Schweißelektroden für das WIG-Schweißen
Europäische Kommission gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt
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Bei der zu einreihenden Ware handelt es sich um Stäbe aus Wolframlegierung mit einem Wolframgehalt von mehr als 94 GHT und einem Lanthangehalt von 1,5 GHT, mit einer Länge von 150 mm und einem Durchmesser von 3 mm. Die Stäbe sind nicht nur durch Sintern hergestellt, nicht mit Dekapier- oder Flussmittel umhüllt oder gefüllt. Sie haben stumpfe Enden (d. h. keine Spitzen) und sind einzeln farblich markiert. Die Farbmarkierung verweist auf das Legierungselement und den Wolframgehalt. Die Stäbe sind in Chargen abgepackt.
Die Stäbe sind zum Anschleifen bestimmt und dienen als Schweißelektroden für das WIG-Schweißen (Wolfram-Inertgas-Schweißen). Bei diesem Schweißverfahren dient die Elektrode dazu, den Lichtbogen zwischen Elektrode und Werkstück zu bilden. Die Elektrode schmilzt während des Verfahrens nicht, d. h., sie ist nicht abschmelzend.
Die Stäbe müssen ein spezielles Schleifverfahren durchlaufen, bei dem die Spitze so geformt wird, damit sich die Elektroden für das WIG-Schweißen eignen. Daher sind die objektiven Merkmale der Ware bei ihrer Gestellung nicht diejenigen von Schweißelektroden für Schweißmaschinen der Position 8515 . Aufgrund ihrer objektiven Merkmale und Eigenschaften entspricht die Ware dem Wortlaut der Position 8101, zu der Wolfram und Waren daraus gehören. Die Einreihung der Ware erfolgt in den KN-Code 8101 99 10 als Stangen (Stäbe) aus Wolfram, ausgenommen nur gesinterte (Durchführungsverordnung (EU) 2021/600, Amtsblatt L 127 vom 14. April 2021). Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Der nunmehr zu Anwendung gelangende Drittlandzollsatz beträgt 6%.
Stand: 14.04.2021