AMS Oberösterreich: Eingliederungsbeihilfe
Beihilfe für die Einstellung von Personen, die längere Zeit arbeitslos waren
Einstellungen
Förderungswerber
Alle Unternehmen – ausgenommen
- AMS,
- Bund,
- politische Parteien,
- Clubs politischer Parteien und
- radikale Vereine.
Art und Ausmaß der Förderung
Welche Arbeitskräfte fördern wir?
- Langzeitarbeitslose
- Personen mit drohender Langzeitarbeitslosigkeit
Gefördert werden können Personen, die beim Arbeitsmarktservice arbeitslos gemeldet sind und
- älter als 50 Jahre sind.
- unter 25 Jahre, und seit mindestens 6 Monaten arbeitslos sind.
- mindestens 25 Jahre alt, und seit mindestens 12 Monaten arbeitslos sind.
- akut von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind, z. B. bei Wiedereinsteigerinnen oder Wiedereinsteiger, Ausbildungsabsolventinnen oder Ausbildungsabsolventen mit fehlender Berufspraxis. In diesem Fall gelten besondere Bedingungen.
Bitte beachten Sie: Die Altersgrenzen können regional unterschiedlich sein. Bitte wenden Sie sich an das AMS, das für die zu fördernde Person zuständig ist.
Anmerkung
Voraussetzung für die Beihilfe ist ein Beratungsgespräch - und zwar bevor die Person eingestellt wird.
Die Voraussetzungen für die Beihilfe sind regional unterschiedlich. Wir informieren Sie gerne über die Details.
Art und Ausmaß der Förderung
Von Fall zu Fall unterschiedlich: Die Höhe richtet sich nach den arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen. Daher vereinbaren wir diese mit Ihnen individuell.
Einreichung
Wann und wo beantragen Sie die Beihilfe?
Über das eAMS-Konto für Unternehmen
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.