Ein leeres Hallenbad mit einem breiten und langen Pool, das durch rot-schwarze, schwimmende Linien in mehrere Bahnen unterteilt ist. Am linken Rad stehen mehrere blaue Sesselreihen
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Energieeffiziente Sportstätten

Förderungen von Maßnahmen zur Steigerung der Endenergieeffizienz 

Einstellungen

Geltungsdauer:
bis 2030 bzw. solange Budget verfügbar
Standort:
Österreichweit
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Reduktion von CO2 & weiteren Umweltschadstoffen
Erneuerbare Energie

Förderungswerber

Einreichen können alle natürlichen sowie juristischen Personen insbesondere Sportvereine, Sportstättenbetreiber oder Sportstättenbetreiberinnen und Kommunen, deren Gebäude ausschließlich oder überwiegend für die körperliche Aktivität sowie die Betätigung im sportlichen Wettkampf oder Training bestimmt ist.

Förderungszweck

Gefördert werden gebäudebezogene Investitionsmaßnahmen zur Einsparung von Endenergie in Sportstätten (zum Beispiel Sporthalle, Sportplatz, spezielle Anlage für einzelne Sportarten) in Österreich.

Förderungsgegenstand

A. Thermische Gebäudesanierung: Maßnahmen zur thermischen Gebäudesanierung (umfassende Sanierungen und Einzelmaßnahmen)

B. Energieeffiziente und klimafreundliche Heizung: Umstellung auf energieeffiziente und klimafreundliche Heizung (Anschluss an Fernwärme, Wärmepumpe, Holzheizung)

C. Energiesparmaßnahmen: Energiesparmaßnahmen (Beleuchtung, Lüftung, Wärmerückgewinnung)

D. Energieeffiziente und klimafreundliche Kühlung: Maßnahmen für energieeffiziente und klimafreundliche Kühlung

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Art und Ausmaß der Förderung

Die Förderung beträgt bis zu 50 % der förderungsfähigen Kosten.

Anmerkung

Unterstützung für Hochwasser-Betroffene Sportstätten Das Bundesministerium für Klimaschutz reagiert aufgrund des Hochwasserereignisses 2024 mit vereinfachten Bedingungen. Um die damit verbundenen außergewöhnlichen finanziellen Belastungen für Betroffene zu unterstützen, gelten in dem aktuellen Förderungsprogramm „Energieeffiziente Sportstätten“ vereinfachte Förderungsbedingungen.

Die Sonderaktion ist befristet für Anträge bis zum 31.3.2025. Die konkreten Förderungsbedingungen und Details finden Sie hier: Informationsblatt für hochwasserbetroffene Betriebe

Einreichung

per Online-Formular auf meinefoerderung.at

Richtlinientext als PDF

zum Dokument auf umweltfoerderung.at   


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.