Weißer Roboter klickt mit seinem Zeigefinger auf Fragen
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Chat-Fragen: Webinar "KI-Anwendungen rechtssicher umsetzen"

Alle Fragen aus dem Webinar 

Lesedauer: 11 Minuten

Hier finden Sie eine Übersicht aller Chat-Fragen und Kommentare vom Webinar „KI-Anwendungen rechtssicher umsetzen“. Ihre Fragen/Kommentare wurden mit dem KI-Tool „Anthropic Claude 2“ anonymisiert, analysiert und beantwortet sowie vom Vortragenden mit „1“, „3“ oder „5“ bewertet und gegebenenfalls ergänzt:

Frage Antwort KI Note Info von Alexandra Ciarnau
Geht das zb. mit öffentlichen LinkedIn Profilen?
Ob öffentliche LinkedIn Profile für KI-Training genutzt werden dürfen, hängt von den Nutzungsbedingungen von LinkedIn ab. Grundsätzlich ist die nicht-kommerzielle Nutzung öffentlicher Profile erlaubt, eine kommerzielle Nutzung sollte aber vorher mit LinkedIn geklärt werden. 5 Insbesondere datenschutz- und urheberrechtliche Einschränkungen werden nicht thematisiert. Die Zulässigkeit hängt nämlich nicht nur von den Nutzungsbedingungen von LinkedIn ab, sondern auch von den Rechten der Profilinhaber. Dies erfordert eine Prüfung im Einzelfall (zB ob berechtigte Interessen als Rechtsgrundlage argumentierbar sind, die Ausnahme der privaten Nutzung greift, etc). 
die über die API von LinkedIN zur Verfügung gestellt werden?
Ja, die über die LinkedIn API zur Verfügung gestellten öffentlichen Daten dürfen grundsätzlich für KI-Training verwendet werden. Die Nutzungsbedingungen von LinkedIn sollten beachtet werden. 5 Siehe oben.
Also ich fasse nochmal zusammen: Als Spam wird juristisch die Massenversendung von Mails bezeichnet nicht ein Individualmessaging wie von LinkedIn angeboten - die Frage ist konkret wenn ich die API von LinkedIn verwende und hier die Profile nutzen um eine KI für optimierte Indivual InMessages zu trainieren ist das erlaubt ja oder nein?
Die Nutzung von LinkedIn Profilen für KI-Training ist unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen grundsätzlich erlaubt. Spam-Versendung von Massennachrichten ist verboten, individuelles Messaging aber rechtlich grundsätzlich zulässig. Die konkrete Nutzung sollte juristisch überprüft werden. 5 Siehe oben zu 3. Direktwerbung im Sinne des Telekommunikationsgesetzes 2021 wird in der österreichischen Rechtsprechung sehr weit ausgelegt - auch direct messages in Sozialen Netzwerken können unter das Spam-Verbot fallen und einwilligungspflichtig sein. Dies erfordert stets eine Einzelfallprüfung.
Welche Möglichkeit gibt es dass ich auf diese konkrete Anfrage noch eine Antwort bekomme? - die vorher getätigte Aussage ist schlichtweg nicht zutreffend und ich glaube es wurde hier technisch verstanden was  gemeint ist.... Spam Mailing hat damit nämlich nichts zum tun Ob noch eine Antwort möglich ist, hängt vom Veranstalter ab. Am besten direkt nachfragen, ob eine Nachreichung der Antwort möglich ist. 5
Den Check muss man immer selbst machen, unabhängig von KI oder menschlich generiert. Man könnte auch die Marke Mercedes anmelden, obwohl sie existiert. Sie hält halt nicht. Ja, unabhängig ob KI oder Mensch muss der rechtliche Schutz von Marken immer selbst geprüft werden. Eine Anmeldung ist nicht automatisch rechtlich zulässig. 3 Die Schutzfähigkeit als Marke hängt von zahlreichen Faktoren ab (zB Unterscheidungskraft). Dies erfordert stets eine Einzelfallprüfung.
Darf ich ein bei iStock gekauftes Foto für Social Media Postings verwenden? Die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Bildes auf iStock sollten geprüft werden. Grundsätzlich erwirbt man bei Kauf eine Lizenz für bestimmte Nutzungsarten, die im Vertrag festgelegt sind. Für Social Media müsste die Lizenz dies abdecken. 3 Die Annahme im letzten Satz ("Für Social Media müsste die Lizenz dies abdecken") ist zu  weitgehend. Dies bedarf stets einer Einzelfallprüfung.
wenn ich einen Text für Websites oder Social Media Beiträge erstellen lasse, kann ich ja bei der Eingabe "plagiatsfrei" dazu geben. Dann sollte ich ja nur plagiatsfreie Texte erhalten oder?
Nein, die Eingabe "plagiatsfrei" garantiert nicht, dass KI-Texte frei von Plagiaten sind. Der KI-Anbieter sollte diesbezüglich befragt werden, Garantien sind unwahrscheinlich. Man muss KI-Texte selbst auf Plagiate prüfen. 3 Maßgebend sind die Lizenzbedingungen und ob hier eine ausdrückliche Zusicherung des Anbieters erfolgt.
Wie sieht es mit dem Abgreifen von Daten einer Firmenhomepage aus? Das hängt von den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Website ab. In der Regel ist ein automatisierter Datenabgriff (Scrapping) ohne Erlaubnis nicht zulässig und kann rechtliche Konsequenzen haben. 3 Hier gibt es insbesondere urheber- und datenschutzrechltiche Einschränkungen (Website kann als Datenbank urheber- oder leistungsrechtlich geschützt sein).
Wie weiß ich, dass beim Vergleich, ob es mein generiertes Bild schon im Internet gibt - die sehr ähnlichen gefundenen Bilder nicht auch schon KI generiert sind? Das ist tatsächlich schwer festzustellen. Man müsste Rückfragen beim KI-Anbieter stellen oder die Bilder manuell auf Echtheit prüfen. Eine 100% Sicherheit gibt es nicht. 1 Fraglich ist, ob das andere Bild urheberrechltich geschützt ist und damit in Ausschließlichkeitsrechte eingegriffen wird oder nicht. Dies bedarf stets einer Einzelfallprüfung.
Ich darf das KI Bild von Neuroflash frei verwenden - aber bedeutet es auch, dass ich es schützen lassen kann? Und wenn ja, wie soll ich wissen, dass ich zufällig ein (fast) identes Ergebnis erzielt habe und dadurch klagbar bin bei Nutzung, weil das KI Bild schon von jemand anderem geschützt wurde (als Urheber)? Die Nutzungs- und Schutzrechte hängen von den Lizenzbedingungen des KI-Anbieters ab. Oft werden keine ausschließlichen Rechte übertragen, sodass eine Schutzrecht-Anmeldung nicht möglich ist. Die Bedingungen sollten geprüft werden. 5 Die Schutzfähigkeit (zB Eintragung als Marke) hängt von zahlreichen Faktoren ab (zB Unterscheidungskraft). Zum zweiten unbeantwortet gebliebenen Teil der Frage: Fraglich ist, ob das andere Bild urheberrechltich geschützt ist und damit in Ausschließlichkeitsrechte eingegriffen wird oder nicht. Dies bedarf stets einer Einzelfallprüfung. Falls ja, kann der Nutzer insbesondere auf Unterlassung und Schadenersatz klagen.
Scrapen bedeutet in diesem konkreten Zusammenhang was?
Automatisch auslesen/abziehen?

