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Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, Fachverband

Geldwäsche / Terrorismusfinanzierung: Regelungen für Versicherungsmakler

Prüfung und Bewertung von Risikofaktoren

Lesedauer: 1 Minute

Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten sind nach der Gewerbeordnung dazu verpflichtet, ihre Geschäftstätigkeit zu überprüfen und zu bewerten, ob Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bestehen (Risikoerhebung).

Risikoprüfung und -bewertung

Diese Prüfung und Bewertung richtet sich nach bestimmten, vom Gesetz vorgegebenen Risikofaktoren. Sie ist aufzuzeichnen, sollte aktuell gehalten werden, kann von der Behörde überprüft werden und muss dieser auf Anfrage auch zur Verfügung gestellt werden.

Zur notwendigen Risikoerhebung wurde vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) gemeinsam mit den Bundesländern ein Fragebogen erstellt. Vorzugsweise ist dieser über das Unternehmensserviceportal usp.gv.at auszufüllen (mit oder ohne Registrierung).

Wenn dies nicht möglich sein sollte, kann auch dieses Excel-Formular ausgedruckt und händisch ausgefüllt werden (ein Ausfüllen in Excel selbst ist technisch nicht vorgesehen). Anhand von wenigen Fragen kann damit eine Risikobewertung vorgenommen und dokumentiert werden. Die ebenfalls vom BMDW herausgegebene Ausfüllhilfe soll bei der Risikobewertung und beim Ausfüllen des Risikoerhebungsbogens unterstützen.

Versicherungsmakler, die nicht im Zusammenhang mit Lebensversicherungen oder anderen Dienstleistungen mit Anlagezweck tätig sind, können eine Negativerklärung abgeben, auch hier möglichst über das Unternehmensserviceportal usp.gv.at (mit oder ohne Registrierung).

Verdachtsmeldestelle

Verdachtsmeldungen an die Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt können ausschließlich über goAML vorgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie mit Ihrer Geschäftstätigkeit unter die Verpflichtungen zur Geldwäschebekämpfung und Terrorismusfinanzierung fallen oder in Zukunft fallen könnten, auch ohne einen aktuellen Verdacht auf Geldwäsche zu haben, über einen Zugang über goAML verfügen sollten (Voraussetzung USP Zugang!): Registrieren Sie sich daher am besten jetzt! Einen Leitfaden zum Nachlesen gibt es auf der Website des Bundesministerium für Inneres.

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Stand: 30.07.2024