Person mit dunklen langen Haaren, schwarzem T-Shirt und Print sowie schwarzer Hose steht vor einem Bett und breitet eine Decke darauf aus, daneben ist ein Flatscreen an der Wand und dahinter zeigt sich ein Balkon mit Blick auf eine bergige Landschaft
© Christian Vorhofer | WKO

Vorarlberg: Qualitätsverbesserung - Beherbergung

Investitionszuschuss für kleine und mittlere Beherbergungsbetriebe

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis 31.12.2025
Standort:
Vorarlberg
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Betriebsanlagen

Förderungswerber

Kleine und mittlere Beherbergungsbetriebe bis 50 Mitarbeiter

Förderungszweck

Qualitätsverbessernde Investitionen von Beherbergungsbetrieben werden mit einem Zuschuss gefördert.

Förderungsgegenstand

Investitionen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Steigerung der Leistungsfähigkeit des Unternehmens
  • Anpassung an Markterfordernisse
  • Qualitätsverbesserung im Rahmen von Um- und Zubauten (z.B. Schaffung bzw. Modernisierung von Gästezimmer, Gasträumen samt Eingangsbereich, sanitären Einrichtungen, Einrichtungen für Mitarbeiter)
  • Investitionen in die betriebliche Infrastruktur, sowie Investitionen, die der zielgruppengerechten Vermarktung dienen
  • Erweiterung des Angebotes von Veranstaltungseinrichtungen (z.B. Seminar- und Konferenzräume mit technischer Ausstattung)
  • Kapazitätsanpassung im Zusammenhang mit einer Optimierung der Betriebsgröße
  • Behindertengerechte Maßnahmen
  • Kinderfreundliche Maßnahmen (z.B. Kinderspielpätze)
  • Investitionen zur erheblichen Reduktion des Energieeinsatzes
  • Investitionen zur Erhöhung der Sicherheit des Gastes (z.B. Brandschutzmaßnahmen)

Ausschlussgrund

Nicht gefördert werden:

  • Kauf von Grundstücken und Gebäuden
  • Erwerb von Fahrzeuge aller Art
  • gebrauchte Investitionsgüter
  • Betriebsmittel

Art und Ausmaß der Förderung

Einmalzuschuss (für kredit-, leasing- oder eigenmittelfinanzierte Investitionen)

  • Zuschuss: 10 % der (förderbaren) Nettoinvestitionen
  • für Investitionen zwischen € 25.000 und € 250.000
  • Aufstockung des ÖHT-Zuschusses: 5 % , allerdings max. Förderung des Landes: € 25.000
  • Inanspruchnahme der Landesförderung: einmal innerhalb von zwei Jahren

Liegt der Investitionsstandort in Blons, Brand, Bürserberg, Dalaas, Fontanella, Innerbraz, Klösterle, Raggal, St. Gerold, Silbertal, Sonntag, Thüringerberg, Schröcken oder Warth dann wird zusätzlich ein Zuschuss in Höhe von 5 % des geförderten Finanzierungsvolumens gewährt.

Zinssatz

  • Es gilt ein Höchstzinssatz für die Bankinstitute, dh die Banken sind an diese Zinssätze "nach oben" gebunden.

Anmerkung

Voraussetzung:

Bundesförderungen sind - sofern möglich - zuerst in Anspruch zu nehmen. Daher ist zuerst zu prüfen, ob die Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) das Vorhaben fördert. Unterstützt die ÖHT das Investitionsprojekt mit einem Zuschuss von 5 %, so verdoppelt das Land die Förderung, allerdings nur bis zu einer maximalen Förderung von EUR 25.000. Das von der ÖHT anerkannte förderungswürdige Investitionsvolumen darf € 700.000 nicht übersteigen.

Ist das Vorhaben bei der ÖHT nicht förderbar, so kann sofort ein Antrag beim Land Vorarlberg gestellt werden.

Einreichung

  • Vor Investitionsbeginn
  • Vorarlberger Landesregierung, Abtl. VI a, 6901 Bregenz
    Tel: +43 (05574) 511-26105
    Fax: +43 (05574) 511-926195

Richtlinientext als PDF

Richtlinie und Antrag des Landes


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.