Detailansicht mehrerer verschlossener roter, grüner und oranger Getränkedosen
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Polen: Details zum neuen Pfandsystem für Getränke-Einwegverpackungen ab 1. Januar 2025.

Die Höhe des Pfands für eine Verpackungseinheit wurde verlautbart. Es gibt bereits drei Betreiber für das neue Pfandsystems.

Lesedauer: 4 Minuten

Polen Nahrungsmittel/Softdrinks Papier/Verpackung

Die Höhe des Pfands für einzelne Verpackungsarten, die dem Pfandsystem unterliegen, ist bereits bekannt. Die diesbezügliche Verordnung des Ministers für Klima und Umwelt wurde veröffentlicht. Das System umfasst drei Verpackungsarten: Kunststoffflaschen bis 3 Liter, Metalldosen bis 1 Liter und Mehrweg-Glasflaschen bis 1,5 Liter.

Dabei handelt es sich um die Verordnung des Ministers für Klima und Umwelt vom 8. Juli 2024 über die Höhe des Pfands für einzelne Verpackungsarten, die unter das Pfandsystem fallen. Grundlage für die Verordnung ist das Gesetzes vom 13. Juni 2013 über die Bewirtschaftung von Verpackungen und Verpackungsabfällen.

Die Höhe des Pfandbetrages für eine Verpackungseinheit im Rahmen des Pfandsystems für Kunststoffflaschen, Glasflaschen und Metalldosen

Die vom Pfandsystem erfassten Pfandbeträge für einzelne Verpackungsarten gelten für bestimmte Verpackungsarten. Gemäß der erlassenen Verordnung beträgt der Pfandbetrag für ein Verpackungsstück:

  • Einweg-Plastikflaschen für Getränke mit einem Fassungsvermögen von bis zu drei Litern, einschließlich ihrer Kunststoffverschlüsse und -deckel, ausgenommen Getränkeflaschen aus Glas oder Metall mit Verschlüssen und Deckeln aus Kunststoff – 0,50 PLN (ca. 11,60 Cent)
  • Metalldosen mit einem Fassungsvermögen von bis zu einem Liter – 0,50 PLN;
  • wiederverwendbare Glasflaschen mit einem Fassungsvermögen von bis zu eineinhalb Litern – 1,00 PLN (ca. 23 Cent).

Gleichzeitig hat der Gesetzgeber auch einen Höchstwert des Pfandbetrages eingeführt. Gemäß Artikel 40m Absatz 2 des Gesetzes vom 13. Juni 2013 über die Bewirtschaftung von Verpackungen und Verpackungsabfällen kann der Höchstbetrag des Pfands 2 PLN betragen.

Das Pfandsystem in Polen – wie wird es in der Praxis funktionieren?

Die Bestimmungen zum Pfandsystem, das in Polen ab 2025 in Kraft treten wird, wurden durch das Gesetz vom 13. Juli 2023 zur Änderung des Gesetzes über die Bewirtschaftung von Verpackungen und Verpackungsabfällen eingeführt. Grundlage für die Arbeit an dem Gesetz war die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2019/904 zur Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (sog. SUP-Richtlinie). Die Annahmen des Pfandsystems, die im Gesetz festgelegt sind, lauten wie folgt:

