Hausdächer mit Solarpanelen in Vogelperspektive umgeben von Pflanzen
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Oberösterreich: PV-Dächer – Prüfung der Tragfähigkeit von bestehenden Dächern für die Installation von netzgeführten Photovoltaikanlagen

Zuschüsse für Unternehmen, Gemeinden und Privatpersonen

Inhaltsverzeichnis

Einstellungen

Geltungsdauer:
1.1.2023 bis 31.12. 2025 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel (es gilt das Rechnungsdatum)
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Erneuerbare Energie

Förderungswerber 

  • Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen (nur statische Berechnung)
  • Vereine und konfessionelle Einrichtungen
  • oberösterreichische Gemeinden sowie
  • Privatpersonen

Förderungsgegenstand

Gefördert wird die Statische Berechnung: Untersuchung des bestehenden Tragwerkes sowie die Ausarbeitung von einer statischen Maßnahme zur Erhöhung der Tragfähigkeit für die nachträgliche Installation einer netzgeführten Photovoltaikanlage auf dem Dach.

Art und Ausmaß der Förderung 

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und auf Grundlage der „De-minimis“-Beihilfen-VERORDNUNG (EU) Nr. 2023/2831.

Fördersatz Land

Basisförderung

  • bis zu 50 % der förderrelevanten Kosten für Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, maximal 1.500 Euro
  • bis zu 65 % der förderrelevanten Kosten für Vereine, konfessionelle Einrichtungen, oberösterreichische Gemeinden sowie Privatpersonen, maximal 1.500 Euro

Zuschlag

Für Gemeinden, Vereine, konfessionelle Einrichtungen erhöht sich der Landesfördersatz um 10 %, wenn die Sitzgemeinde eine EGEM-Klimabündnis-Gemeinde ist.

Einreichung 

Online-Förderantrag

Der Förderungsantrag für die Maßnahmen ist gemeinsam mit den notwendigen Unterlagen nach Durchführung an das Land Oberösterreich zu stellen. Sämtliche notwendigen Unterlagen für die Beurteilung der Förderungsfähigkeit Ihrer Investition sind mit dem Antrag zu übermitteln. Das Fehlen von Unterlagen verzögert die Bearbeitung des Antrages.

Richtlinientext als PDF 

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich

Richtlinien 2022 zur Umweltförderung in Oberösterreich (für Förderungen innerhalb der De-minimis-Regelung)


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.