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Global Agreement zwischen der EU und Mexiko

Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit ("Global Agreement") sowie dessen Modernisierung

Lesedauer: 14 Minuten

Die bilateralen Beziehungen zwischen der EU und Mexiko basieren auf dem in Dezember 1997 unterzeichneten Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit ("Global Agreement"). Auf Basis dieses Abkommens trat mit 1. Juli 2000 eine Freihandelszone für den Warenverkehr und mit 1. März 2011 eine Freihandelszone für den Dienstleistungsverkehr in Kraft.

Nach der politischen Einigung am 21. April 2018 wurden die 2016 begonnen Verhandlungen zur Modernisierung des Global Agreements im Jänner 2025 final abgeschlossen.

Modernisierung des "Global Agreements" EU-Mexiko

Am 21. April 2018 konnte zu den zu den wichtigsten Elementen des neuen Abkommens  der am 30. Mai 2016 begonnen Verhandlungen zur Modernisierung des Abkommens über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit ("Global Agreement") eine politische Einigung erzielt werden.Nachdem noch weitere Details zwischen der EU und Mexiko geklärt wurden, konnten die Verhandlungen im Jänner 2025 final abgeschlossen werden.

Vorbehaltlich der endgültigen rechtlichen Überarbeitung („legal scrubing“) werden die EU und Mexiko nun ihre jeweiligen Verfahren zum Abschluss und zur Ratifizierung fortsetzen.

Nachfolgend finden Sie

Was wurde verhandelt - Details zum modernisierten Abkommen

Die politische Einigung im April 2018 umfasste bereits die wichtigsten Elemente des neuen Abkommens:

  • Die bestehenden hohen Zölle Mexikos für landwirtschaftliche Produkte werden abgebaut. D.h. im Rahmen des modernisierten EU-Mexiko-Abkommens wird in Zukunft praktisch der gesamte Warenhandel zwischen der EU und Mexiko zollfrei erfolgen. Dadurch entstehen neue Exportchancen für hochwertigen Lebensmittel und Getränke, wovon vor allem EU-Exporte von Geflügel, Käse, Schokolade und Schweinefleisch profitieren.
  • Für viele Käsesorten, die derzeit mit einem Zoll vor mehr als 20 % belastet werden, wird seitens Mexiko ein präferenzieller Zugang gewährt. Für Milchpulver wurden Quoten vereinbart, die jährlich erhöht werden: ab dem Inkrafttreten des Abkommens 30.000 t, nach 5 Jahren 50.000 t. Praktisch alle Schweinefleischerzeugnisse können zollfrei gehandelt werden. Die hohen Zölle für Schokoladeprodukte (derzeit bis zu 30 %) und für Pasta (derzeit bis zu 20 %) werden abgeschafft.
  • Die neue Vereinbarung wird auch neue Regeln im Bezug auf die Zollabwicklung einführen, um den "Papierkram" und die Warenkontrollen bei mexikanischen Zoll zu vereinfachen und zu beschleunigen.
  • Durch das modernisierte Abkommen werden 340 geografische Angaben (GIs) von regionaltypischen europäischen Nahrungsmittel- und Getränkeerzeugnissen auf dem mexikanischen Markt geschützt.
  • Darüber hinaus bietet das Abkommen neue Möglichkeiten für den Dienstleistungsexport in Bereichen wie Finanzdienstleistungen, Transport, E-Commerce und Telekommunikation.
  • Das modernisierte Abkommen legt fortschrittliche Regeln zur nachhaltigen Entwicklung fest (höchsten Standards für den Arbeits-, Sicherheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz, ausdrückliche Bezugnahme auf das Vorsorgeprinzip sowie die Verpflichtung zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommen).
  • Das Abkommen der EU mit Mexiko ist zudem das erste EU-Abkommen, in dem mit einem lateinamerikanischen Land Vereinbarungen über den Investitionsschutz (reformierten Investitionsgerichtshofsystems und Wahrung der Rechte der EU und der Mitgliedstaaten im öffentlichen Interesse regulierend tätig zu sein) getroffen sowie Bestimmungen zur Korruptionsbekämpfung und Maßnahmen gegen Bestechung und Geldwäsche vereinbart wurden.

