Global Agreement zwischen der EU und Mexiko
Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit ("Global Agreement") sowie dessen Modernisierung
Lesedauer: 12 Minuten
Die bilateralen Beziehungen zwischen der EU und Mexiko basieren auf dem in Dezember 1997 unterzeichneten Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit ("Global Agreement"). Auf Basis dieses Abkommens trat mit 1. Juli 2000 eine Freihandelszone für den Warenverkehr und mit 1. März 2011 eine Freihandelszone für den Dienstleistungsverkehr in Kraft.
Nach der politischen Einigung am 21. April 2018 wurden die 2016 begonnen Verhandlungen zur Modernisierung des Global Agreements am 28. April 2020 abgeschlossen.
Modernisierung des "Global Agreements" EU-Mexiko
Am 21. April 2018 konnte zu den am 30. Mai 2016 begonnen Verhandlungen zur Modernisierung des Abkommens über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit ("Global Agreement") eine politische Einigung erzielt werden.
Die politische Einigung umfasst die wichtigsten Elemente des neuen Abkommens. Die Verhandlungsführer beider Parteien werden in den nächsten Wochen und Monaten ihre Arbeit fortsetzen, um die noch offenen technischen Details in einigen Kapitel zu klären.
In einer Telefonkonferenz am 28. April 2020 gelang es Handelskommissar Phil Hogan und der mexikanischen Wirtschaftsministerin Graciela Márquez Colín sich über die noch ausständigen Punkte in Bezug auf die öffentliche Beschaffung (Public Procurement) zu einigen: den genauen Umfang der wechselseitigen Öffnung und ein hohes Maß an Vorhersehbarkeit und Transparenz bei öffentlichen Vergabeverfahren, wodurch die Verhandlungen abgeschlossen wurden.
Sobald die derzeit laufende rechtliche Überarbeitung („legal scrubbing“) des gesamten Textes des Abkommens abgeschlossen ist, wird das modernisierte "Global Agreement" in alle EU-Sprachen übersetzt und anschließend der Vorschlag der Europäischen Kommission für die Beschlüsse zur Unterzeichnung und zum Abschluss des Abkommens dem Rat und dem Europäischen Parlament zur Zustimmung übermittelt.
Nachfolgend finden Sie
- Was wurde verhandelt - Details zum modernisierten Abkommen
- Vorläufig vereinbarter Text des Handelsteils des modernisierten Abkommens EU-Mexiko
- Pressemitteilungen und Berichte zu den Verhandlungen
- Wie wurde verhandelt?
- Nachhaltigkeitsfolgenabschätzung (Sustainability impact assessment)
- Hintergrundinformation zu den Verhandlungen
- Informationen zum Global Agreement
Was wurde verhandelt - Details zum modernisierten Abkommen
Die bestehenden hohen Zölle Mexikos für landwirtschaftliche Produkte werden abgebaut. D.h. im Rahmen des modernisierten EU-Mexiko-Abkommens wird in Zukunft praktisch der gesamte Warenhandel zwischen der EU und Mexiko zollfrei erfolgen. Dadurch entstehen neue Exportchancen für hochwertigen Lebensmittel und Getränke, wovon vor allem EU-Exporte von Geflügel, Käse, Schokolade und Schweinefleisch profitieren.
Für viele Käsesorten, die derzeit mit einem Zoll vor mehr als 20 % belastet werden, wird seitens Mexiko ein präferenzieller Zugang gewährt. Für Milchpulver wurden Quoten vereinbart, die jährlich erhöht werden: ab dem Inkrafttreten des Abkommens 30.000 t, nach 5 Jahren 50.000 t. Praktisch alle Schweinefleischerzeugnisse können zollfrei gehandelt werden. Die hohen Zölle für Schokoladeprodukte (derzeit bis zu 30 %) und für Pasta (derzeit bis zu 20 %) werden abgeschafft.
