Tirol: Investitionsförderung für Kleinst- und Kleinunternehmen
Investitionsvolumen von 20.000 Euro bis 700.000 Euro
Einstellungen
Förderungswerber
Antragsberechtigt sind Kleinst- und Kleinunternehmen (KU) mit Standort in Tirol, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung, nach der der Gewerbeordnung sind.
Förderungszweck
Ziel dieser Förderung ist die Stärkung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Tirol.
Förderwürdig sind Investitionen, die eine wesentliche Verbesserung der Betriebsstruktur und/oder eine Verbesserung des Angebotes im Bereich der kleinstrukturierten Tiroler Wirtschaft zum Ziel haben.
Förderungsgegenstand
Im Rahmen dieser Förderung wird die Ansiedlung und Entwicklung von Kleinst- und Kleinunternehmen gefördert. Insbesondere werden folgende Vorhaben unterstützt:
- Erzeugung neuer und/oder höherwertiger Produkte
- Anwendung neuer Technologien/Prozesse
- Erbringung neuer und/oder qualitativ höherwertiger Dienstleistungen
- Betriebsneugründungen & Ansiedelungen
- Schaffung/Verbesserung betrieblicher Mitarbeiterinfrastruktur
Ausschlussgrund
- Alle Sparten außer Beherbergungsbetriebe und Gastronomie
- Investitionen über 700.000 Euro
Art und Ausmaß der Förderung
Basisförderung:
- Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 5 % der förderbaren Kosten. Die Summe der förderbaren Kosten muss
- bei Kleinstunternehmen mind. 20.000 Euro und
- bei Kleinunternehmen mind. 100.000 Euro betragen.
- Die Förderbemessungsgrundlage ist mit max. 700.000 Euro begrenzt.
Bonus für Jungunternehmen:
- Für Jungunternehmen kann ein Bonus von 2,5 % gewährt werden.
Regionalbonus (Osttirol):
- Im nationalen Regionalförderungsgebiet kann ein Bonus von bis zu 2,5 % gewährt werden.
Nachhaltigkeitsbonus
- Zusätzlich zur Investitionsförderung kann ein Bonus von 5.000 Euro beantragt werden, wenn die antragstellenden Unternehmen oder ihre Produkte oder Dienstleistungen im laufenden Kalenderjahr oder in den letzten beiden zurückliegenden Kalenderjahren eine anerkannte Auszeichnung, Preis, Zertifizierung und dergleichen im Umwelt-, Nachhaltigkeits- und Energiebereich erhalten haben (z.B. TRIGOS-Preis, Bio-Zertifizierung eines anerkannten Prüfinstitutes, österreichisches Umweltzeichen, EU Ecolabel etc.). Das Zertifikat muss spätestens bei Rechnungslegung nachgewiesen werden. Der Nachhaltigkeitsbonus kann pro Unternehmen nur einmalig in Anspruch genommen werden.
Anmerkung
Weitere Details, Antragsformular, Ansprechpartner beim Amt der Tiroler Landesregierung, etc. finden Sie auf der Übersichtsseite des Landes.
Einreichung
Einreichung vor Beginn des Förderprojektes bei:
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz
Sachgebiet Wirtschaftsförderung
Heiliggeiststraße 7
6020 Innsbruck
T +43 512 508 3202
F +43 512 508 743235
E wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.