Oberösterreich: Rechtsvertretung im Betriebsanlagen-Genehmigungsverfahren
Bei Rechtsstreitigkeiten im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren stehen zwei spezialisierte Anwaltskanzleien zur Verfügung
Einstellungen
Förderungswerber
Gefördert werden kleine und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie Gründer mit Firmensitz in Oberösterreich. Voraussetzung bei der Förderauszahlung ist die aktive Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Förderungszweck
Rechtliche Vertretung durch ausgewählte spezialisierte Anwaltskanzleien bei rechtlichen Problemstellungen im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren.
Förderungsgegenstand
- Einstündige kostenlose Erstberatung mit Anwaltskanzlei (Bezirksaufteilung)
- Umfassende rechtliche Vertretung im Verfahren im Genehmigungsverfahren.
Ausschlussgrund
Bei Beratungsbeginn vor Förderantragstellung und bei wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen Beratungsunternehmen und Förderantragsteller.
Art und Ausmaß der Förderung
- Kostenlose Erstberatung – max. 1 Stunde
- Umfassende rechtliche Vertretung im Genehmigungsverfahren: 50 % vom Pauschalbetrag von 2.300,- Euro = 1.150,- Euro Förderung
Achtung: Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen sind nicht Gegenstand der Förderung. Die Anwaltskanzleien sind verpflichtet, die von der WK vermittelten Mandanten nachweislich darüber zu informieren, wenn bestimmte Leistungen nicht mehr von den vereinbarten Pauschalbeträgen umfasst sind. In diesem Fall sind die Konditionen für den zusätzlichen Aufwand vom Unternehmen selbst mit der Kanzlei zu vereinbaren.
Anmerkung
Antragstellung 02.01. – 06.12.2024
Abrechnung 02.01. – 16.12.2024
Hinweis: Rückfragen bitte an das Umweltservice der
WKO Oberösterreich
T 05-90909-3634
M umweltservice@wkooe.at
Einreichung
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.