Die neue Vereinbarung wird auch neue Regeln im Bezug auf die Zollabwicklung einführen, um den "Papierkram" und die Warenkontrollen bei mexikanischen Zoll zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Durch das modernisierte Abkommen werden 340 geografische Angaben (GIs) von regionaltypischen europäischen Nahrungsmittel- und Getränkeerzeugnissen auf dem mexikanischen Markt geschützt.
Darüber hinaus bietet das Abkommen neue Möglichkeiten für den Dienstleistungsexport in Bereichen wie Finanzdienstleistungen, Transport, E-Commerce und Telekommunikation.
Das modernisierte Abkommen legt fortschrittliche Regeln zur nachhaltigen Entwicklung fest (höchsten Standards für den Arbeits-, Sicherheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz, ausdrückliche Bezugnahme auf das Vorsorgeprinzip sowie die Verpflichtung zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommen).
Das Abkommen der EU mit Mexiko ist zudem das erste EU-Abkommen, in dem mit einem lateinamerikanischen Land Vereinbarungen über den Investitionsschutz (reformierten Investitionsgerichtshofsystems und Wahrung der Rechte der EU und der Mitgliedstaaten im öffentlichen Interesse regulierend tätig zu sein) getroffen sowie Bestimmungen zur Korruptionsbekämpfung und Maßnahmen gegen Bestechung und Geldwäsche vereinbart wurden.
Mehr Details zur Vereinbarung der EU mit Mexiko über die Modernisierung des Handelsteils des Global Agreement finden sich auf der Homepage der Europäischen Kommission "In focus EU-Mexico Trade Agreement"
Das modernisierte Abkommen beinhaltet darüber hinaus im "politischen Teil" auch den Schutz der Menschenrechte, die politische Kooperation und die Entwicklungszusammenarbeit.
Vorläufig vereinbarter Text des Handelsteils des modernisierten Abkommens EU-Mexiko
Im Rahmen der Transparenzinitiative hat die Europäische Kommission den am 21. April 2018 vereinbarten Text des Handelsteils des modernisierten Abkommens der EU mit Mexiko veröffentlicht. Im Mai 2020 erfolgte ein Update.
Hinweis: Die Texte werden nur zu Informationszwecken veröffentlicht und können weitere Änderungen erfahren, auch als Ergebnis des Prozesses der rechtlichen Überarbeitung. Diese Texte greifen dem endgültigen Ergebnis des Abkommens zwischen der EU und Mexiko nicht vor.
Die Texte werden bei der Unterzeichnung endgültig sein. Das Abkommen wird für die Parteien erst dann völkerrechtlich verbindlich, wenn jede Partei ihre internen rechtlichen Verfahren abgeschlossen hat, die für das Inkrafttreten des Abkommens (oder seine vorläufige Anwendung) erforderlich sind.
Trade in goods with all annexes
- Appendix A Tariff Rate Quotas - Mexico
- Mexico's Tariff Elimination Schedule
- Appendix B - Tariff Rate Quotas - EU
- EU Tariff Elimination Schedule
Sanitary and phytosanitary matters
Cooperation on animal welfare and antimicrobial resistance
Cross border trade in services
Mutual recognition of professional qualifications
Mutual recognition of professional qualifications - guidelines
Public procurement - EU schedule
Public procurement - Mexico schedule
State-owned enterprises - annex
Trade and sustainable development
Small and medium-sized enterprises
Horizontal and final provision
Introductory notes to rules of origin
Product specific rules of origin
Customs and trade facilitation
Special provisions on administrative cooperation
Annexes on Cross Border Trade in Financial Services
Annexes on Services and Investment
Pressemitteilungen und Berichte zu den Verhandlungen EU-Mexiko
Pressemitteilungen
- EU und Mexiko schließen Verhandlungen über neues Handelsabkommen ab
- EU und Mexiko erzielen Einigung über neues Handelsabkommen
- Commission reports on progress in EU-Mexico trade negotiations
Berichte zu den Verhandlungsrunden
- Report on the 7th round of negotiations between the EU and Mexico for modernising the trade part of the EU-Mexico Global Agreement (12-22 December 2017)
- Report of the 6th round for modernising the EU-Mexico Global Agreemen (27 November to 1 December 2017)
- Report of the 5th round for modernising the EU-Mexico Global Agreement (18-30 September 2017, Brussels)
- Report on the fourth round of negotiations for modernising the trade pillar of the EU-Mexico Global Agreement (Mexico city – 21 June to 5 July 2017)
- Report on the third round of negotiations for modernising the trade pillar of the EU-Mexico Global Agreement (Brussels – 3 to 7 April 2017)
- Report on the second round of negotiations for modernising
the trade pillar of the EU-Mexico Global Agreement (Mexico City – 22 to 25 November 2016) - Report from the 1st round of negotiations for modernising the trade pillar of the EU-Mexico Global Agreement (13-14 June 2016, Brussels)
Weitere Pressemitteilungen und Berichte zu Mexiko finden Sie auf der Homepage der Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission unter News Archiv Mexiko bzw. Transparency in action.
