Steiermark: Elektro-Mobilität
Förderungen für Lastmanagementsysteme
Einstellungen
Förderungswerber
Bauträger iS.der GewO 1994, die Wohngebäude errichten
- Eigentümer:Innen und Eigentümer:Innengemeinschaften
- Bevollmächtigte Hausverwaltung
Förderungszweck
Reduktion von klima- und gesundheitsschädlichen Emissionen bei gleichzeitiger Verminderung des Einsatzes von nicht erneuerbaren Ressourcen gemäß den Strategien des Landes Steiermark im Bereich Klima und Energie sowie Luftreinhaltung
Förderungsgegenstand
Anschaffung und Installation von neuen Lastmanagementsystemen für Wohngebäude in der Steiermark mit mehr als 4 Wohnungen oder mehr als 10 KFZ-Abstellplätzen:
- Material und Montage/Installation
- Verstärkung des Hausanschlusses
- bauliche Maßnahmen (z. B. Grabungen, Wanddurchbrüche)
- Planung bis 10% der Gesamtkosten
Ausschlussgrund
kein gemeinsamer Ladepunkt mit dem Lastmanagementsystem
Art und Ausmaß der Förderung
- Zuschuss in der Höhe von max. 30% der anrechenbaren Investitionskosten.
- Basisförderung bis zu 99 möglichen Ladepunkten, max. € 5.000,--
- Zuschlag je weiteren 50 möglichen Ladepunkten, max. € 2.500,--
Einreichung
NACH Projektabschluss, max. 6 Monate ab letzter Rechnungslegung Förderungsantrag inkl. der erforderlichen Zahlungsnachweise per E-Mail, Fax, oder Postweg an das
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 15 - Fachabteilung Energie und Wohnbau
Referat Energietechnik und Umweltförderungen
Landhausgasse 7, 8010 Graz
F +43 316 877 4569
M umweltlandesfonds@stmk.gv.at
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.