  • In Polen wird ein Pfandsystem eingeführt, das Einweg-Plastikflaschen mit einem Fassungsvermögen von bis zu 3 Litern, wiederverwendbare Glasflaschen mit einem Fassungsvermögen von bis zu 1,5 Litern und Metalldosen mit einem Fassungsvermögen von bis zu 1 Liter umfasst.
  • Es wird festgehalten, dass diese Lösung:
    • die Umweltbelastung durch Verpackungsabfälle reduziert,
    • den Umfang der selektiven Sammlung von Verpackungsabfällen erhöht,
    • die Recyclingquoten von Verpackungsabfällen steigert,
    • und einen positiven Einfluss auf die Abfalltrennungsgewohnheiten ausüben wird
  • Im Rahmen des Pfandsystems sind Unternehmer, die Getränke in Verpackungen einführen, die unter das Pfandsystem fallen, verpflichtet, auf diesen Verpackungen eine Kennzeichnung anzubringen, auf der die Höhe des Pfands angegeben ist.
  • Beim Verkauf von Getränken in Einweg- oder Mehrwegverpackungen, die unter das Pfandsystem fallen, wird ein Pfand auf den Preis der Getränke aufgeschlagen, dessen Höhe in der Verordnung festgelegt wird. Bei der Rückgabe der Verpackung ist es nicht erforderlich, eine Quittung vorzulegen, um das Pfand zurückzufordern, da die vom System erfassten Verpackungen ordnungsgemäß gekennzeichnet sein müssen.
  • Alle Verkäufer, unabhängig von ihrer Größe, erheben diesen Pfand, wenn sie Getränke in Paketen anbieten, die vom System abgedeckt werden. Leere Verpackungen, die unter das Pfandsystem fallen, können in Gewerbeeinheiten mit einer Fläche von mehr als 200 m2 zurückgegeben werden. Gewerbeeinheiten mit einer Fläche von weniger als 200 m2 können sich freiwillig dem System zur Sammlung leerer Verpackungen und der Rückgabe von Pfandsendungen anschließen.
  • Es wird möglich sein, Sammelstellen für leere Verpackungen außerhalb von Gewerbeeinheiten einzurichten.

Was sind die Grundsätze des Pfandsystems? Der Gesetzgeber hat folgende Regeln eingeführt:

  • Unternehmer, die Getränke in Verpackungen vermarkten, die unter das Pfandsystem fallen, werden dieses System über eine repräsentative Stelle einrichten. Unternehmer werden verpflichtet, im Rahmen des Systems bestimmte Mengen an getrennter Sammlung von Verpackungen und Verpackungsabfällen zu erreichen (90 % ab 2029).
  • Nach dem Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung finanziert derjenige, der Getränke in pfandpflichtigen Verpackungen in Verkehr bringt , dieses System. Die Inverkehrbringer tragen unter anderem die Kosten, die mit der Sammlung, Abholung und Transport von Verpackungen und Abfällen sowie mit der Führung von Aufzeichnungen und der Abrechnung des Pfandes verbunden sind.
  • Das System wird zusätzlich aus nicht rückerstattetem Pfand und aus dem Verkauf von Recyclingmaterialien finanziert.
  • Das Gesetz ermöglicht den Betrieb mehrerer Pfandsystemoperatoren auf dem Markt.

Es gibt bereits drei Betreiber des Pfandsystems.

Das Ministerium für Klima und Umwelt teilte mit, dass der Minister der Firma OK-Operator Kaucyjny die Genehmigung zum Betrieb eines Pfandsystems erteilt habe. Wie das Ministerium betonte, wird diese Entscheidung die Schaffung eines Systems für diejenigen ermöglichen, die pfandpflichtige Verpackungen in Verkehr bringen und an die Endverbraucher zurückgeben.

Das Ministerium teilte mit, dass OK Operator Kaucyjny ein Pfandsystem für Einweg-Plastikflaschen für Getränke mit einem Fassungsvermögen von bis zu drei Litern zusammen mit ihren Kunststoffverschlüssen und -deckeln sowie für Metalldosen mit einem Fassungsvermögen von bis zu einem Liter einrichtet. Dies ist der dritte Operator. Zuvor hatten andere Betreiber Genehmigungen erhalten. Wir haben also derzeit drei Betreiber des Pfandsystems, das in Polen ab Anfang 2025 starten wird, dies sind:

  • Krajowy System Kaucyjny Zwrotka S.A.,
  • „PolKa” Operator Systemu Kaucyjnego not for profit S.A.,
  • OK Operator Kaucyjny S.A.

Das AußenwirtschaftsCenter Warschau berät Sie gerne, sollten Sie weitere Fragen zu Polen haben.

Stand: 21.08.2024

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