Scrapping bedeutet das automatisierte Auslesen von Daten von Websites, also das "Abschöpfen" von Inhalten. Dies ist in der Regel nur mit Erlaubnis rechtlich zulässig. 1
Hallo. Wenn ich meinen Input eingebe und den umschreiben lasse, gehört der Inhalt dann mir?
Grundsätzlich verbleiben die Rechte am eingegebenen Text beim Verfasser. Die Rechte am KI-generierten Output sind komplexer: Hier kommen u.a. die Nutzungsbedingungen des KI-Anbieters zum Tragen. Oft werden keine exklusiven Rechte übertragen. 3 Außerdem ist der Nutzer für die Inhalte selbst verantwortlich und muss über ausreichende Rechte verfügen.
was sind BIASES Biases sind Verzerrungen bzw. systematische Fehler von KI-Systemen, die durch die zugrundeliegenden Datensätze und Algorithmen entstehen können. 1
Sind Informationen von Seiten öffentlich, bei denen ich ich registrieren muss? (zB Facebook)
Nein, registrierungspflichtige Seiten sind nicht öffentlich zugänglich. Für die Nutzung geschützter Inhalte ist in der Regel eine Genehmigung des Rechteinhabers erforderlich. 5 Die Antwort differenziert nicht hinreichend (zB nicht-private Profile können sehr wohl öffentlich abgerufen werden). Hier ist eine Einzelfallprüfung erforderlich.
Antwort:
Das ist eine komplexe Frage, bei der verschiedene Aspekte berücksichtigt werden müssen. Hier eine kurze Zusammenfassung:

- Grundsätzlich wird die Urheberschaft bei computergenerierten Werken demjenigen zugeschrieben, der die KI so programmiert/trainiert hat, dass sie das Werk herstellen kann.

- Wenn die KI aber sehr eigenständig agiert und der Programmierer keinen kreativen Einfluss ausgeübt hat, könnte die Urheberschaft auch der KI selbst oder niemandem zustehen (gemeinfrei).

