Partnerschaftsabkommen der EU mit den Ländern Afrikas-Karibik-Pazifik (OACPS ehem. AKP)

Cotonou-Abkommen und dessen Modernisierung (Post-Cotonou-Abkommen)

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Die Beziehungen der EU mit den Afrika-Karibik-Pazifik-Staaten werden durch das AKP-EU-Partnerschaftsabkommen (Cotonou-Abkommen) geregelt, das 2000 in Cotonou unterzeichnet wurde und mit 1. April 2003 in Kraft trat.

Im September 2018 wurden Verhandlungen über ein Cotonou-Folgeabkommen zwischen der EU und den AKP-Ländern aufgenommen, da die Laufzeit des Cotonou-Abkommen befristet wurde und mit 2020 enden sollte.

Im April 2020 wurde die AKP-Staatengruppe zu einer internationalen Organisation: der Organisation der afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (OACPS). Die OACPS besteht aus 79 Mitgliedsstaaten, die alle, außer Kuba, das Cotonou-Abkommen unterzeichnet haben,

Am 15. April 2021 konnten die Verhandlungen über ein neues Partnerschaftsabkommen (Post Cotonou-Abkommen) zwischen der EU und den OACPS abgeschlossen und das Abkommen durch die Chefverhandlern paraphiert werden.

Die Anwendung des Cotonou-Abkommen wurde bis 30. November 2021 verlängert.

Neues Partnerschaftsabkommen (Post Cotonou-Abkommen) 

Am 15. April 2021 konnten die 2018 begonnen Verhandlungen der EU mit der Organisation der afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (OACPS, ehem. AKP-Staaten) abgeschlossen und ein neues Partnerschaftsabkommen (Post Cotonou-Abkommen) durch die Chefverhandler paraphiert werden.

Mit dem neuen Abkommen werden die Zusammenarbeit der EU und der Länder Afrikas, der Karibik und des Pazifiks von Grund auf modernisiert und der Rahmen und Umfang erweitert, um derzeitige und künftige Herausforderungen besser bewältigen zu können.

Das neue Abkommen gilt für 20 Jahren und beinhaltet folgendes:
  • Allgemeine Bestimmungen
  • Strategische Prioritäten
  • Menschenrechte, Demokratie und Staatsführung in bürgernahen und auf Rechten basierenden Gesellschaften
  • Frieden und Sicherheit
  • Menschliche und soziale Entwicklung
  • Integratives nachhaltiges Wirtschaftswachstum und Entwicklung
  • Ökologische Nachhaltigkeit und Klimawandel
  • Migration und Mobilität
  • Globale Allianzen und internationale Zusammenarbeit 
  • Entwicklung und Mittel der Zusammenarbeit 
  • Institutioneller Rahmen
  • Schlussbestimmungen
  • Protokolle
    • Afrika 
    • Karibik 
    • Pazifik 


Nächste Schritte

Damit das Abkommen in Kraft treten kann, bedarf es noch der Zustimmung des Rates der EU (27 EU-Mitgliedstaaten) zur Unterzeichnung, vorläufigen Anwendung und zum Abschluss des Abkommens auf Grundlage von Vorschlägen der Europäischen Kommission. Diese Vorschläge werden dem Rat zusammen mit dem ausgehandelten und in alle EU-Sprachen übersetzten Abkommenstext so rasch wie möglich übermittelt. Der Rat wird dem Abschluss erst nach Zustimmung des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 218 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) beschließen.

Die Unterzeichnung des Abkommens wird für das erste Halbjahr 2022 erwartet.

Anschließend müssen alle Vertragsparteien ihre jeweiligen internen Verfahren abschließen, bevor das Abkommen in Kraft treten kann.

AKP-EG-Partnerschaftsabkommen (Cotonou-Abkommen)

Das Cotonou-Abkommen ersetzt das Abkommen von Lomé IV, welches 1989 von der EU und den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifik (AKP) unterzeichnet wurde.

Vorrangiges Ziel dieses Abkommens ist

  • die Verringerung und langfristige Beseitigung der Armut sowie
  • die schrittweise Eingliederung der AKP-Staaten in die Weltwirtschaft,

im Einklang mit den Zielen der nachhaltigen Entwicklung.

Das Cotonou-Abkommen wurde für einen Zeitraum von zwanzig Jahren geschlossen und enthält eine Resivisionsklausel (Artikel 95 des Abkommens), nach der eine Überprüfung des Abkommens alle fünf Jahre (mit Ausnahme der Bestimmungen über die wirtschaftliche und handelspolitische Zusammenarbeit) möglich ist. 

Die Partnerschaft der EU mit den AKP-Staaten stützt sich auf folgende fünf Säulen:

  • Stärkung der politischen Dimension der Beziehungen zwischen der EU und den AKP-Staaten:
    • politischer Dialog
    • Politik der Friedenkonsolidierung und der Konfliktprävention und -beilegung
    • Achtung der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze auf der Grundlage des Rechtsstaatenprinzips sowie eine transparente und verantwortliche Staatsführung
  • Förderung partizipatorischer Ansätze:
    Öffnung für die Zivilgesellschaft, die Privatwirtschaft und andere nichtsstaatliche Akteure;
  • Entwicklungsstrategien und Konzentration auf das Ziel der Armutsbekämpfung und insbesondere auf die Milleniumsentwicklungsziele
  • Schaffung eines neuen Rahmens für die wirtschaftliche und handelspolitische Zusammenarbeit:
    Das Abkommen sieht die Aushandlung einer neuen Handelsregelung mit dem Ziel der Liberalisierung des Handels vor, womit den einseitigen Handelspräferenzen (APS System), die gegenwärtig den AKP-Staaten eingeräumt werden, ein Ende gesetzt wird. Das gegenwärtige System bleibt jedoch noch solange bestehen, bis die Handelsregelung in Kraft tritt (2008) und es gilt eine Übergangszeit von mindestens 12 Jahren.
  • Reform der finanziellen Zusammenarbeit:
    Rationalisierung der Finanzinstrumente und gleitende Programmierung

Rechtsakte Cotonou-Abkommen

Abkommen

  • Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 (ABl. L 317 vom 23. Juni 2000)

Weitere relevante Rechtsakte

Stand: 10.01.2022

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