Betriebshilfe Oberösterreich
Unterstützung durch „Betriebshelfer“ bei Arbeitsunfähigkeit
Einstellungen
Förderungswerber
Jedes Mitglied der WKO, das bei der SVA pflichtversichert ist, und eine Arbeitsunfähigkeit von mind. 15 Tagen hat.
Förderungszweck
Art und Ausmaß der Förderung
Kostenlose bzw. vergünstigte Überlassung einer Arbeitskraft für max. 90 Arbeitstage
Anmerkung
Einreichung
Verein Betriebshilfe für die Wirtschaft Oberösterreich
Geschäftsführung Sylvia Lang
T +43 (0)5-90909-3334
M betriebshilfe@wkooe.at
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.