Durch die nun finale Einigung auf ein modernisiertes Global Agreement im Jänner 2025 wird der strategische Rahmen für politische, wirtschaftliche und kooperative Beziehungen neu gestaltet. Das modernisierte Abkommen schafft neue wirtschaftliche Möglichkeiten, insbesondere im Handel und stärkt die strategische Zusammenarbeit in geopolitischen Fragen, z. B. Klimaschutz, Rohstoffversorgung und Lieferkettensicherheit. Es enthält ambitionierte Regeln zur Korruptionsbekämpfung sowie zur Förderung des grünen und digitalen Wandels. Die handelspolitische Säule des Abkommens wird die bereits florierenden Handelsbeziehungen erheblich stärken: Der Warenhandel zwischen der EU und Mexiko erreichte im Jahr 2023 ein Volumen von 82 Mrd. EUR, während der gegenseitige Handel mit Dienstleistungen im Jahr 2022 ein Volumen von 22 Mrd. EUR erreichte, was Mexiko zum zweitgrößten Handelspartner der EU in Lateinamerika macht.

Das neue Abkommen wird neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen und den grünen und digitalen Wandel in der EU unterstützen, durch

  • Unterstützung bei der Steigerung der EU-Dienstleistungsausfuhren in Schlüsselbereichen wie Finanzdienstleistungen, Verkehr, elektronischer Handel und Telekommunikation;
  • Stärkung der Lieferkette für lokale kritische Rohstoffe bei gleichzeitiger Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie;
  • Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnisse und Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen, z. B. in Bezug auf Rechte an geistigem Eigentum;
  • Gewährung eines gleichberechtigten Zugangs für EU-Unternehmen zu mexikanischen Regierungsaufträgen wie für lokalen Unternehmen;
  • Förderung und Schutz europäischer Investitionen in Mexiko;
  • Förderung des digitalen Wandels auf beiden Seiten, mit einem eigenen Kapitel über den digitalen Handel
  • Verbesserung der Vorschriften zur Förderung der Wiederverwendung und Reparatur von Produkten, die für die Nachhaltigkeit wichtig sind.

Das Abkommen wird auch den Landwirten und Agrarexporteuren in der EU eine Fülle von Möglichkeiten eröffnen, da Mexiko ein Nettoimporteur von EU-Agrarerzeugnissen ist. 

  • Abschaffung der Zölle von bis zu 100 % auf wichtige EU-Exportprodukte wie Käse, Geflügel, Schweinefleisch, Teigwaren, Äpfel, Konfitüren und Marmeladen sowie Schokolade und Wein;
  • Ausweitung des Schutzes von geographischen Herkunftsangaben (auf insgesamt 568 geschützten Angaben); 
  • Schnellere und billigere Ausfuhren von Agrar- und Ernährungsprodukten durch einfachere Verfahren. 

Das Abkommen enthält darüber hinaus ein umfassendes Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung sowie ein starkes Bekenntnis zu Menschenrechten, Sicherheit und Multilateralismus:

  • Das Abkommen legt rechtsverbindliche Verpflichtungen in den Bereichen Arbeitnehmerrechte, Umweltschutz, Klimawandel und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln fest;
  • Das Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung wird einem besonderen Streitbeilegungsverfahren unterzogen werden, das die wirksame Umsetzung dieser Bestimmungen gewährleistet;
  • Das Abkommen räumt zivilgesellschaftlichen Organisationen eine wesentliche Rolle bei der Überwachung und Beratung der Umsetzung des gesamten Abkommens ein.
  • Das Abkommen wird den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen der EU und Mexiko in folgenden Bereichen fördern: Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit; Drogen, grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und Migration; Förderung und Schutz des Multilateralismus mit verstärktem Engagement in den Vereinten Nationen, der WTO und der G20

Mehr Details zur Vereinbarung der EU mit Mexiko über die Modernisierung des Handelsteils des Global Agreeement

Vorläufig vereinbarter Text des Handelsteils des modernisierten Abkommens EU-Mexiko

Im Rahmen der Transparenzinitiative hat die Europäische Kommission den am 21. April 2018 vereinbarten Text des Handelsteils des modernisierten Abkommens der EU mit Mexiko veröffentlicht. Im Mai 2020 erfolgte ein Update.

