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Aktueller Stand der Sanktionen gegen Jemen

Überblick über die restriktiven Maßnahmen der EU

Lesedauer: 1 Minute

Es bestehen folgende Sanktionen:

  • Militärgüterembargo:
    Verbot des Verkaufs, der Lieferung, der Weitergabe und der Ausfuhr von Rüstungsgütern unmittelbar oder mittelbar an oder zugunsten der im Anhang der VO 1352/2014 idgF genannten Personen.
    Analog gilt ein Verbot der technischen oder finanziellen Unterstützung dafür.
  • Finanzsanktionen gegenüber den im Anhang zur VO 1352/2014 idgF genannten Personen: Einfrieren von Geldern/ev. Kontensperre, Verbot der unmittelbaren oder mittelbaren Zurverfügungstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen (Bezahlungs- und Bereitstellungsverbot)
  • Frachtkontrolle: die EU-Mitgliedstaaten kontrollieren alle Ladungen auf dem Weg nach Jemen bei Verdacht einer verbotenen Sendung und beschlagnahmen und entsorgen solche verbotenen Lieferungen

Rechtsquellen:


Sonstige Informationen:

Antragstellung

BMAW, Abteilung V/2 Exportkontrolle: exportkontrolle@bmaw.gv.at


Hinweis:

Neben den oben dargestellten besonderen embargorechtlichen Bestimmungen bleiben

zusätzlich anwendbar.


Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

Stand: 27.09.2024

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