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EU-Schutzmaßnahmen für den Stahlsektor

Einführung spezifischer Zollkontingente für bestimmte nach Nordirland verbrachte Erzeugnisse

Lesedauer: 2 Minuten

Inhaltsverzeichnis

    Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 (Konsolidierte Fassung 1. Juli 2023) führte die Europäische Union Schutzmaßnahmen (Zollkontingente, 26 Warenkategorien) gegenüber den Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse ein.

    Am 6. November 2023 veröffentlichte die Kommission eine Bekanntmachung in der verlautbart wurde, dass es erforderlich ist, die Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 dahingehend zu ändern, als dass neue Zollkontingente für die Warenkategorien 8, 9, 13, 25A und 28 eingeführt werden sollen. Auf diese Weise können in diese Warenkategorien fallende Waren mit Ursprung im Vereinigten Königreich, die direkt aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs versandt werden, zollfrei nach Nordirland verbracht werden, bis das zugeteilte Kontingent ausgeschöpft ist.

    Mit Durchführungsverordnung (EU) 2023/2840 (Amtsblatt L vom 15. Dezember 2023) wird nun die Tabelle „IV.1 – Mengen der Zollkontingente“ im Anhang IV der Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 entsprechend geändert und neue Zollkontingente in den Warenkategorien 8, 9, 13, 25A und 28  eingeführt:

    •  Warenkategorie 8 Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt - Zuteilung Vereinigtes Königreich (nach Nordirland aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs verbracht):
      • Vom 1.1.2024 – 31.3.2024: 13,13 Nettotonnen
      • Vom 1.4.2024 – 30.6.2024: 13,13 Nettotonnen
    • Warenkategorie 9 Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt - Zuteilung Vereinigtes Königreich (nach Nordirland aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs verbracht):
      • Vom 1.1.2024 – 31.3.2024: 30,76 Nettotonnen
      • Vom 1.4.2024 – 30.6.2024: 30,76 Nettotonnen
    • Warenkategorie 13 Betonstabstahl - Zuteilung Vereinigtes Königreich (nach Nordirland aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs verbracht):
      • Vom 1.1.2024 – 31.3.2024: 2127,24 Nettotonnen
      • Vom 1.4.2024 – 30.6.2024: 2127,24 Nettotonnen
    • Warenkategorie 25A Große geschweißte Rohre - Zuteilung Vereinigtes Königreich (nach Nordirland aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs verbracht):
      • Vom 1.1.2024 – 31.3.2024: 13,70 Nettotonnen
      • Vom 1.4.2024 – 30.6.2024: 13,70 Nettotonnen
    • Warenkategorie 28 Draht aus nicht legiertem Stahl - Zuteilung Vereinigtes Königreich (nach Nordirland aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs verbracht):
      • Vom 1.1.2024 – 31.3.2024: 187,47 Nettotonnen
      • Vom 1.4.2024 – 30.6.2024: 187,47 Nettotonnen

    Auf die Verbringung von Waren aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs nach Nordirland wird zuerst das entsprechende Kontingent „Vereinigtes Königreich (nach Nordirland aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs verbracht)“ angewandt. Erst wenn dieses Kontingent ausgeschöpft ist, kann für diese Warenverbringungen das Kontingent für „Andere Länder“ für jede der im Anhang der Verordnung (EU) 2020/2170 aufgeführten Warenkategorien in Anspruch genommen werden

    In weiterer Folge wurde auch die Verordnung (EU) 2020/2170 (konsolidierte Fassung vom 1. Juli 2023) hinsichtlich der Anwendung von Zollkontingenten der Union und anderen Einfuhrkontingenten auf bestimmte nach Nordirland verbrachte Stahlerzeugnisse durch die Delegierte Verordnung 2023/2777 (Amtsblatt L vom 15. Dezember 2023) angepasst.

    Stand: 15.12.2023

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