Hinweis: Die Texte werden nur zu Informationszwecken veröffentlicht und können weitere Änderungen erfahren, auch als Ergebnis des Prozesses der rechtlichen Überarbeitung. Diese Texte greifen dem endgültigen Ergebnis des Abkommens zwischen der EU und Mexiko nicht vor.
Die Texte werden bei der Unterzeichnung endgültig sein. Das Abkommen wird für die Parteien erst dann völkerrechtlich verbindlich, wenn jede Partei ihre internen rechtlichen Verfahren abgeschlossen hat, die für das Inkrafttreten des Abkommens (oder seine vorläufige Anwendung) erforderlich sind.


Trade in goods with all annexes

Trade remedies

Sanitary and phytosanitary matters

Cooperation on animal welfare and antimicrobial resistance

Energy and raw materials

Technical barriers to trade

Cross border trade in services

Temporary admission

Mutual recognition of professional qualifications

Mutual recognition of professional qualifications - guidelines

Domestic regulation

Financial services

Maritime services

Telecommunications

Delivery

Digital trade

Investment

Capital mouvement

Investment dispute resolution

Public procurement

Public procurement - EU schedule

Public procurement - Mexico schedule

Competition

Subsidies

State-owned enterprises

State-owned enterprises - annex

Trade and sustainable development

Transparency

Good regulatory practise

Small and medium-sized enterprises

Dispute settlement

Rules of procedures

Code of conduct

General exceptions

Horizontal and final provision

Anti-corruption

Rules of Origin

Introductory notes to rules of origin

Product specific rules of origin

Customs and trade facilitation

Intellectual property

Special provisions on administrative cooperation

Annexes on Cross Border Trade in Financial Services

Annexes on Services and Investment


EU-Textentwürfe, die zwischen November 2016 und Dezember 2017 seitens der Europäischen Kommission veröffentlicht wurden


Pressemitteilungen und Berichte zu den Verhandlungen EU-Mexiko

Pressemitteilungen

Berichte zu den Verhandlungsrunden

Weitere Pressemitteilungen und Berichte zu Mexiko finden Sie auf der Homepage der Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission unter News Archiv Mexiko bzw. Transparency in action.

Wie wurde verhandelt?

Es ist die Europäische Kommission, die Handelsabkommen im Namen der Europäischen Union und aller ihrer Mitgliedstaaten auf Basis eines im Mai 2016 einstimmig erteilten Mandates des Rates der EU (EU-Mitgliedstaaten) verhandelt.

In Factsheets erläutert die Europäische Kommission, wie die Verhandlungen und deren Abschluss Schritt für Schritt ablaufen und wie die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, Stakeholder, Interessengruppen und die Zivilgesellschaft in den Prozess der Verhandlungen einbezogen werden, um sicherzustellen, dass die Abkommen die Ansichten der Europäischen Kommission und der EU-Mitgliedstaaten widerspiegeln:

Darüber hinaus stellte sich die Europäische Kommission im Rahmen des „Civil Society Dialogues“ den Fragen der Zivilgesellschaft und führte auch im Vorfeld und während der Verhandlungen öffentliche Konsultationen durch. 

Civil Society Dialogues

Öffentliche Konsultationen

Nachhaltigkeitsfolgenabschätzung (Sustainability Impact Assessment)

Im Zusammenhang mit den Verhandlungen über Handelsabkommen wird im Auftrag der Europäische Kommission eine unabhängige Studie, ein sogenanntes Sustainability Impact Assessment (SIA), die die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen des zukünftigen Abkommens untersuchen soll, erstellt. 

Die Ergebnisse der Folgeabschätzung werden in den Vorbereitungen für die Verhandlungen einbezogen und während der Verhandlungen berücksichtigt.

