmen
  • Vereine
  • konfessionelle Einrichtungen
  • Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.

Förderungsgegenstand

Förderungsfähig ist der Anschluss an Fern-/Nahwärmeanlagen, insbesondere auf Basis erneuerbarer Energieträger im Nicht-Wohnbereich.

Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft oder Sportanlagen unterstützt werden können.

Art und Ausmaß der Förderung 

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und auf Grundlage der "De-minimis"-Beihilfen-Verordnung (EU) Nr. 2023/2831.

Anschluss für Neuerrichtung sowie Austausch erneuerbarer Wärmeerzeugungsanlage

Fördersatz Land OÖ

Basisförderung: 20 % der Bundesförderung

KMU-Zuschlag: 20 % Mittlere Unternehmen, 30 % Kleinst-/Kleinunternehmen

Anschluss für Altbestand sowie Austausch fossiler Wärmeerzeugungsanlage

Fördersatz Land OÖ

Basisförderung: 35 % der Bundesförderung

KMU-Zuschlag: 20 % Mittlere Unternehmen, 30 % Kleinst-/Kleinunternehmen

Die Zuschläge sind kumulierbar. Die Landesförderung beträgt jedoch maximal 100 % der Bundesförderung und die Gesamtförderung (Bund/Land) ist mit maximal 50 % der eingereichten anlagen-spezifischen Investitionskosten begrenzt.

Einreichung 

erfolgt beim Land Oberösterreich 

Der Online-Förderantrag ist zeitnah mit dem Bundesantrag nach Durchführung der Maßnahme, spätestens jedoch 6 Monate nach Rechnungslegung an die Förderstelle des Landes Oberösterreich zu senden. Die notwendigen Unterlagen für die Berechnung der Förderhöhe sind in Abstimmung mit der Förderstelle zielgerichtet je nach Maßnahme elektronisch zu übermitteln.

Sofortige Weiterleitung der von der Bundesförderstelle elektronisch erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at nach Erhalt.

Richtlinientext als PDF 

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich

Richtlinien 2022 zur Umweltförderung in Oberösterreich (für Förderungen innerhalb der De-minimis-Regelung) 



Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.