Wie wurde verhandelt?
Es ist die Europäische Kommission, die Handelsabkommen im Namen der Europäischen Union und aller ihrer Mitgliedstaaten auf Basis eines im Mai 2016 einstimmig erteilten Mandates des Rates der EU (EU-Mitgliedstaaten) verhandelt.
In Factsheets erläutert die Europäische Kommission, wie die Verhandlungen und deren Abschluss Schritt für Schritt ablaufen und wie die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, Stakeholder, Interessengruppen und die Zivilgesellschaft in den Prozess der Verhandlungen einbezogen werden, um sicherzustellen, dass die Abkommen die Ansichten der Europäischen Kommission und der EU-Mitgliedstaaten widerspiegeln:
Darüber hinaus stellte sich die Europäische Kommission im Rahmen des „Civil Society Dialogues“ den Fragen der Zivilgesellschaft und führte auch im Vorfeld und während der Verhandlungen öffentliche Konsultationen durch.
Civil Society Dialogues
- Modernisation of the trade pillar of the EU-Mexico Global Agreement, 16. November 2017
- Modernisation of the trade pillar of the EU-Mexico Global Agreement, 3. April 2017
Öffentliche Konsultationen
- Online consultation on EU-Mexico FTA completed 31. August 2015
- Request for inputs from interested stakeholders on EU-Mexico trade relations completed 25. Januar 2017
Nachhaltigkeitsfolgenabschätzung (Sustainability Impact Assessment)
Im Zusammenhang mit den Verhandlungen über Handelsabkommen wird im Auftrag der Europäische Kommission eine unabhängige Studie, ein sogenanntes Sustainability Impact Assessment (SIA), die die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen des zukünftigen Abkommens untersuchen soll, erstellt.
Die Ergebnisse der Folgeabschätzung werden in den Vorbereitungen für die Verhandlungen einbezogen und während der Verhandlungen berücksichtigt.
Eine Zusammenfassung der Folgenabschätzung zur Modernisierung des Global Agreeements wurde von der Europäischen Kommission online gestellt.
Die Studien werden auch von der Zivilgesellschaft geprüft und in den "Civil Society Meetings" diskutiert.
- Civil Society Dialogue on EU-Mexico Sustainability Impact Assessment - Draft Inception Report, 18.12.2017
- Civil Society Dialogue on EU-Mexico Sustainability Impact Assessment – Draft Interim Report, 13.3.2018
Hintergrundinformation zu den Verhandlungen EU-Mexiko
Bereits im November 2012 hat sich der EU-Handelskommissar Karel De Gucht in seiner Rede im Zusammenhang mit seinem Besuch in Mexiko für eine aktualisieren des bestehenden Handelsabkommens ausgesprochen.
2013 wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet, die ein gemeinsames Verständnis über den Umfang und das angestrebte Ziel des modernisierten Abkommens erarbeiten soll.
