Neun Würfel liegen nebeneinander auf bedrucktem Papier. Auf jedem Würfel ist ein Buchstabe, wodurch sich das Wort Sanktion ergibt. Am letzten Würfel ist ein Rufzeichen
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Aktueller Stand der Sanktionen gegen Tunesien

Überblick über die restriktiven Maßnahmen der EU

Lesedauer: 1 Minute

Mit Verordnung 101/2011 i.d.g.F. veröffentlicht die EU weitreichende Finanzsanktionen, die gegenüber den im Anhang I dieser Verordnung gelisteten natürlichen Personen wirken.

Die Gelder dieser Personen in der EU sind einzufrieren; diesen Personen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen. Vermögenswerte verstorbener Personen aus Anhang I bleiben gem. Art. 2 Verordnung 101/2011 eingefroren.


Rechtsquellen:


Sonstige Informationen:

Antragstellung

BMAW, Abteilung V/2 Exportkontrolle: exportkontrolle@bmaw.gv.at


Hinweis:

Neben den oben dargestellten besonderen embargorechtlichen Bestimmungen bleiben

zusätzlich anwendbar.


Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

Stand: 24.01.2023

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