Kombinierte Nomenklatur 2024 im Amtsblatt veröffentlicht
Die nunmehr veröffentlichten 31 Änderungen dienen der Klarstellung und im Wesentlichen auch der besseren statistischen Erfassung
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Die nunmehr veröffentlichten 31 Änderungen, dienen der Klarstellung und im Wesentlichen auch der besseren statistischen Erfassung.
Die Kombinierte Nomenklatur 2024 wird gegenüber der im heurigen Jahr gültigen nur 31 punktuelle Änderungen enthalten. Sie wurde mit Durchführungsverordnung (EU) 2023/2364 im Amtsblatt Reihe L vom 31.Oktober 2023 veröffentlicht.
Folgende Positionen und Kapitel sind betroffen:
- HS Position 2002 – Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht.
- HS Position 3915 – Abfälle, Schnitzel und Bruch von Kunststoffen
- HS Position 5007 – Gewebe aus Seide
- HS Position 5603 – Vliesstoffe , auch getränkt, bestrichen, überzogen
- HS Position 7019 – Glasfaser und Waren daraus (Garne, Stränge, Gewebe)
- HS Position 8517 und 85 44
- HS Position 9013 – Teile zu bestimmten optischen Instrumenten
- HS Position 9401 – Teile von Sitzmöbeln
Von der Europäischen Kommission wurden dazu auch Transponierungslisten 2023/24 und 2024/23 zur Verfügung gestellt.
Bei der Kombinierten Nomenklatur handelt es sich um die 8-stellige Zolltarifnummer der Europäischen Union, die Grundlage ist für die Zollanmeldung bei der Ein- bzw. Ausfuhr, für die Anwendung von Handelsbeschränkungen bzw. Verboten und Beschränkungen allgemein, die anwendbaren Zollsätze und Zollbegünstigungen, Antidumping- oder Schutzzöllen oder für innergemeinschaftliche statistische Zwecke.