AMS Niederösterreich: EPU-Beihilfe für die Einstellung des 1. Mitarbeiters
Förderung der Lohn- und Lohnnebenkosten des ersten Mitarbeiters
Einstellungen
Förderungswerber
Ein-Personen-Unternehmen (EPU), die
- seit mehr als drei Monaten voll GSVG-versichert sind und
- erstmalig oder nach fünf Jahren
- ihren ersten Mitarbeiter im Rahmen eines echten Dienstverhältnisses anstellen (über Geringfügigkeit)
Förderungszweck
Unterstützung bei der Anstellung des ersten Mitarbeiters während des ersten Anstellungsjahres
Förderungsgegenstand
Lohn- und Lohnnebenkosten des ersten Mitarbeiters
Ausschlussgrund
Dienstverhältnisse, die weniger als 2 Monate dauern
Einstellung von:
- geschäftsführenden Organen
- Lehrlingen
- Ehepartnern, Lebensgefährten, Eltern, Großeltern, Verwandten bis zum 2. Grad
- Stief- und Adoptivkindern
- freie Dienstnehmern
- Werkvertragsnehmern und neuen Selbständigen
Art und Ausmaß der Förderung
- 25 % des Bruttogehaltes für 12 Monate
- Bei Arbeitsverhältnissen, die weniger als ein Jahr dauern, erfolgt eine Aliquotierung
Anmerkung
- Der erste Mitarbeiter muss unmittelbar zuvor beim AMS mindestens 2 Wochen arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sein.
- Das Beschäftigungsausmaß muss dabei mindestens 50 % betragen und mindestens 2 Monate dauern
Einreichung
Innerhalb von sechs Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses bei der regionalen Geschäftsstelle des
Entweder beim AMS oder über das eAMS-Konto
Richtlinientext als PDF
EPU Förderung: Beihilfe für ersten Mitarbeiter | AMS
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.