Verschiedene Lebensmittel arrangiert auf einem gestrichenen Untergrund
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Neue Einfuhrkontrollregime Border Target Operating Model (TOM): Neue Risikounterkategorien für pflanzliche Lebensmittel mit mittlerem Risiko, und Infos zu Kontaktstellen für Fragen 

Neue gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Kontrollen von Lebensmittelimporten in das Vereinigte Königreich 

Lesedauer: 5 Minuten

Vereinigtes Königreich Agrarwirtschaft Nahrungsmittel/Softdrinks
21.06.2024

Im Jänner 2024 trat das neue britische Einfuhrkontrollregime in Kraft. Das sogenannte "Border Target Operating Model" (kurz auch BTOM oder TOM genannt) regelt Sicherheitskontrollen für alle Importe in das Vereinigte Königreich (VK), sowie gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Kontrollen für die Einfuhr von SPS Waren (sanitär/phytosanitär), wie lebende Tiere, tierische Erzeugnisse, Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse.  

Mit der Einführung von TOM sind für Importe von Lebensmitteln, lebenden Tiere, tierischen Erzeugnisse, Pflanzen oder pflanzliche Erzeugnisse aus der EU in das VK, Kontrollen und Formulare, die je nach Risikograd des Produktes variieren können, notwendig. Die Einteilung in eine der drei Risikokategoriengering, mittel, hoch – erfolgt produktspezifisch und berücksichtigt sowohl die Warenart als auch das Herkunftsland. Darauf basierend unterscheiden sich die Anforderungen bei der Einfuhr. Siehe Details weiter unten. 

Im Zuge der Einführung kann es in den ersten Wochen zu Unklarheiten in Bezug auf die neuen Regelungen als auch in der Umsetzung an den britischen Grenzkontrollen und damit zu Verzögerungen kommen. Das AußenwirtschaftsCenter London steht in Kontakt mit den relevanten Stellen, verfügt über aktuelle Informationen und Updates und berät Sie gerne bei Ihren Fragen.

Die TOM Einführung erfolgt in Phasen:

  • 31.01.2024: Einführung einer Gesundheitszertifizierung für die Einfuhr von tierischen Erzeugnissen, Pflanzen, pflanzlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln (und Futtermitteln) nicht-tierischen Ursprungs mit mittlerem Risiko („medium risk“) sowie von Lebensmitteln und Futtermitteln nicht tierischen Ursprungs mit hohem Risiko aus der EU. Die Voranmeldepflicht für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse mit geringem Risiko aus der EU ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr notwendig. 
  • 30.04.2024: Einführung risikobasierter physischer Warenkontrollen bei tierischen Erzeugnissen, Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen mit mittlerem Risiko sowie Lebensmitteln (und Futtermitteln) nicht-tierischen Ursprungs mit hohem Risiko (high-risk) aus der EU.
    Bitte beachten Sie: Ab dem 30.04.2024 müssen Handelsunternehmen:  
    - sicherstellen, dass die Waren über einen entsprechend ausgewiesenen Grenzkontrollposten (BCP) oder Kontrollpunkt (CP) für Ihre Warenart eintreffen  
    - bei Aufforderung die Sendung am BCP oder CP zur Dokumenten-, Waren- und Identitätskontrolle vorlegen  

  • 31.10.2024: Einführung von Sicherheitserklärungen (Safety and Security Declarations) für alle EU-Einfuhren tritt in Kraft. 

Risikokategorien 

Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse sowie Tiere und tierische Erzeugnisse, die nach Großbritannien eingeführt werden, werden in Kategorien mit hohem, mittlerem und geringem Risiko eingeteilt. Pflanzenschutzkontrollen gelten für die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen der Kategorien mit hohem und mittlerem Risiko. Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse mit geringem Risiko aus allen Ländern sind von den Pflanzenschutzkontrollen ausgenommen.    

Wichtig: Für Obst und Gemüse mit mittlerem Risiko aus der EU gilt derzeit noch eine Erleichterung, d. h. es ist keine Voranmeldung oder ein Phytosanitäres Zertifikat erforderlich. Um den Unternehmen in der EU mehr Zeit zu geben, um sich auf die neuen Kontrollen vorzubereiten wurde das Enddatum für die Erleichterung verlängert und gilt bis 31.01.2025. Ab diesem Datum werden für Obst und Gemüse mit mittlerem Risiko in der EU je nach Einstufung entweder Kontrollen des mittleren Risikos A oder des mittleren Risikos B durchgeführt. 

