Handelsabkommen der EU mit Usbekistan
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (Partnership and Cooperation Agreement, PCA) sowie neues vertieftes Abkommen der EU mit Usbekistan
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Die bilateralen Handelsbeziehungen der EU mit Usbekistan basieren auf den Partnerschafts-und Kooperationsabkommen (Partnership and Cooperation Agreement, PCA), welches seit 1. Juli 1999 in Kraft ist.
Um die Beziehungen zu Usbekistan weiter zu verstärken, verhandelt die EU seit 23. November 2018 mit Usbekistan über ein erweitertes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (Enhanced Partnership and Cooperation Agreement, EPCA)
Erweitertes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen EU-Usbekistan
Am 23. November 2019 haben die EU und Usbekistan Verhandlungen über ein erweitertes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (Enhanced Partnership and Cooperation Agreement, EPCA) aufgenommen, welches das bestehende Partnerschafts- und Kooperationsabkommen aus 1999 ersetzen soll.
Das neue Abkommen soll die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen und die Zusammenarbeit verstärken. Das neue Abkommen wird sich auf Themen wie die politische Zusammenarbeit, die Handels- und Investitionsbeziehungen, die nachhaltige Entwicklung und Konnektivität sowie die Menschenrechte und die Regierungsführung konzentrieren.
Berichte über Verhandlungsrunden
- EU-Uzbekistan EPCA Third round of negotiations, 25-27 September 2019, Tashkent: Joint Report
- Negotiations on the Trade Title of the EU-Uzbekistan Comprehensive Agreement, Second Round 26-28 June 2019, Brussels (Belgium): Joint Report
- Negotiations on the Trade Title of the EU-Uzbekistan Comprehensive Agreement, First Round, Tashkent, 4-7 Februar 2019: Joint Report
Presseberichte des Europäischen Auswärtigen Dienstes
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen EU-Usbekistan
Ziel des Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (Partnership and Cooperation Agreement, PCA) der EU mit Usbekistan, welches seit 1. Juli 1999 in Kraft ist, ist:
- die Bereitstellung eines geeigneten Rahmens für den politischen Dialog,
- die Unterstützung der Anstrengungen Usbekistan zur Festigung ihrer Demokratie und Entwicklung ihrer Wirtschaft,
- die Begleitung ihres Übergangs zur Marktwirtschaft und
- die Förderung von Handel und Investitionen sowie die dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung ihrer Wirtschaft.
Das Abkommen soll eine Grundlage für die Zusammenarbeit in den Bereichen Gesetzgebung, Wirtschaft, Soziales, Finanzen, zivile Wissenschaft sowie Technik und Kultur schaffen.
Beim Warenhandel räumen die EU und Usbekistan einander gegenseitig die Meistbegünstigung (MFN) ein.
Rechtsakte PCA EU-Usbekistan
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen
- Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits (ABl. L 229 vom 31. August 2019)
Weitere relevante Rechtsakte
- Protokoll über Amtshilfe im Zollbereich (ABl L 229 vom 31. August 1999)
- Schlußakte (ABl L 229 vom 31. August 1999)
- Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (ABl L 185 vom 6. Juli 2006)
- Mitteilung über das Inkrafttreten des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (ABl L 185 vom 6. Juli 2006)
- Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (ABl L L 272 vom 14. Oktober 2008)
- Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits zur Änderung des Abkommens zwecks Ausweitung der Bestimmungen des Abkommens auf den bilateralen Handel mit Textilien in Anbetracht des Auslaufens des bilateralen Textilabkommens (ABl L 81 vom 28. März 2017)
Alle EU-Rechtsakte zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen der EU mit Kirgisistan finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.
Stand: 11.01.2022