Gelistete Dual Use-Güter
Güterliste nach technischen Parametern
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Rechtsquelle (gültige Dual Use-Liste):
Dual Use Güter-Verordnung: Verordnung 2021/821 (Konsolidierter Text 12. Jänner 2023), geändert durch Delegierte Verordnung (EU) 2023/996
Dual Use Güter-Listen finden sich in:
- Anhang I Ausfuhrliste der Delegierten Verordnung (EU) 2023/996
- Anhang II Kontrollliste für innergemeinschaftliche Verbringung der Verordnung 2021/821 (Konsolidierter Text 12. Jänner 2023)
Dual Use-Güterliste:
beinhaltet auf mehr als 250 Seiten detaillierte, nach technischen Kriterien und Parametern aufgebaute Güterbeschreibungen. Sie wird von der EU regelmäßig - entsprechend der Beschlüsse in den internationalen Kontrollregimen - angepasst.
Die Dual Use-Liste erstreckt sich auf Waren, Technologie und Software (in materieller oder immaterieller Form). In der Praxis handelt es sich typischerweise um zivile Güter mit besonders hoher technischer Leistungsfähigkeit oder Präzision, die auch für strategische Zwecke verwendet werden könnten; nicht erfasst sind Militärgüter.
Betroffene körperliche Waren sind beispielsweise bestimmte Chemikalien, Maschinen, Werkstoffe, Elektro und Elektronik, Metallwaren, Fasern, Telekommunikation, Sensoren/Laser, etc.
Gebrauchte Güter sind wie neue zu behandeln.
Zu beachten sind die am Beginn der Dual Use-Liste angeführten Begriffsbestimmungen, Definitionen und Anmerkungen.
Die Dual Use-Liste erfasst 10 Kategorien von Dual Use Gütern, die sich wiederum in 5 Gattungen untergliedern.
Die Kategorien der Dual Use-Güter:
0 Kerntechnische Materialien, Anlagen und Ausrüstung
1 besondere Werkstoffe, Materialien und zugehörige Ausrüstung
2 Werkstoffbearbeitung
3 allgemeine Elektronik
4 Rechner
5 Teil1: Telekommunikation, Teil 2: Informationssicherheit
6 Sensoren und Laser
7 Luftfahrtelektronik und Navigation
8 Meeres- und Schiffstechnik
9 Antriebssysteme, Raumfahrzeuge
Die Gattungen der Dual Use-Güter:
A Systeme, Ausrüstungen und Bestandteile
B Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen
C Werkstoffe und Materialien
D Datenverarbeitungsprogramme (Software)
E Technologie
Die Codes der Güterliste ("Ausfuhrlistennummer“, "AL-Nummer“) – zB 2 B00 1 – setzen sich aus Kategorie, Gattung, Kennzeichnung des internationalen Kontrollregimes sowie laufender Nummer zusammen.
Genehmigungspflichten:
Für Güter, die im Anhang I gelistet sind, bestehen folgende Pflichten:
- Genehmigungspflicht bei der Ausfuhr in Drittstaaten
- Mitteilungspflicht an das BMAW bei der Ausfuhr in Drittstaaten, Durchfuhr oder Vermittlung zwischen Drittstaaten bei Kenntnis oder begründetem Verdacht einer späteren ABC-Waffen-relevanten Verwendung; ebenso bei Verwendungen im Zusammenhang mit Trägerraketen dafür. Genehmigungspflicht besteht bei entsprechender Information durch die Behörde
- Hinweispflicht in der innergemeinschaftlichen Verbringung
EU-Lieferanten sind bei einer innergemeinschaftlichen Verbringung eines im Anhang I gelisteten Gutes verpflichtet, ihre EU-Kunden auf diesen Umstand in den Geschäftspapieren aufmerksam zu machen.
Für Güter, die auch im Anhang IV gelistet sind, bestehen folgende Pflichten:
- Genehmigungspflicht in der innergemeinschaftlichen Verbringung
- Mitteilungs- und Hinweispflichten analog zu den nur im Anhang I gelisteten Gütern
"Bestandteilregelung"
(Allgemeine Anmerkung 2 des Anhangs I der EU-Dual Use-Verordnung):
Die Genehmigungspflicht für ein in der Dual Use-Liste gelistetes Gut entfällt, wenn es sich um einen gelisteten unwesentlichen Bestandteil einer nicht gelisteten Hauptsache handelt und dieser Bestandteil nicht gesondert "beigestellt“ wird, sondern eingebaut ist.
Es ist dabei zu beurteilen, ob der in der Dual Use-Liste erfasste Bestandteil leicht entfernt und für andere Zwecke verwendet werden kann.
Bei der Beurteilung, ob der Bestandteil ein "unwesentlicher“ ist (kein Hauptelement bildet), müssen Menge, Wert und eingesetztes technologisches Know How sowie andere besondere Bedingungen berücksichtigt werden.
Güterklassifizierung:
Rechtlich relevant für die Zuordnung ist der gültige Anhang I der Dual Use Verordnung.
Es gibt unverbindliche Hilfsmittel (zB Umschlüsselungsverzeichnis Zolltarifnummer-AL Nummer) oder Fußnoten im elektronischen TARIC .
Die AL-Nummern unterscheiden sich grundlegend von den Zolltarifnummern; daher kann die ZTNr nicht immer direkten Rückschluss auf eine Position der Dual Use-Liste geben; ein vorhandener Verweis im Zolltarif ist in jedem Fall aber als Indikator für notwendige tiefergehende Prüfungen zu sehen. Fehlende Verweise sind jedoch kein automatischer Indikator für eine "Nicht-Listung“.
Bestätigung der Güterklassifizierung des BMAW/Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (ehm. AzG)
Warenbezogenes technisches Gutachten des BMAW zum Zweck der Feststellung, ob eine Listung des Gutes in der Dual Use-Liste oder in der Militärgüterliste vorliegt.
Beurteilt werden nur die technischen Eigenschaften des jeweiligen Gutes, nicht geprüft wird die Endverwendung des Gutes.
Als behördliche Auskunft handelt es sich weder um einen Bescheid noch um eine Ausfuhrgenehmigung, sondern um eine verbindliche technische Bestätigung der vom Antragsteller eingestuften Güterklassifizierung.
Antragstellung: erfolgt mittels Formulars an exportkontrolle@bmaw.gv.at.
Notwendig sind Angaben zur Ware, eine Güter-Eigen-Klassifizierung und technische Unterlagen.
Eine Auskunft zur Güterliste ist immer dann hilfreich, wenn die Beurteilung eines Gutes in Bezug auf eine Listung in einer Güterliste entscheidungsrelevant ist. Das BdG dient zur eigenen Sicherheit, zur Vorlage beim Zoll oder zur Bestätigung für Speditionen oder Banken (hier auch in Bezug auf bestimmte Güterembargolisten).
Stand: 12.06.2023