- Bei kollaborativen Werken (Mensch gibt Input, KI generiert Output) kann eine geteilte Urheberschaft von Mensch und Programmierer bestehen.

- Oft werden die Nutzungsrechte von KI-Firmen per Lizenz eingeschränkt, sodass selbst bei gemeinfreien Werken Nutzungsbeschränkungen bestehen können.

- Vieles ist rechtlich noch nicht eindeutig geklärt, da KI-generierte Werke ein neues Phänomen sind. Die Gesetzgebung ist noch im Fluss.

Im Einzelfall kommt es also sehr auf die Umstände an. Meist werden aber die Programmierer oder KI-Firmen die Verwertungsrechte beanspruchen. Die Rechtslage sollte im Zweifel von (Rechts) Experten beurteilt werden.
[bereits beantwortet] /
KI geht auch in viele sensible Bereiche, wie zB Medizin. Wie kann hier vor Hacker geschützt werden? Oder generierte Fakenews - Company Baising? KI-Sicherheit ist tatsächlich ein wichtiges Thema. Verfahren zur Absicherung von KI-Systemen werden aktuell stark erforscht. Maßnahmen können technischer und organisatorischer Art sein, z.B. Nutzerauthentifizierung, Verschlüsselung, Monitoring. 3 Die Antwort ist zu unspezifisch, zB sind in diesem Zusammenhang auch  Datenschutz- und Cybersecurity-Aspekte relevant, ggfs ist auch das Gesundheitstelematikgesetz anwendbar, das besondere Anforderungen an entsprechende Dienstleister stellt. Dies erfordert stets eine Einzelfallprüfung.
Darf man mit der Chat-GPT API beliebige Daten (auch Personenbezogen) verarbeiten, denn diese Daten bleiben laut OpenAI ja explizit "Privat".
Die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von Anbietern wie OpenAI sollten unbedingt geprüft werden. Grundsätzlich ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zu klären. Expert*innenempfehlung ist ratsam. 3 Die Zulässigkeit der Datenverwendung hängt von vielen Faktoren ab (Datenkategorien, Rechtsgrundlage, etc). Es bedarf einer Einzelfallprüfung, ob ggfs mit berechtigten Interessen für die Nutzung der Daten argumentiert werden kann.
Wenn man einen Chatbot entwickeln möchte, benötigt man dafür entweder einen Befähigungsnachweis, der bei der Gründung eines Unternehmens erforderlich ist, oder es reicht aus, ein freies Gewerbe anzumelden. Für die Entwicklung einfacher Chatbots reicht in der Regel die Anmeldung eines Gewerbes aus. Bei risikobehafteten Anwendungen können besondere Qualifikationen oder Berufszulassungen erforderlich sein. Die rechtlichen Anforderungen sollten im Einzelfall geprüft werden. 1
Gibt es so etwas wie ein Fremdwortverzeichnis? Z.B: was sind Biases... Ein Fremdwortverzeichnis habe ich leider nicht verfügbar. Ich kann aber Begriffe wie "Biases" gerne kurz erklären, wenn sie in einer Frage auftauchen. Einfach kurz danach fragen! 1
Muss ich das Prompting z.B. für KI-basierte Bilder dokumentieren? Es gibt keine rechtliche Vorgabe, das Prompting zu dokumentieren. Aus Nachweisgründen kann dies aber sinnvoll sein. Die rechtliche Relevanz hängt vom Einzelfall ab und sollte bei Bedarf von Experten geprüft werden. 1
chatGPD greift doch auf alle Daten zu, die ich im Internet finden kann - wie finden die das wegen dem Urheberrecht heraus?
ChatGPT hat keinen vollständigen Zugriff auf alle Internetdaten, sondern nur auf seine Trainingsdaten. Die Nutzungsbedingungen regeln die Datennutzung. Urheberrechte Dritter sind zu beachten. Die Generierung erfolgt durch die KI. 3 Auch können datenschutz- und persönlichkeitsrechtliche Einschränkungen sowie der Know how-Schutz eine Rolle spielen. Aus diesem Grund ist die Nutzung von ChatGPT (derzeit) stets mit Restrisiken verbunden und sollte eine Einzelfallprüfung erfolgen. Hier sollte ggfs externer rechtlicher Rat eingeholt werden.
Wenn auf der Seite der KI (z.B. DeepAI) angegeben ist, dass die erstellten Inhalte für jegliche Zwecke inklusive kommerzielle Zewcke verwendet werden dürfen, kann man sie bedenkenlos veröffentlichen? Wenn die Nutzungsbedingungen die freie Verwendung ausdrücklich erlauben, spricht rechtlich zunächst nichts dagegen. Allerdings können unter Umständen trotzdem Drittrechte bestehen, die man prüfen sollte. 5 Die Zulässigkeit einer konkreten Nutzung sollte  stets vorab anhand der Lizenzbedingungen geprüft werden. Außerdem ist der Nutzer für die Zulässigkeit der Verwendung der eingegebenen Daten selbst verantwortlich - auch das erfordert eine Einzelfallprüfung.
