Eine Person mit gelbem Helm, Ohrenschützern, Arbeitskleidung, Handschuhen und Tablet, auf das sie blickt, steht in einem asphaltierten Gang in einem hohen Raum mit Rohren, Leitungen und Industrieanlagen. Direkt links neben ihr sind drei rote Radventile.
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Gewerbliche Wärme- und Kälteversorgung

Förderung für Investitionen in Anlagen und Netze

Einstellungen

Geltungsdauer:
unbefristet
Standort:
Österreichweit
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Reduktion von CO2 & weiteren Umweltschadstoffen

Förderungswerber

Förderungsmittel für die Gewerbliche Wärme- und Kälteversorgung werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Förderungszweck

  • Modul 1: Wärme- und Kälteerzeugungsanlagen
  • Modul 2: Wärme- und Kältenetze
  • Modul 3: Mikronetze mit- und ohne Wärmeverkauf
  • Modul 4: Optimierung von Wärmeerzeugern und -verteilnetzen

Förderungsgegenstand

  • Modul 1: Wärmeerzeugungsanlagen oder Abwärmeauskopplungen zur Einspeisung von Wärme, Kälteerzeugungsanalgen zur Einspeisung von Kälte.
  • Modul 2: Neubau und Ausbau von Wärmeverteilnetzen auf Basis von klimafreundlicher oder hocheffizienter Fernwärme.
  • Modul 3: Wärmeerzeugungsanlagen inklusive Wärmeverteilnetz zur innerbetrieblichen Wärmeversorgung, Wärmeerzeugungsanlagen inklusive Wärmeverteilnetz zur Wärmeversorgung Dritter.
  • Modul 4: Erneuerungs- oder Optimierungsmaßnahmen von Erzeugungsanlagen, Umbaumaßnahmen und Dekarbonisierung.

Art und Ausmaß der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen und beträgt bis zu 35 % der beihilfefähigen Investitionskosten. 

Einreichung

Richtlinientext als PDF

zum Dokument auf umweltfoerderung.at   


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.