Vorarlberg: Qualitätsverbesserung - Beherbergung
Investitionszuschuss für kleine und mittlere Beherbergungsbetriebe
Einstellungen
Förderungswerber
Kleine und mittlere Beherbergungsbetriebe bis 50 Mitarbeiter
Förderungszweck
Qualitätsverbessernde Investitionen von Beherbergungsbetrieben werden mit einem Zuschuss gefördert.
Förderungsgegenstand
Investitionen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
- Steigerung der Leistungsfähigkeit des Unternehmens
- Anpassung an Markterfordernisse
- Qualitätsverbesserung im Rahmen von Um- und Zubauten (z.B. Schaffung bzw. Modernisierung von Gästezimmer, Gasträumen samt Eingangsbereich, sanitären Einrichtungen, Einrichtungen für Mitarbeiter)
- Investitionen in die betriebliche Infrastruktur, sowie Investitionen, die der zielgruppengerechten Vermarktung dienen
- Erweiterung des Angebotes von Veranstaltungseinrichtungen (z.B. Seminar- und Konferenzräume mit technischer Ausstattung)
- Kapazitätsanpassung im Zusammenhang mit einer Optimierung der Betriebsgröße
- Behindertengerechte Maßnahmen
- Kinderfreundliche Maßnahmen (z.B. Kinderspielpätze)
- Investitionen zur erheblichen Reduktion des Energieeinsatzes
- Investitionen zur Erhöhung der Sicherheit des Gastes (z.B. Brandschutzmaßnahmen)
Ausschlussgrund
Nicht gefördert werden:
- Kauf von Grundstücken und Gebäuden
- Erwerb von Fahrzeuge aller Art
- gebrauchte Investitionsgüter
- Betriebsmittel
Art und Ausmaß der Förderung
Einmalzuschuss (für kredit-, leasing- oder eigenmittelfinanzierte Investitionen)
- Zuschuss: 10 % der (förderbaren) Nettoinvestitionen
- für Investitionen zwischen € 25.000 und € 250.000
- Aufstockung des ÖHT-Zuschusses: 5 % , allerdings max. Förderung des Landes: € 25.000
- Inanspruchnahme der Landesförderung: einmal innerhalb von zwei Jahren
Liegt der Investitionsstandort in Blons, Brand, Bürserberg, Dalaas, Fontanella, Innerbraz, Klösterle, Raggal, St. Gerold, Silbertal, Sonntag, Thüringerberg, Schröcken oder Warth dann wird zusätzlich ein Zuschuss in Höhe von 5 % des geförderten Finanzierungsvolumens gewährt.
Zinssatz
- Es gilt ein Höchstzinssatz für die Bankinstitute, dh die Banken sind an diese Zinssätze "nach oben" gebunden.
Anmerkung
Voraussetzung:
Bundesförderungen sind - sofern möglich - zuerst in Anspruch zu
nehmen. Daher ist zuerst zu prüfen, ob die Österreichischen Hotel- und
Tourismusbank (ÖHT) das Vorhaben fördert. Unterstützt die ÖHT das
Investitionsprojekt mit einem Zuschuss von 5 %, so verdoppelt das Land
die Förderung, allerdings nur bis zu einer maximalen Förderung von
EUR 25.000. Das von der ÖHT anerkannte förderungswürdige
Investitionsvolumen darf € 700.000 nicht übersteigen.
Ist das Vorhaben bei der ÖHT nicht förderbar, so kann sofort ein Antrag beim Land Vorarlberg gestellt werden.
Einreichung
- Vor Investitionsbeginn
- Vorarlberger Landesregierung, Abtl. VI a, 6901 Bregenz
Tel: +43 (05574) 511-26105
Fax: +43 (05574) 511-926195
Richtlinientext als PDF
Richtlinie und Antrag des Landes
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.