Nahtlosrohre aus Eisen oder Stahl mit einem Außendurchmesser von höchstens 406,4 mm

Antidumpingverfahren

Lesedauer: 2 Minuten

Produkt

Nahtlose Rohre aus Eisen oder Stahl, auch Präzisionsstahlrohre, mit kreisförmigem Querschnitt und einem Außendurchmesser von höchstens 406,4 mm, deren Kohlenstoffäquivalent (CEV) gemäß den Berechnungen und der chemischen Analyse des International Institute of Welding (IIW) 0,86 nicht überschreitet

Land

China

KN-Code

ex 7304 19 10, ex 7304 19 30, ex 7304 23 00, ex 7304 29 10, ex 7304 29 30, ex 7304 31 20, ex 7304 31 80, ex 7304 39 50, ex 7304 39 82, ex 7304 39 83, ex 7304 51 89, ex 7304 59 82 und ex 7304 59 83

Kläger

Verband der Europäischen Stahlrohrhersteller (European Steel Tube Association, ESTA)



Chronologie

Einleitung
Bekanntmachung C/2024/3225 vom 17. Mai 2024



Europäische Kommission gibt die Einleitung eines Antidumpingverfahren bekannt

Im April 2024 ging bei der Europäischen Kommission ein Antrag vom Verband der Europäischen Stahlrohrhersteller (European Steel Tube Association, ESTA) auf Einleitung eines Antidumpingverfahrens für Einfuhren für bestimmte nahtlose Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung China ein.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um bestimmte nahtlose Rohre aus Eisen oder Stahl, auch Präzisionsstahlrohre, mit kreisförmigem Querschnitt und einem Außendurchmesser von höchstens 406,4 mm, deren Kohlenstoffäquivalent (CEV) gemäß den Berechnungen und der chemischen Analyse des International Institute of Welding (IIW) 0,86 nicht überschreitet. Die Ware wird derzeit unter den KN-Codes ex 7304 19 10, ex 7304 19 30, ex 7304 23 00, ex 7304 29 10, ex 7304 29 30, ex 7304 31 20, ex 7304 31 80, ex 7304 39 50, ex 7304 39 82, ex 7304 39 83, ex 7304 51 89, ex 7304 59 82und ex 7304 59 83 (TARIC-Codes: 7304191020, 7304193020, 7304230020, 7304291020, 7304293020, 7304312030, 7304318030, 7304395030, 7304398230, 7304398320, 7304518930, 7304598230 und 7304598320) eingereiht.

Die Europäische Kommission prüfte den Antrag und kam zu dem Schluss, dass genügend Beweise vorliegen, die die Einleitung eines Verfahrens rechtfertigen. Die Europäische Kommission teilt daher mit Bekanntmachung C/2024/3225 (Amtsblatt C vom 17. Mai 2024) die Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung China mit.

Interessierte Parteien, die zum Antrag (zum Beispiel zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Schädigung oder der Schadensursache) oder zu Aspekten im Zusammenhang mit der Einleitung der Untersuchung (zum Beispiel zu der Frage, inwieweit der Antrag unterstützt wird) Stellung nehmen möchten, müssen dies binnen 37 Tagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung tun.

Anträge auf Anhörung, die die Einleitung der Untersuchung betreffen, müssen binnen 15 Tagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gestellt werden.

Postanschrift der Kommission:

Europäische Kommission, Generaldirektion Handel
Direktion G, Büro: CHAR 04/039
1049 Bruxelles/Brussel, BELGIQUE/BELGIË
TRON.tdi: https://tron.trade.ec.europa.eu/tron/tdi

E-Mail-Adresse:

Die Untersuchung wird innerhalb eines Jahres, in jedem Fall jedoch spätestens innerhalb von 14 Monaten nach Veröffentlichung der Bekanntmachung, abgeschlossen. Vorläufige Maßnahmen sind spätestens sieben Monate, allerspätestens jedoch acht Monate nach Veröffentlichung der Bekanntmachung einzuführen.

Stand: 17.05.2024

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