Holzwürfel mit Aufschrift AGB und Paragraphen-Symbol in weißer Schrift mit grau hinterlegtem Kreis, in der Unschärfe zeigt sich darunter eine ausgebreitete Tageszeitung
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Gewährleistung/Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Lesedauer: 1 Minute

10.05.2024

EU-weit gilt bei Geschäften mit Verbrauchern eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren bei beweglichen Gegenständen und 3 Jahren bei unbeweglichen Gegenständen. Bei Lieferungen an Unternehmer in Deutschland kann auch eine kürzere Gewährleistungsfrist vereinbart werden (bei Verbrauchern ist das nicht möglich!).

Soll die Anwendung des deutschen Rechts ausgeschlossen werden, sind österreichisches Recht und ein österreichischer Gerichtsstand zu vereinbaren (s. Seite "Exportvertrag"). Wird der Vertrag in Deutschland mit einem Verbraucher abgeschlossen, können österreichisches Recht und ein österreichischer Gerichtsstand nicht vereinbart werden.

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