Investitionsabkommen EU-Myanmar

Erstes reine Investitionsschutzabkommen auf europäischer Ebene

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Das EU-Myanmar/Burma Investitionsabkommen wird das erste reine Investitionsschutzabkommen auf europäischer Ebene werden, seit durch den Vertrag von Lissabon die Kompetenz für Investitionen von den Mitgliedstaaten auf die EU übertragen wurde. Derzeit gibt es auch keinen bilateralen Investitionsvertrag zwischen Myanmar/Burma und einem EU-Mitgliedstaat.

Das Investitionsabkommen soll den Schutz und die faire Behandlung der Investoren beider Seiten verbessern und somit zu mehr Investitionen in Myanmar/Burma und der EU führen.

Ein Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Myanmar/Burma würde den Investoren aus der EU wesentliche Garantien bei ihren Beziehungen mit Myanmar/Burma bieten, wie:

  • Schutz vor Diskriminierung,
  • Schutz vor Enteignung ohne Entschädigung,
  • Schutz vor unfairer Behandlung und Ungleichbehandlung,
  • Schutz der Möglichkeit des Kapitaltransfers.

Diese Bestimmungen bieten Unternehmen die Sicherheit, dass sie bei Investitionen fair behandelt und anderen Investoren gleichgestellt werden.

Die Schaffung von Rechtssicherheit und Berechenbarkeit wird dazu beitragen, den nachhaltigen Zustrom von Direktinvestitionen zur Unterstützung der Entwicklung von Myanmar/Burma zu fördern. Die Höhe der Investitionen der EU in Myanmar/Burma war bislang aufgrund der früheren Sanktionen der EU beschränkt. Auch die Möglichkeit ausländischer Investoren 100%-Eigentümer eines Investitionsobjektes zu sein, war bis zum neuen Investitionsgesetz, welches 2012 im Myanmar/Burma verabschiedet wurde, nicht möglich. Offiziellen Angaben von Myanmar/Burma zufolge, beliefen sich die Investitionen der EU 2013 insgesamt auf etwa 3,1 Mrd. USD (9% der Direktinvestitionen in Myanmar/Burma).

Das Abkommen könnte sich langfristig auch positiv auf den Reformprozess in Myanmar/Burma auswirken, da es im Einklang mit derzeit stattfindenden Gesetzesänderungen stehen würde, wie der Zusammenführung der Gesetze über Inlands- und Auslandsinvestitionen.

Gleichzeitig wird das Investitionsschutzabkommen das Recht des Staates auf Regulierung unberührt lassen, um Ziele der öffentlichen Ordnung zu verfolgen und für die Fortentwicklung des Landes und seines Volkes zu arbeiten, da ein Gleichgewicht zwischen dem Recht auf Regulierung und der Verfolgung legitimer Ziele der öffentlichen Ordnung und dem notwendigen Schutz von Investoren gewährleistet sein wird.

Das Abkommen wird der EU und Myanmar/Burma zudem die Möglichkeit eröffnen, ihr starkes Engagement für nachhaltige Entwicklung weiter zu verfolgen und das verantwortungsvolle Verhalten der Unternehmen gemäß international anerkannten Grundsätzen und Leitlinien zu fördern.

Pressemitteilungen und Berichte zu den Verhandlungen mit Myanmar


Report of the fifth round of negotiations for the EU-Myanmar Investment Protection Agreement Yangon – 26 to 27 April 2017

EU and Myanmar/Burma hold 2nd round of talks on investment protection agreement

European Union and Myanmar/Burma conclude first round of talks

Aushandlung eines Investitionsschutzabkommens zwischen der EU und Birma/Myanmar


Hintergrundinformation

Die Europäische Kommission legte den Vorschlag für ein Verhandlungsmandat betreffend eines Investitionsabkommen EU-Myanmar/Burma erstmals am 17. Februar 2014 vor.

Beim Ministerrat am 18. März 2014 wurde der Vorschlag angenommen und somit der Europäischen Kommission das Mandat erteilt, das EU-Myanmar/Burma Investitionsabkommen zu verhandeln.

Am 20. März 2014 wurden in Myanmar/Burma die Verhandlungen zum geplanten Investitionsschutzabkommen zwischen der Europäischen Union und Myanmar/Burma durch Handelskommissar Karel De Gucht und Dr. Kan Zaw, Unionsminister für staatliche Planung und Wirtschaftsentwicklung der Republik der Union Myanmar, offiziell eröffnet.

Stand: 04.05.2016