Zertifizierung
EU-Empfänger von Militärgütern
Lesedauer: 1 Minute
In Österreich niedergelassenen Unternehmen kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen vom BMDW ein Zertifikat gemäß §§ 36-40 AußWG erteilt werden.
Dieses Zertifikat berechtigt zum innergemeinschaftlichen Erhalt von Militärgütern im Rahmen der Allgemeingenehmigung (in Österreich: IVER4), ohne dass zuvor gesonderte Einzel- oder Globalgenehmigungen beantragt werden müssen.
Mit diesem EU-weiten Zertifizierungssystem soll eine Vereinfachung der Genehmigungsverfahren im innergemeinschaftlichen Verkehr erreicht werden; es wird bescheinigt, dass der zertifizierte Empfänger als zuverlässig angesehen wird und über die Fähigkeit verfügt, die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften zu erfüllen.
Diese Erleichterung setzt voraus, dass die Voraussetzungen zur Zertifizierung eines Unternehmens als besonders zuverlässig innerhalb der EU harmonisiert sind und nach gleichen Standards angewendet werden. Aus diesem Grund beschreibt Art 9 der Verteidigungsgüterrichtlinie 2009/43/EG die Zertifizierungskriterien und enthält Vorgaben zum Zertifizierungsverfahren:
- Erfahrung im Bereich Verteidigung
- einschlägige industrielle Tätigkeit mit Bezug auf Verteidigungsgüter
- Benennung eines hochrangigen leitenden Mitarbeiters zum persönlich Verantwortlichen für Verbringungen und Ausfuhren
- schriftliche Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dass es sämtliche Bedingungen für die Endverwendung und Ausfuhr eines ihm gelieferten Verteidigungsgutes einhalten wird
- schriftliche Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dass es gegenüber den zuständigen Behörden bei Anfragen genaue Angaben über die Endverwender oder die Endverwendung aller Verteidigungsgüter macht, die es im Rahmen einer Genehmigung eines anderen Mitgliedstaates ausführt, verbringt oder erhält
- gegengezeichnete Beschreibung der im Unternehmen praktizierten internen Exportkontrolle zur Einhaltung der Ausfuhrkontrollverfahren oder des Ausfuhrverwaltungssystems des Unternehmens: Beschreibung der innerbetrieblichen Compliancevorschriften, Beschreibung des internen Programmes zur Einhaltung der außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften inkl. Verbringungsverwaltung; konkrete Angaben zu den organisatorischen, personellen und technischen Vorkehrungen, zu internen Prüfverfahren, Maßnahmen zur Schulung und Fortbildung
Antrag (formfrei) für Unternehmen mit Sitz in Österreich:
BMDW: Hr. Mag. Schramml/Hr. Rupp
Das Zertifikat hat eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Jahren (verlängerbar).
Die EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die von anderen Mitgliedstaaten gemäß dieser Richtlinie ausgestellten Zertifikate anzuerkennen. Die Mitgliedstaaten veröffentlichen und aktualisieren regelmäßig eine Liste der zertifizierten Unternehmen und teilen dies der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten mit.
Die Europäische Kommission veröffentlicht die zertifizierten Unternehmen in der Datenbank CERTIDER.
Stand: 01.03.2018