Eine Zusammenfassung der Folgenabschätzung zur Modernisierung des Global Agreeements wurde von der Europäischen Kommission online gestellt.

Die Studien werden auch von der Zivilgesellschaft geprüft und in den "Civil Society Meetings" diskutiert.

Hintergrundinformation zu den Verhandlungen EU-Mexiko

Bereits im November 2012 hat sich der EU-Handelskommissar Karel De Gucht in seiner Rede im Zusammenhang mit seinem Besuch in Mexiko für eine aktualisieren des bestehenden Handelsabkommens ausgesprochen.

2013 wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet, die ein gemeinsames Verständnis über den Umfang und das angestrebte Ziel des modernisierten Abkommens erarbeiten soll.

Am 11. Mai 2015 kündigte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und der mexikanische "Secretary of Economy" Ildefonso Guajardo Villarreal offiziell die Modernisierung des Abkommens an. (Rede EU-Handelskommissarin Malmström)

Beim EU-Mexiko-Gipfel am 12. Juni 2015 wurden die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeitsgruppe (Joint Vision Report) vorgestellt. Anschließend wurde in einem gemeinsamen Statement der EU und Mexiko die Bereitschaft beider Parteien bekräftigt, den Prozess für die Aufnahme von Verhandlungen zur Modernisierung des "Global Agreements" nach dem rechtlichen Rahmen jeder Seite zu beginnen.

Als ersten Schritt startete die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation vom 1. Juli bis 31. August 2015 zum EU-Mexiko Handelsabkommen, um die Ansichten aller Stakeholder über die zukünftigen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Mexiko zu sammeln.

Am 23. Mai 2016 stimmten die EU-Mitgliedstaaten einem Mandat (Richtlinien) für die Verhandlungen über ein modernisiertes Globalabkommen mit Mexiko zu.

Da die mexikanische Wirtschaft tief mit ihren Partnern im Norden integriert ist, soll das modernisierte Abkommen mit Mexiko vergleichbar mit dem abgeschlossenen Abkommen der EU mit Kanada (CETA) und den zu erwarteten Ergebnissen der Verhandlungen der EU mit den USA über ein Freihandelsabkommen (TTIP) sein.

Was genau soll modernisiert werden?

  • In Bezug auf den Warenhandel soll über das WTO-Abkommen hinausgegangen werden und insbesondere Zölle und Handelserleichterungen im Fokus stehen.
  • Eines der Ziel soll die Vereinfachung des Handels durch umfassende Kapitel zu nicht-tarifären Handelshemmnisse für Industriegüter, Nahrungsmittel und Landwirtschaft ohne Schwächung des Regelungsschutzes sein.
  • Auch der Handel mit Dienstleistungen soll weiter verbessert werden, indem man auf die Arbeiten im Zusammenhang mit den Verhandlungen von 24 WTO-Mitgliedern zu einem multilateralen Dienstleistungsabkommen (TiSA) aufbaut.
  • Für Investitionen soll es einen verbesserten Marktzugang in Sektoren wie Telekommunikation und Energie geben und im modernisierten Abkommen soll auch ein Kapitel zum Investitionsschutz auf Basis der derzeitigen Reformen enthalten sein.
  • Der Schutz des geistigen Eigentums soll ebenfalls Teil der Modernisierung sein und insbesondere den Schutz für geographische Angaben erweitern.
  • Das derzeitige Abkommen (Global Agreement) sieht bei öffentlichen Aufträgen nur die Zentralregierungsebene vor. Das modernisierte Abkommen soll jedoch so wie das Abkommen der EU mit Kanada alle Regierungsebenen inkludieren.
  • Darüber hinaus soll das modernisierte Abkommen auch klare Verpflichten zur nachhaltigen Entwicklung beinhalten.

Die erste Verhandlungsrunde fand vom 23. bis 24. Juni 2016 statt.

