Rohre geschweißt, aus Eisen oder nicht legiertem Stahl

Antidumpingverfahren

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Produkt

geschweißte Rohre aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit kreisförmigem Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger, ausgenommen Rohre von der für Öl- und Gasfernleitungen verwendeten Art, Rohre von der für das Bohren und Fördern von Öl und Gas verwendeten Art oder Rohre mit Form-, Verschluss- oder Verbundstücken zur Verwendung in zivilen Luftfahrzeugen, mit Ausnahme von Präzisionsrohren

Land

Belarus, China, Russland

KN-Code

ex 7306 30 41, ex 7306 30 49, ex 7306 30 72, ex 7306 30 77

Verwendung

für Niederdruckförderung von Wasser, Dampf, Erdgas, Luft und andere Flüssigkeiten, Gase in Sanitärheizungs- und Lüftungsanlagen, Klimaanlagen, automatische Sprinkler-Systeme

Kläger

Defence Committee of the welded steel tubes industry of the European Union 



Chronologie

Einleitung Antidumpingverfahren:
Bekanntmachung 2007/C 226/04 vom 26. September 2007

Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen:
Verordnung (EG) 1256/2008 vom 16. Dezember 2008

letzte Verlängerung Antidumpingmaßnahmen nach Auslaufüberprüfung:
Durchführungsverordnung (EU) 2015/110 vom 26. Jänner 2015

bevorstehendes Außerkrafttreten Antidumpingmaßnahmen zum 28. Jänner 2020:
Bekanntmachung 2019/C 166/04 vom 15. Mai 2019

Einleitung einer Auslaufüberprüfung:
Bekanntmachung 2020/C 24/08 vom 24.1.2020

Beibehaltung Antidumpingmaßnahmen nach Auslaufüberprüfung:
Durchführungsverordnung (EU) 2021/635 vom 16. April 2021


Bevorstehendes Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen zum 28. Jänner 2020

Für Einfuhren von geschweißten Rohren aus Eisen oder nicht legiertem Stahl der Tarifnummer ex 7306 mit Ursprung in Belarus, Russland und China bestehen endgültige Antidumpingmaßnahmen. Diese laufen fristgemäß zum 28. Jänner 2020 aus, sollte von den Unionsherstellern bis 28. Oktober 2019 kein Antrag auf Überprüfung mit dem Ziel der Weitergeltung der Maßnahmen bei der Europäischen Kommission (GD Handel, Referat H-1, CHAR 4/39, B-1049 Brüssel) eingehen (Bekanntmachung 2019/C 165/03 vom 14. Mai 2019).


Europäische Kommission leitet Auslaufüberprüfung der bestehenden Antidumpingmaßnahmen ein

Seit 2008 bestehen für Einfuhren von geschweißten Rohren aus Eisen oder nicht legiertem Stahl (KN-Codes ex 7306 30 41, ex 7306 30 49, ex 7306 30 72 und ex 7306 30 77) mit Ursprung in Belarus, China und Russland endgültige Antidumpingmaßnahmen.

Nach Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens der Maßnahmen zum 28. Jänner 2020 ging vom „Defence Committee of the welded steel tubes Industry of the European Union“ ein Antrag auf Einleitung einer Auslaufüberprüfung der bestehenden Antidumpingmaßnahmen, mit dem Ziel der Weitergeltung dieser, bei der Europäischen Kommission ein. 

Der Antragsteller befürchtet im Falle des Auslaufens der Antidumpingmaßnahmen ein erneutes Ansteigen der gedumpten Importe, da die Länder einerseits über beträchtliche ungenutzte Kapazitätsreserven verfügen und andererseits der Unionsmarkt nach wie vor attraktiv für die Hersteller aus den betroffenen Ländern sei.

Die Europäische Kommission veröffentlicht daher mit Bekanntmachung 2020/C 24/08 vom 24.1.2020 die Einleitung einer Auslaufüberprüfung der bestehenden Antidumpingmaßnahmen.

Unternehmen, die sich als interessierte Partei am Verfahren beteiligen, haben Informationen und sachdienliche Nachweise binnen 37 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an die Kommission zu senden:

Generaldirektion Handel
Direktion H
Büro CHAR 04/039
1049 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË

TRON.tdi tron.trade.ec.europa.eu/tron/TDI

E-Mail-Adressen:

Die Untersuchung soll seitens der Kommission binnen 12 Monaten, spätestens jedoch 15 Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen werden.

Während der Dauer der Untersuchung bleiben die bestehenden Antidumpingmaßnahmen weiter in Kraft.


Europäische Kommission gibt Verlängerung der Antidumpingmaßnahmen bekannt

Seit 2008 bestehen für Einfuhren von geschweißten Rohren aus Eisen oder nicht legiertem Stahl (mit kreisförmigem Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger (ausgenommen sind Rohre von der für Öl- und Gasfernleitungen verwendeten Art, Rohre von der für das Bohren und Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art, Präzisionsstahlrohre und Rohre für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen, mit Form-, Verschluss- oder Verbundstücken, für zivile Luftfahrzeuge) der KN-Codes ex 7306 30 41, ex 7306 30 49, ex 7306 30 72 und ex 7306 30 77 mit Ursprung in Belarus, China und Russland endgültige Antidumpingmaßnahmen. Nach Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens der Maßnahmen wurde im Jänner 2020 auf Antrag des „Defence Committee of the welded steel tubes Industry of the European Union“ eine Auslaufüberprüfung der bestehenden Antidumpingmaßnahmen, mit dem Ziel der Weitergeltung dieser, von der Europäischen Kommission eingeleitet.

Die Europäische Kommission stellt in ihrer Untersuchung fest, dass die geltenden Antidumpingmaßnahmen verhinderten, dass in großem Umfang gedumpte Einfuhren aus den betroffenen Ländern auf den Unionsmarkt gelangten, erlitt der Wirtschaftszweig der Union im Untersuchungszeitraum der Überprüfung eine bedeutende Schädigung und seine Lage ist weiterhin prekär, wie die negativen Entwicklungen der Schadensindikatoren bestätigen. Ein Auslaufen der Maßnahmen würde dies jetzt schon sehr prekäre wirtschaftliche Lage der Unionsindustrie auch aufgrund der beträchtlichen Kapazitätsreserven in den genannten Ländern weiter verschlechtern und ihre Existenzfähigkeit bedrohen. Sie gibt daher mit Durchführungsverordnung (EU) 2021/635 (Amtsblatt L 132 vom 19. April 2021) die Beibehaltung der Antidumpingmaßnahmen in unveränderter Höhe (China: 90,5%, Belarus: 38,1%, Russland: 20,5%) für weitere fünf Jahre bekannt.

Stand: 20.04.2021