Förderung: Fossile Heizungssysteme ersetzen − auf erneuerbare Energieträger umsteigen
Gefördert wird Errichtung von Holzzentralheizungen, Wärmepumpen sowie der Anschluss an Nah- und Fernwärme.
Einstellungen
Förderungswerber
alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen
Förderungszweck
Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner) durch eine klimafreundliche Technologie (Holzheizung, Wärmepumpe und hocheffiziente Nah-/Fernwärme)
Förderungsgegenstand
Gefördert wird die Neuerrichtung von Holzzentralheizungen, Wärmepumpen sowie der Anschluss an eine hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Im Rahmen der Förderungsaktion sind ausschließlich Heizungsanlagen mit einer thermischen Leistung unter 100 kW förderungsfähig.
Wesentlich für die Wahl des neuen Heizungssystems ist die Anschlussmöglichkeit an ein hocheffizientes Nah-/Fernwärmenetz. Ist dies gegeben, kann der Anschluss daran gefördert werden. Ist dies nicht möglich, kann wahlweise ein Holzzentralheizungsgerät oder eine Wärmepumpe gefördert werden.
Ausschlussgrund
Anschlussmöglichkeit an ein hocheffizientes Nah-/Fernwärmenetz gegeben
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung wird mittels Pauschalsatz anhand der Nennwärmeleistung berechnet und ist mit 35 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt. Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss in Form einer „De-minimis“-Beihilfe vergeben.
Einreichung
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.