Legierungselemente auf Mangan- und Siliciumbasis – Einleitung Schutzmaßnahmenuntersuchung
Europäische Kommission gibt die Einleitung einer Schutzmaßnahmenuntersuchung gegenüber Einfuhren von Legierungselementen auf Mangan- und Siliciumbasis bekannt
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Bei der Europäischen Kommission ist ein Antrag mehrerer Mitgliedstaaten auf Einleitung einer Schutzmaßnahmenuntersuchung eingegangen.
Bei der zu untersuchenden Ware handelt es sich um Legierungselemente auf Mangan- und Siliciumbasis. Die betroffene Ware ist derzeit unter folgenden KN-Codes eingereiht:
- Silicium - 2804 69
- Ferromangan - 7202 11 , 7202 19
- Ferrosilicium - 7202 21 , 7202 29
- Ferrosiliciummangan - 7202 30
- Ferrosiliciummagnesium - 7202 99 30
- Calciumsilicium - ex 7202 99 80 , ex 2850 00 60
Die Analyse der vorgelegten Informationen ergab, dass hinreichende Beweise dafür vorliegen, dass die Entwicklung bei den Einfuhren bestimmter Legierungselemente auf Silicium- und Manganbasis und die Bedingungen, unter denen sie stattfinden, offenbar Schutzmaßnahmen erfordern. Aus der Analyse der im Antrag enthaltenen Informationen geht hervor, dass die Gesamteinfuhren der betroffenen Ware von 1,3 Mio. Tonnen im Jahr 2020 auf 1,6 Mio. Tonnen Mitte 2024 angestiegen sind. Darüber hinaus sind die Gesamteinfuhren der betroffenen Ware auch relativ gesehen erheblich gestiegen, nämlich von 126 % auf 298 % in Bezug auf die Produktion und von 71 % auf 83 % in Bezug auf den Verbrauch. Grund für den Anstieg der Einfuhren scheinen unvorhergesehene Entwicklungen zu sein wie die Erhöhung der Produktionskapazität in Drittländern in Kombination mit der Attraktivität des Unionsmarkts.
Die Europäische Kommission kam nach der Unterrichtung der Mitgliedstaaten zu dem Schluss, dass genügend Beweise vorliegen, die die Einleitung einer Untersuchung rechtfertigen. Sie leitet daher mit Bekanntmachung C/2024/7541 (Amtsblatt C vom 19. Dezember 2024) eine Schutzmaßnahmenuntersuchung betreffend die Einfuhren von Legierungselementen auf Mangan- und Siliciumbasis ein.
Die Europäische Kommission teilt daher mit Einleitungsbekanntmachung (EU) C/2024/1460 (Amtsblatt C vom 9. Februar 2024) die Einleitung einer Auslaufüberprüfung der Schutzmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse mit. Details zur untersuchten Ware finden sich im Anhang der Bekanntmachung.
Bei der Untersuchung wird ermittelt, ob die betroffene Ware infolge unvorhergesehener Entwicklungen in derart erhöhten Mengen und/oder unter derartigen Bedingungen in die Europäische Union eingeführt wird, dass den Unionsherstellern gleichartiger oder unmittelbar konkurrierender Waren ein ernsthafter Schaden entsteht oder zu entstehen droht.
Die Europäische Kommission veröffentlicht Fragebögen, die innerhalb von 21 Tagen nach Veröffentlichung der Einleitung des Verfahrens auszufüllen sind.
Interessierte Parteien werden gebeten, ihren Standpunkt unter Vorlage von Informationen und sachdienlichen Hinweisen schriftlich innerhalb von 21 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung per E-Mail einzureichen.
Postanschrift der Kommission:
Europäische Kommission
Generaldirektion Handel
Direktion G, Referat G5, Büro: CHAR 03/76
1049 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË
TRON.tdi: tron.trade.ec.europa.eu/tron/tdi
E-Mail: TRADE-SAFEGUARD-ALLOYS@ec.europa.eu
Stellt die Europäische Kommission fest, dass Maßnahmen erforderlich sind, so werden die erforderlichen Beschlüsse spätestens neun Monate ab dem Datum der Einleitung der Untersuchung befasst. Sollten außergewöhnliche Umstände vorliegen, so kann diese Frist um 2 Monate verlängert werden.