Pflegende Behandlung der Fußnägel mit professionellem Gerät und hygienischen Schutzhandschuhen
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Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, Landesinnung

Bezeichnung "medizinische Fußpflege"

in Österreich nicht erlaubt

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Da sich in letzter Zeit die Meldungen, dass Fußpflegebetriebe den Zusatz "medizinisch“ verwenden häufen, weist die Landesinnung darauf hin, dass diese Bezeichnung nicht erlaubt ist!

In Österreich ist das Fußpflegergewerbe ein so genanntes reglementiertes Gewerbe, besitzt einen entsprechenden Befähigungsnachweis und gibt der Gewerbetreibenden das Recht sich als Fachfußpfleger zu bezeichnen bzw. ein Fachinstitut für Fußpflege zu betreiben. Bei der Befähigungsprüfung ist in der Kommission auch ein ärztlicher Prüfer/in vertreten.

Speziell in Deutschland, wo die Fußpflege generell ein freies Gewerbe darstellt, weist der Zusatz "medizinisch“ auf eine Ausbildung unter ärztlicher Einbindung hin und setzt somit den einen mit Ausbildung von jenem ab, der keinerlei oder nur wenig Unterweisung genossen hat.

In Österreich führt daher ein solcher Zusatz zum ungeeigneten Versuch, jenen, der sich des Zusatzes richtigerweise enthält abzuqualifizieren und stellt daher einen unlauteren Wettbewerb dar.

Aus diesem Grund ersucht die Landesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure alle Fußpflegebetriebe auf die Führung eines Zusatzes wie "medizinisch“ zu verzichten, um nicht gegen die guten Sitten und Wettbewerbsregeln zu verstoßen.

Bezeichnungen für Fußpfleger

Podologischer Fußpfleger

Stand: 20.12.2022