Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker, Bundesinnung

Erneuerbaren Ausbau Gesetz beschlossen

Stellungnahme der Bundesinnung erfolgreich

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Umweltministerin Leonore Gewessler und Bundesinnungsmeister Andreas Wirth
© Karl-Heinz Zanon
Mit dem am 7.7. im Nationalrat nach langen Verhandlungen beschlossenen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz wird der Ökostromausbau für die nächsten 10 Jahre gesichert (27 TWh zusätzlich). Das Ziel, bis 2030 den Strombedarf in Österreich über ein gesamtes Kalenderjahr betrachtet, vollständig aus nachhaltigen Energiequellen zu decken, soll damit erreicht werden.  

„Wir haben auf allen Ebenen und den uns zur Verfügung stehenden Kanälen alles versucht, die Interessen unserer Kolleginnen und Kollegen im Begutachtungsprozess bestmöglich zu vertreten. Von Anbeginn gelang es uns, dass Elektroindustrie, Elektrohandel und wir, das Elektrogewerbe, an einem Strang ziehen und eine gemeinsam koordinierte Stellungnahme im EAG-Begutachtungsprozess zustande brachten. Damit haben wir uns als österreichische Elektrobranche in der Wirtschaftskammer bemüht, dass im nun beschlossenen EAG-Paket die bestmöglichen Rahmenbedingungen für unsere Mitgliedsbetriebe festgelegt werden“, zeigt sich Bundesinnungsmeister Wirth zufrieden.  

Im vorliegenden Gesetz wurden grundlegende Punkte aus der Stellungnahme der Bundesinnung, die alle Photovoltaik-Anlagenerrichter Österreichs vertritt, berücksichtigt: 

  • einfache Marktteilnahme, um Marktverschiebungen entgegenzuwirken und um negative Auswirkungen auf regionale Wertschöpfungskette so gering wie möglich zu halten,
  • effektive Schritte mit dem Gesetz setzen, damit Klimaschutz u.a. durch 100% erneuerbaren Strom betrieben wird, um mehr Ökostrom für jeden Euro im Sinne einer Stärkung der regionalen Wertschöpfung zu erhalten und
  • Vereinfachung und Entbürokratisierung des Förderwesens. 

Überblick über die wichtigsten Punkte des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes

  • Einführung von Marktprämien zur Förderung der Erzeugung von Strom aus Wasserkraft, Windkraft, Photovoltaik und fester Biomasse,
  • Investitionszuschüsse für die Errichtung, Revitalisierung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen, Wasserkraftanlagen, Windkraftanlagen und Stromspeichern,
  • Einrichtung einer konzessionierten EAG-Förderabwicklungsstelle,
  • Ermöglichung der Gründung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften,
  • Einführung eines Ortstarifs für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften,
  • Ermöglichung der Gründung von Bürgerenergiegemeinschaften Überarbeitung des Herkunftsnachweissystems sowie der Strom- und Gaskennzeichnung,
  • Erstellung eines integrierten österreichischen Netzinfrastrukturplans,
  • Vereinfachter Netzanschluss und Netzzugang für Anlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger,
  • Regelungen zur Einführung einer Netzreserve Schaffung regulatorischer Freiräume für innovative Projekte,
  • Ermöglichung des Eigentums von Netzbetreibern an Anlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas sowie der Errichtung, Verwaltung und des Betriebs solcher Anlagen durch Netzbetreiber,
  • Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union Erweiterung der Regelungen zum Ladestellenverzeichnis,
  • Vorlage eines Dekarbonisierungspfades bei Antragstellung nach dem WKLG,
  • Festlegung ökologischer Kriterien bei Vergabe der Fördermittel nach dem WKLG
  • Bewilligungsfreistellung für elektrische Leitungsanlagen bis 45 kV (ausgenommen Freileitungsanlagen),
  • Regulierung von dritten Zahlungsdienstleistern Einführung der starken Kundenauthentifizierung bei der Durchführung von Online-Zahlungen,
  • Festlegung klarer und kundenfreundlicher Haftungsregeln bei nicht autorisierten Zahlungen u.a. 

Mit dem EAG sind die Rahmenbedingungen geschaffen worden, um erneuerbare Energieerzeugung einfacher möglich zu machen. Das österreichische Elektrogewerbe ist vor die schwierige Aufgabe gestellt, die politisch festgelegten Ziele umzusetzen. „Nun kann die als Pilotprojekte in Salzburg, Oberösterreich, Wien und der Steiermark laufende und vom AMS unterstützte Umschulung zum Elektropraktiker für PV-Anlagen bald in ganz Österreich ausgerollt werden. Auf diese Weise sollten in der Zukunft genügend Fachkräfte für das Elektrogewerbe zur Umsetzung des EAG vorhanden sein. Um das alles zu schaffen, erwarten wir uns als Bundesinnung aber auch die Unterstützung von den öffentlichen Stellen. Die Umschulung zum Elektropraktiker ist der Schlüssel dafür, dass die Bundesregierung ihre Klimaziele für 2030 erreichen kann“, ist Bundesinnungsmeister Wirth bewusst, dass noch einiges an Arbeit zu tun ist.

>>nähere Informationen zum EAG-Gesetzespaket 

Stand: 15.07.2021

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