Was passiert, wenn zum Zeitpunkt der Verwendung der Inhalt frei verwendbar ist, der Inhalt wird gedruckt und später ändert sich die Lizenz und Inhalte dürfen nicht mehr frei verwendet werden? Wenn die Nutzung zunächst erlaubt war, durften Sie den Content rechtlich einsetzen. Allerdings sollten Sie die geänderten Bedingungen beachten und den Content bei zukünftiger Nutzung anpassen. 5 Die weitere Zulässigkeit der Nutzung ist von den konkreten Lizenzbedingungen (Änderungsrecht und Bedingungen) abhängig. Hier wird es auch darauf ankommen, ob es sich um eine entgeltliche oder unentgeltliche Lizenz handelt.
Hallo! Gibt es schon ausjudizierte Fälle von Urheberrechtsverletzung in AT, EU oder USA? Markus Tröscher, AI INSPIRATION
Aktuell gibt es meines Wissens noch keine relevanten Gerichtsurteile zu KI-Urheberrechtsverstößen. Die Rechtslage ist noch neu und umstritten. Es deutet sich aber an, dass erste Urteile in nächster Zeit kommen könnten. 3 Grds richtig, aber der Zugang zu ChatGPT wurde bereits in Italien zeitweise aufgrund von Datenschutzproblemen gesperrt. Außerdem sind entsprechende Verfahren anhängig, zB Stable Diffusion/GettyImages. 
Wenn ich ein KI generiertes Werk zum Verkauf oder Verlizensieren anbiete macht es Sinn meinen Prompt als Vertragsgegenstand mitanzubieten um mich als Mit-Urheber ins Spiel zu bringen? Das ist eine interessante strategische Überlegung. Ob das rechtlich ausreicht, um Miturheber zu werden, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und sollte von Experten beurteilt werden. 1
Also zusammengefasst wenn ich ein KI erzeugtes Bild auf meiner Homepage verwende kann ich mich selbst als Fotocredit angeben sollte es nicht von den AGB der KI Seite anders vorgegeben sein? Das ist so grundsätzlich richtig, sofern keine abweichenden Angaben in den KI-Nutzungsbedingungen existieren. Eine Nennung als Fotocredit ist möglich, aber nicht zwingend erforderlich. 5 Dies hängt auch davon ab, ob Sie über ausreichend Rechte an den Ausgangsdaten verfügen - hierfür ist der Nutzer selbst verantwortlich. Dies muss vorab geprüft werden.
ChatGpt Nutzungsbestimmungen sagen, dass mir der von der AI genutzte Content gehört. Außer andere haben die gleiche Frage gestellt, dann gehört er mir nicht. Da die Antwort vermutlich nicht mit dem Label kommt: "hat schon jemand anders gefragt", wie gehe ich damit um? Laut Nutzungsbedingungen behält man die Rechte, außer jemand anderes hat die gleiche Frage bereits gestellt. Da man das nicht überprüfen kann, empfiehlt sich eine konservative Herangehensweise bzw. juristische Prüfung. 3
was sind Biases? Biases sind systematische Verzerrungen in KI-Systemen, die durch die zugrundeliegenden Daten und Algorithmen entstehen. 1
Ich habe das Bsp vom Website Scraping nicht ganz verstanden... Was ist nun verboten: das die KI sich die Infos von der Webseite holt oder ich sie copy und past mache und in die KI einspeise???
Das Kopieren von Inhalten von einer Website und Einspeisen in KI ist ohne Erlaubnis illegal. Die KI selbst darf sich die Infos auch nicht eigenständig von der Website holen, das wäre ebenfalls illegal. 3 Dies insbesondere aufgrund von urheber- und datenschutzrechtlichen Einschränkungen.
Bei chatgpt kann ich ja nicht entscheiden, welche daten (zB webseiten dritter) es verwendet. Das stimmt, bei ChatGPT kann man nicht kontrollieren, welche Daten es nutzt. Die Anbieter geben aber an, dass nur die Trainingsdaten verwendet werden. Trotzdem empfiehlt sich Vorsicht bei sensitiven Themen. 3 Ja, die KI agiert im Wesentlichen als black box, weshalb die Verwendung von ChatGPT stets mit einem Restrisiko verbunden ist.
woher weiß ich, dass die KI nur aufgrund meiner Anweisung auf dieses ergebnis gekommen ist? Leider gibt es keine 100% Sicherheit, dass die KI wirklich nur auf Basis der Anweisungen gearbeitet hat. Hier muss man dem Anbieter vertrauen bzw. die Ergebnisse kritisch evaluieren. 1

Stand: 27.07.2023