Um den weiteren Verhandlungsprozess vorzubereiten, ersuchte die Europäische Kommission in einer weiteren öffentlichen Konsultation vom 4. November 2016 bis 25. Jänner 2017 interessierte Kreise, ihre Ansichten über die wichtigsten Aspekte für die Verhandlungen über die Modernisierung des Abkommens mitzuteilen. Diese Konsultation richtete sich im Wesentlichen an europäische Wirtschaftsbeteiligte mit Erfahrungen im Handel mit Mexiko, stand aber für alle interessierten Kreise offen.

Nach weiteren sechs Verhandlungsrunden zwischen 2016 und Dezember 2017 konnte im April 2018 eine politische Einigung zwischen der EU und Mexiko erzielt werden.

Am 28. April 2020 wurden die Verhandlungen in einem ersten Schritt  abgeschlossen.Nachdem noch einige Punkte seitens Mexikos einer Klärung bedurften, wurden die technischen Gespräche fortgesetzt. Im Jänner 2025 konnten die Verhandlungen final abgeschlossen und die Ratifizierungsverfahren der EU und Mexiko begonnen werden.

Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit ("Global Agreement") EU-Mexiko

Dieses Abkommen umfasst drei Bereiche:

  • die Institutionalisierung des Politischen Dialog
  • die bilaterale präferenzielle, gegenseitige und schrittweise Liberalisierung des Handels, insbesondere 
    • des Waren- und Dienstleistungsverkehrs, 
    • des Kapital- und Zahlungsverkehrs und 
    • des öffentlichen Auftragswesens, 

sowie

  • die Einleitung eines regelmäßigen Dialogs über die Zusammenarbeit.
    Die Zusammenarbeit umfasst unter anderem folgende Aspekte:
    • Industriellen Zusammenarbeit: Intensivierung der Kontakte, Erweiterung des Dialoges und Förderung von Pilotprojekten
    • Bergbau, Energie, Verkehr und Tourismus: Informationsaustausch und Ausbildungsmaßnahmen
    • Finanzdienstleistungen: höhere Produktivität, verstärkte Diversifizierung und mehr Wettbewerbsfähigkeit
    • Informationsgesellschaft: Informationsaustausch, Verbreiterung der neuen Technologien, beiderseitiger Zugang zu Datenbanken, Verbund und Interoperabilität der Telematiknetze und –dienste sowie Förderung gemeinsamer Forschungs- und Pilotprojekte.
    • Land- und Ernährungswirtschaft
    • Angleichung von Normen, Gesundheits- und Umweltstandards
    • Bekämpfung des Drogenmissbrauchs und der Geldwäsche sowie die Kontrolle der chemischen Ausgangsstoffe.

Mit diesem Abkommen wurde auch ein Gemischter Rat, bestehend aus Mitgliedern des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission sowie aus Mitgliedern der Regierung Mexikos, eingesetzt, der die Durchführung des Abkommens überwacht. Der Gemischte Rat beschließt die Modalitäten und den Zeitplan des Abbaus der tariflichen und nichttariflichen Handelshemmnisse sowie die Modalitäten der Liberalisierung des Dienstleistungsverkehrs. Seine Beschlüsse treten unmittelbar nach ihrer Annahme in Kraft. 

Um die Bestimmungen des Abkommens über Handel und handelsbezogene Fragen bis zum Zeitpunkt der Ratifizierung anwenden zu können, wurde mit Beschluss des Rats der Europäischen Union vom 29. Juni 1998 ein Interimsabkommen zwischen der EU und Mexiko genehmigt und mit 1. Juli 1998 in Kraft gesetzt. 

Mit 1. Juli 2000 wurde eine Freihandelszone für den Warenverkehr mit Mexiko errichtet und mit 1. März 2011 trat eine Freihandelszone für den Dienstleistungsverkehr mit Mexiko in Kraft trat. 

Das Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der EU und Mexiko sieht sowohl die Möglichkeit des Abschlusses von sektoralen Abkommen als auch einen Review zur weiteren Liberalisierung des Handels mit Waren, Dienstleistungen und Investition vor. 

Rechtsakte Global Agreement

Abkommen

Weitere relevante Rechtsakte

Stand: 20.01.2025