Hier finden Sie eine Übersicht über die Risikokategorien: 

  • Hohes Risiko
    Waren mit hohem Risiko erfordern ein Pflanzengesundheitszeugnis (PC) und eine Voranmeldung, bevor sie ins VK eingeführt werden können. 
  • Mittleres Risiko - hier gibt es nun die Kategorien A und B:
    Mittleres Risiko A:
    Für Waren des Typs A mit mittlerem Risiko sind ein PC und eine Voranmeldung vor der Einfuhr ins VK erforderlich.
    Mittleres Risiko B:
    Waren des Typs B mit mittlerem Risiko benötigen nur bei der Einfuhr ins VK einen PC. 
  • Geringes Risiko
    Diese sind von den Pflanzenschutzkontrollen ausgenommen. 

Prüfen Sie, ob die Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse, die Sie aus allen Ländern nach GB einführen, als Pflanzen mit hohem, mittlerem oder geringem Risiko eingestuft sind - UK Plant Health Information Portal (defra.gov.uk). 

Bitte beachten Sie: Die Einteilung eines bereits erfassten Produkts in eine Risikokategorie kann sich auch wieder ändern; neue Produkte können in die Liste mit den Risikokategorien aufgenommen werden.  

Erforderliche Dokumente

Export Health Certificate (EHC)

Das Border Target Operating Model soll das Format und den Inhalt der Gesundheitsbescheinigungen (Export Health Certificate - EHC) für Tiere und tierische Erzeugnisse für den Import in das VK durch die Einfuhr von digitalen Gesundheitszeugnissen vereinfachen.  

Eine Übersicht und Hilfestellung für das Ausfüllen der neuen Gesundheitsbescheinigungen für Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Products of Animal Origin - POAO) und eine Reihe von tierischen Nebenprodukten (Animal By-Products - ABP) finden Sie hier: W: Model health certificates for exports of live animals and animal products to Great Britain - GOV.UK (www.gov.uk) 

Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren lokal zuständigen Amtstierarzt.  

Phytosanitary Certificate

Ein phytosanitäres Zertifikat ist je nach Risikokategorie für die Einfuhr in das VK von Pflanzen und pflanzlichen Produkten zu erbringen. Dieses bestätigt, dass die Produkte amtlich inspiziert wurden und die phytosanitären Anforderungen erfüllt sind.  

In Österreich ist die dafür autorisierte Stelle das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft. An der Einführung einer digitalen Version (ePhyton) wird derzeit gearbeitet. Ein genereller Wegweiser wie dieses Zertifikat auszusehen hat und zu erbringen ist, finden Sie hier: W: PC leaflet - FINAL VERSION (publishing.service.gov.uk)

Zusatzinformation 

Trusted Trader Scheme

Die britische Regierung plant das bestehende System für vertrauenswürdige Wirtschaftsbeteiligte („trusted trader scheme“) auszubauen und so soll auch die Einfuhr von SPS-Waren für zugelassene Importunternehmen einfacher werden. Informationen zum aktuellen Stand und Prozess werden von den britischen Behörden regelmäßig aktualisiert.  

Die britische Regierung zielt mit TOM auf eine Vereinfachung und schrittweise Digitalisierung der Kontrollen und die langfristige Realisierung eines einheitlichen Prozesses für alle Importe in das VK ab. Nähere Details finden Sie im The Border Target Operating Model 2023. Auf Seite 23 findet sich auch eine graphische Darstellung des gesamten Prozesses.  

Kontaktstellen für dringende Anfragen zum Border Target Operating Model (BTOM)   

Dringende BTOM-/Einfuhranfragen zu Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen in England und Wales sollten in erster Linie per E-Mail an die Animal and Plant Health Agency (APHA) gerichtet werden: phsi-importers@apha.gov.uk oder +44 (0) 3000 200 301. 

Alle dringenden BTOM-/Einfuhranfragen für tierische Erzeugnisse sollten an die Port Health Authority (PHA) an der von Ihnen benannten Grenzkontrollstelle (BCP) gerichtet werden. Die Kontaktdaten der PHA bei der von Ihnen benannten BCP finden Sie auf dieser Karte hier.      

Wenn Sie technische Hilfe mit IPAFFS benötigen, rufen Sie bitte die Helpline der Animal and Plant Health Agency (APHA) unter +44 (0) 330 041 6999 an oder senden Sie eine E-Mail an APHAServiceDesk@apha.gov.uk.

Webinare:

Das Department for Environment, Food & Rural Affairs (DEFRA) hat auch mehrere Webinare zu diesem Thema bereitgestellt, die man sich auf dem folgenden Youtube Kanal anschauen kann.  

Sie haben noch Fragen? Wir helfen gerne weiter:

AußenwirtschaftsCenter London
london@wko.at
T +44 20 7584 4411

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