Collage aus drei Bildern: Lächelnde Person mit runden Brillen hält Arme verschränkt vor Körper, lächelnde Person vor aufgeschlagenem Block mit Stift in Hand sitzend blickt zur Seite, Detailansicht einer Hand, die auf aufgeklappten Laptop deutet
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Oberösterreich: EPU – Förderung für die erste Arbeitskraft

Zuschuss in der Höhe eines Viertels des Bruttogehalts

Einstellungen

Geltungsdauer:
laufend
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Personalanstellung

Förderungswerber 

  • Sie sind seit mehr als 3 Monaten nach dem GSVG kranken- und pensionsversichert.
  • Und Sie beschäftigen vollversicherungspflichtig eine Arbeitskraft – entweder erstmals oder wieder nach 5 Jahren.
  • Die Arbeitskraft ist entweder seit mindestens 2 Wochen oder unmittelbar nach abgeschlossener Ausbildung arbeitslos gemeldet.
  • Die Arbeitskraft arbeitet mindestens 50% der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden.
  • Das Arbeitsverhältnis dauert länger als 2 Monate.

Ausschlussgrund 

  • Ihre Ehepartnerin, Ihr Ehepartner,
  • Ihre Lebensgefährtin, Ihr Lebensgefährte,
  • Ihre eingetragene Partnerin, Ihr eingetragener Partner,
  • Ihre Eltern, Kinder und Geschwister,
  • Ihre Enkelkinder und Großeltern,
  • Ihre Schwägerinnen und Schwager,
  • Ihre Stiefkinder und Stiefeltern,
  • Ihre Adoptivkinder und Adoptiveltern,
  • Adoptivkinder und Adoptiveltern der Geschäftsführung,
  • Geschäftsführende Organe,
  • Lehrlinge,
  • Werkvertragsnehmerinnen und Werkvertragsnehmer,
  • neue Selbstständige – mit und ohne Werkvertrag und
  • freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer.
  • Gesellschaften nach bürgerlichem Recht (Ges.b.R)

Art und Ausmaß der Förderung 

Wie hoch ist die Förderung?

Sie erhalten von uns ein Viertel des Bruttogehalts.
Obergrenze ist die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage.

Wie lange erhalten Sie die Förderung?

  • Grundsätzlich 1 Jahr.
  • Bei kürzeren Arbeitsverhältnissen für die gesamte Dauer.

Anmerkung 

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein ?

  • Sie sind seit mehr als 3 Monaten nach dem GSVG kranken- und pensionsversichert.
  • Und Sie beschäftigen vollversicherungspflichtig eine Arbeitskraft – entweder erstmals oder wieder nach 5 Jahren.
  • Die Arbeitskraft ist entweder seit mindestens 2 Wochen oder unmittelbar nach abgeschlossener Ausbildung arbeitslos gemeldet.
  • Die Arbeitskraft arbeitet mindestens 50% der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden.
  • Das Arbeitsverhältnis dauert länger als 2 Monate.

Einreichung 

Über das eAMS-Konto.

Wichtig:
Die Beantragung muss bis spätestens 6 Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses erfolgen.


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.