Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker, Bundesinnung

Neufassung der Elektrotechnikverordnung

Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sowie anderer Anlagen in deren Einflussbereich

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21.09.2023

Die Elektrotechnikverordnung 2020 (ETV 2020) löst die Elektrotechnikverordnung 2002 (ETV 2002) in der Fassung BGBl. II Nr. 229/2014 ab. Die Neuerlassung ist erforderlich, weil die Bestimmungen über die elektrotechnische Normung im Elektrotechnikgesetz 1992 (ETG 1992), zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 27/2017, umfangreich überarbeitet wurden.

Wesentliche Änderungen:

  • Verkürzung der Liste jener Normen, die verbindlich anzuwenden sind (gem. Anhang I sind fast nur noch rein österreichische elektrotechnischen Normen und elektrotechnischen Referenzdokumente als verbindliche Dokumente vorgesehen)
  • Aufzählung von "kundgemachten elektrotechnischen Normen" im Anhang II
  • Risikobeurteilung kann zur Erfüllung der Anforderungen des Elektrotechnikgesetzes eine vor erstmaliger Herstellung, Errichtung, Inverkehrbringung, Instandhaltung, Überprüfung oder Inbetriebnahme durchgeführt werden in der entsprechende Maßnahmen festgelegt werden (ähnlich wie bei europäischen Richtlinien).
  • Einjährige Übergangsfrist betreffend Entfall einer Risikobeurteilung im Hinblick auf die Anwendung fast aller Normen gemäß ETV 2002
  • Erstprüfung: Jede elektrische Niederspannungsanlage muss einer Prüfung nach den anerkannten Regeln der Technik unterzogen werden, bevor sie erstmalig in Betrieb genommen wird, um die Einhaltung der Erfordernisse des § 3 Abs. 1 und 2 ETG 1992 nachzuweisen.

Bundesgesetzblatt: BGBl. II Nr. 308/2020

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