Nahaufnahme des Wortes Visa
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Startup-Visum wird ab Januar 2025 in Japan landesweit verfügbar sein

Großes Interesse bestätigt die Bemühungen der japanischen Regierung

Lesedauer: 1 Minute

Japan
03.01.2025

Ab dem 1. Januar 2025 wird Japan die maximale Dauer des „Startup Visums“ von derzeit einem Jahr und 6 Monaten auf bis zu zwei Jahre verlängert. Dies ist Teil der Bemühungen der japanischen Regierung, die industrielle Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und Japan als internationales Zentrum für wirtschaftliche Aktivitäten zu re-etablieren. Gleichzeitig möchte man herausragende internationale Unternehmer:innen für eine Firmengründung in Japan interessieren.

Was ist das Startup Visum?

Bisher hatten ausländische Staatsangehörige, die in Japan ein Unternehmen gründen möchten, die Möglichkeit den Aufenthaltsstatus „Business / Management“ zu beantragen. Dafür müssen bereits vor der Einreise bestimmte Anforderungen erfüllt werden (z. B. Sicherung des Geschäftsstandorts, Beschäftigung von mind. zwei Vollzeitmitarbeiter:innen, Mindestkapitalanforderung).

Diese teils schon fast prohibitiven Anforderungen haben es ausländischen Founders schwer gemacht, in Japan ein Unternehmen zu gründen. Hier kommt das Startup Visum ins Spiel: mit diesem haben ausländische Unternehmer:innen eine Übergangsfrist, die es ihnen ermöglichen soll, Geschäftsvorbereitungsaktivitäten vor Ort in Japan durchzuführen. Immer unter der Bedingung, die geltenden Anforderungen innerhalb eines festgelegten Zeitraums zu erfüllen. Berechtigt zur Beantragung des Startup Visums sind sowohl Personen, die neu in Japan sind als auch solche Neugründer:innen, die sich bereits unter einem anderen Visastatus in Japan aufhalten.

Status-Quo & Fazit

  1. Zunahme ausländischer Unternehmer:innen Die Zahl der ausländischen Unternehmer:innen, die mit einem „Business/Management“-Visum in Japan leben, hat sich 2023 im Vergleich zu den letzten fünf Jahren verdreifacht.
  2. Landesweite Anwendung der zweijährigen Grace-Periode Bisher boten nicht alle Gemeinden in Japan die Grace-Periode an, um die geltenden Visaanforderungen zu erfüllen. Ab Januar 2025 ist die Grace-Periode landesweit gültig und zwei Jahre dauern. Dies gibt den Unternehmer:innen mehr Zeit, ihr Geschäft aufzubauen und die Aktivitäten in Japan auszubauen.
  3. Bemühungen zur Lockerung der Anforderungen für die Eröffnung von Bankkonten Eine große Herausforderung für ausländische Unternehmer:innen stellt die Eröffnung eines (Geschäfts)Bankkontos dar. Grundvoraussetzung bei vielen Banken ist of eine Ansässigkeit von mehr als 6 Monaten im Land. Aber auch hier sollte es nun zu Änderungen kommen: Die japanische Finanzdienstleistungsbehörde (FSA) verlangt seit 2023 eine Lockerung der Regeln, damit Inhaber:innen eines Startup Visums, die weniger als sechs Monate in Japan sind, ein Bankkonto eröffnen können.

EXPO 2025 Kansai in Osaka

Sie haben darüber hinaus Interesse am Thema Japan? Kennen Sie schon die „Road to Expo 2025“ – eine Initiative der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA zur Vorbereitung auf die Weltausstellung in Osaka 2025? Hier finden Sie Informationen, wie Sie dabei sein können, welche Themen im Zentrum der Vorbereitungen stehen und Links zu vielen dazu passenden, spannenden Veranstaltungen in Österreich und Japan: Road to EXPO 2025

Bei Fragen wenden Sie sich an Junko Ihara (+81-3-34031777).

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