
Bildungsscheck der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Gültig für WIFI-Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen
Inhaltsverzeichnis
Einstellungen
Förderungswerber
Berechtigt zum Einlösen des WK-Bildungsschecks sind grundsätzlich
- Firmeninhaber/innen, Gesellschafter/innen, Geschäftsführer/innen, Prokuristinnen/Prokuristen,
- im Firmenbuch eingetragene Personen sowie
- Mitunternehmer/innen,
- Verpartnerte und Kinder sofern eine sozialversicherungsrechtliche Anmeldung im Betrieb gegeben ist.
Förderungszweck
Mit dem WK-Bildungsscheck fördert die Wirtschaftskammer NÖ das Engagement der Unternehmerinnen und Unternehmern finanziell. Der Bildungsscheck kann für alle Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen im WIFI Niederösterreich eingelöst werden.
Der WK-Bildungsscheck wird an alle aktiven Mitgliedsbetriebe der Wirtschaftskammer Niederösterreich per E-Mail versendet. Alle Mitgliedsbetriebe erhalten einmal jährlich einen 100 Euro WK-Bildungsscheck.
Ihr individuelles Gesamtguthaben der WK-Bildungsschecks ist auch auf wko.at in der Userarea abrufbar.
Der WK-Bildungsscheck kann für Angebote des WIFI Niederösterreich eingelöst werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt drei Jahre. Somit können die WK-Bildungsschecks auch „angespart“ werden.
Anmerkung
Zusatzförderung für Mitgliedsbetriebe der Fachgruppe Gastronomie/Hotellerie
Mitglieder der Fachgruppe Gastronomie/Hotellerie der WKNÖ sowie deren Mitarbeiter/innen werden mit einem Guthaben von 200 Euro für WIFI-NÖ-Veranstaltungen im Bereich Tourismus durch die Fachgruppe unterstützt.
Ausgenommen sind HACCP-Kurse und Kurse zur Allergenkennzeichnung.
Diese Zusatzförderung ist mit dem WK-Bildungsscheck kombinierbar und ein Jahr gültig. Dies gilt nur für die ersten 50 Anmeldungen!
Einreichung
Kontakt:
WIFI NÖ, Mariazeller Str. 97, 3100 St. Pölten,
T 02742 890-2000,
M kundenservice@noe.wifi.at
I www.noe.wifi.at
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.