Aktueller Stand der EU-Sanktionen gegen Burundi
Überblick über die restriktiven Maßnahmen der EU
Lesedauer: 1 Minute
Die EU hat gegen die im Anhang der Verordnung (EU) 2015/1755 angeführten Personen/Organisationen/Einrichtungen Finanzsanktionen erlassen, die folgendes umfassen:
- Einreise-/Durchreiseverbot in/durch die EU
- Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder Eigentum dieser Personen/Organisationen/Einrichtungen stehen oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, werden eingefroren
- ein Verbot, diesen Personen/Organisationen/Einrichtungen unmittelbar oder mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen oder zugute kommen zu lassen.
Rechtsquellen
- Verordnung (EU) 2015/1755 (Konsolidierter Text 29. November 2023)
- Beschluss (GASP) 2015/1763 (Konsolidierter Text 25.Oktober 2023). geändert durch Beschluss (GASP) 2024/2722
Sonstige Informationen
Antragstellung
BMAW, Abteilung V/2 Exportkontrolle: exportkontrolle@bmaw.gv.at
Hinweis
Neben den oben dargestellten besonderen embargorechtlichen Bestimmungen bleiben
- die personenbezogenen Embargos (Menschenrechtsverstöße, Terrorismus, Verbreitung/Einsatz von Chemiewaffen, Cyber-Angriffe gegen die EU und ihre Mitgliedsstaaten) sowie
- die allgemeinen Ausfuhrkontrollregelungen (z.B. EU-Dual Use-Verordnung) sowie
- für bestimmte Güter und Technologien die „No-Russia-Clause" und „No-Belarus-Klausel"
zusätzlich anwendbar.
Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
Stand: 01.02.2024