Am 11. Mai 2015 kündigte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und der mexikanische "Secretary of Economy" Ildefonso Guajardo Villarreal offiziell die Modernisierung des Abkommens an. (Rede EU-Handelskommissarin Malmström)
Beim EU-Mexiko-Gipfel am 12. Juni 2015 wurden die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeitsgruppe (Joint Vision Report) vorgestellt. Anschließend wurde in einem gemeinsamen Statement der EU und Mexiko die Bereitschaft beider Parteien bekräftigt, den Prozess für die Aufnahme von Verhandlungen zur Modernisierung des "Global Agreements" nach dem rechtlichen Rahmen jeder Seite zu beginnen.
Als ersten Schritt startete die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation vom 1. Juli bis 31. August 2015 zum EU-Mexiko Handelsabkommen, um die Ansichten aller Stakeholder über die zukünftigen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Mexiko zu sammeln.
Am 23. Mai 2016 stimmten die EU-Mitgliedstaaten einem Mandat (Richtlinien) für die Verhandlungen über ein modernisiertes Globalabkommen mit Mexiko zu.
Da die mexikanische Wirtschaft tief mit ihren Partnern im Norden integriert ist, soll das modernisierte Abkommen mit Mexiko vergleichbar mit dem abgeschlossenen Abkommen der EU mit Kanada (CETA) und den zu erwarteten Ergebnissen der Verhandlungen der EU mit den USA über ein Freihandelsabkommen (TTIP) sein.
Was genau soll modernisiert werden?
- In Bezug auf den Warenhandel soll über das WTO-Abkommen hinausgegangen werden und insbesondere Zölle und Handelserleichterungen im Fokus stehen.
- Eines der Ziel soll die Vereinfachung des Handels durch umfassende Kapitel zu nicht-tarifären Handelshemmnisse für Industriegüter, Nahrungsmittel und Landwirtschaft ohne Schwächung des Regelungsschutzes sein.
- Auch der Handel mit Dienstleistungen soll weiter verbessert werden, indem man auf die Arbeiten im Zusammenhang mit den Verhandlungen von 24 WTO-Mitgliedern zu einem multilateralen Dienstleistungsabkommen (TiSA) aufbaut.
- Für Investitionen soll es einen verbesserten Marktzugang in Sektoren wie Telekommunikation und Energie geben und im modernisierten Abkommen soll auch ein Kapitel zum Investitionsschutz auf Basis der derzeitigen Reformen enthalten sein.
- Der Schutz des geistigen Eigentums soll ebenfalls Teil der Modernisierung sein und insbesondere den Schutz für geographische Angaben erweitern.
- Das derzeitige Abkommen (Global Agreement) sieht bei öffentlichen Aufträgen nur die Zentralregierungsebene vor. Das modernisierte Abkommen soll jedoch so wie das Abkommen der EU mit Kanada alle Regierungsebenen inkludieren.
- Darüber hinaus soll das modernisierte Abkommen auch klare Verpflichten zur nachhaltigen Entwicklung beinhalten.
Die erste Verhandlungsrunde fand vom 23. bis 24. Juni 2016 statt.
Um den weiteren Verhandlungsprozess vorzubereiten, ersuchte die Europäische Kommission in einer weiteren öffentlichen Konsultation vom 4. November 2016 bis 25. Jänner 2017 interessierte Kreise, ihre Ansichten über die wichtigsten Aspekte für die Verhandlungen über die Modernisierung des Abkommens mitzuteilen. Diese Konsultation richtete sich im Wesentlichen an europäische Wirtschaftsbeteiligte mit Erfahrungen im Handel mit Mexiko, stand aber für alle interessierten Kreise offen.
Nach weiteren sechs Verhandlungsrunden zwischen 2016 und Dezember 2017 konnte im April 2018 eine politische Einigung zwischen der EU und Mexiko erzielt werden.
Am 28. April 2020 wurden die Verhandlungen abgeschlossen.
Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit ("Global Agreement") EU-Mexiko
Dieses Abkommen umfasst drei Bereiche:
- die Institutionalisierung des Politischen Dialog:
- die bilaterale präferenzielle, gegenseitige und schrittweise Liberalisierung des Handels, insbesondere
- des Waren- und Dienstleistungsverkehrs,
- des Kapital- und Zahlungsverkehrs und
- des öffentlichen Auftragswesens,
sowie
- die Einleitung eines regelmäßigen Dialogs über die Zusammenarbeit.
Die Zusammenarbeit umfasst unter anderem folgende Aspekte:- Industriellen Zusammenarbeit: Intensivierung der Kontakte, Erweiterung des Dialoges und Förderung von Pilotprojekten
- Bergbau, Energie, Verkehr und Tourismus: Informationsaustausch und Ausbildungsmaßnahmen
- Finanzdienstleistungen: höhere Produktivität, verstärkte Diversifizierung und mehr Wettbewerbsfähigkeit
- Informationsgesellschaft: Informationsaustausch, Verbreiterung der neuen Technologien, beiderseitiger Zugang zu Datenbanken, Verbund und Interoperabilität der Telematiknetze und –dienste sowie Förderung gemeinsamer Forschungs- und Pilotprojekte.
- Land- und Ernährungswirtschaft
- Angleichung von Normen, Gesundheits- und Umweltstandards
- Bekämpfung des Drogenmissbrauchs und der Geldwäsche sowie die Kontrolle der chemischen Ausgangsstoffe.
Mit diesem Abkommen wurde auch ein Gemischter Rat, bestehend aus Mitgliedern des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission sowie aus Mitgliedern der Regierung Mexikos, eingesetzt, der die Durchführung des Abkommens überwacht. Der Gemischte Rat beschließt die Modalitäten und den Zeitplan des Abbaus der tariflichen und nichttariflichen Handelshemmnisse sowie die Modalitäten der Liberalisierung des Dienstleistungsverkehrs. Seine Beschlüsse treten unmittelbar nach ihrer Annahme in Kraft.
Um die Bestimmungen des Abkommens über Handel und handelsbezogene Fragen bis zum Zeitpunkt der Ratifizierung anwenden zu können, wurde mit Beschluss des Rats der Europäischen Union vom 29. Juni 1998 ein Interimsabkommen zwischen der EU und Mexiko genehmigt und mit 1. Juli 1998 in Kraft gesetzt.
Mit 1. Juli 2000 wurde eine Freihandelszone für den Warenverkehr mit Mexiko errichtet und mit 1. März 2011 trat eine Freihandelszone für den Dienstleistungsverkehr mit Mexiko in Kraft trat.
Das Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der EU und Mexiko sieht sowohl die Möglichkeit des Abschlusses von sektoralen Abkommen als auch einen Review zur weiteren Liberalisierung des Handels mit Waren, Dienstleistungen und Investition vor.
Rechtsakte Global Agreement
Abkommen
- Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten mexikanischen Staaten andererseits (ABl L 276 vom 28. Oktober 2000)
Weitere relevante Rechtsakte
- Interimsabkommen über Handel und handelsbezogene Fragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits (ABl. L 226 vom 13. August 1998)
- Information über das Inkrafttreten des Interimsabkommens über Handel und handelsbezogene Fragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits (ABl. L 226 vom 13. August 1998)
- Mitteilung an die Wirtschaftsbeteiligten — Anwendung der Ursprungsregeln im Rahmen des Abkommens EG-Mexiko (ABl. C 187 vom 6. Juli 2000)
- Hinweis betreffend den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits (ABl L 276 vom 28. Oktober 2000)
- Zusatzprotokoll zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (ABl L 66 vom 12. März 2005)
- Unterrichtung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zusatzprotokolls zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts der neuen Mitgliedstaaten zur Europäischen Union (ABl L 66 vom 12. März 2005)
- Zweites Zusatzprotokoll zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (ABl L 141 vom 2. Juni 2007)
- Drittes Zusatzprotokoll zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (ABl L 325 vom 20. Dezember 2018)
- Mitteilung über das Inkrafttreten — zwischen der Europäischen Union und Mexiko — des Dritten Zusatzprotokolls zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (ABl. L 51 vom 25.2.2020)
Alle EU-Rechtsakte zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft,
politische Koordinierung und Zusammenarbeit der EU mit Mexiko finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.
Stand: 11.01.2022