Weiße Fahne mit Mercosur Schrift und Sternen weht bei Abenddämmerung
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Handelsabkommen der EU mit dem Mercosur

Partnerschaftsabkommen (ehem. Assoziierungsabkommen) der EU mit Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay

Lesedauer: 9 Minuten

Basis für die Beziehungen der EU mit dem Mercosur ist das interregionale Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit von Dezember 1995, das mit 1. Juli 1999 in Kraft getreten ist.

Zur Schaffung stabiler und berechenbarer Regeln für den Handel mit Waren und Dienstleistungen und Investitionen verhandelte die EU seit 1999 mit den Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) über ein Assoziierungsabkommen. Am 28. Juni 2019 konnte ein "agreement in principle" erzielt werden. Am 6. Dezember 2024 haben die EU und der Mercosur die Verhandlungen über das Abkommen abgeschlossen.

Partnerschaftsabkommen (ehem. Assoziierungsabkommen) EU-Mercosur

Seit 1999 verhandelte die EU mit dem Mercosur (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) basierend auf einen Region zu Region-Ansatz mit Unterbrechungen über ein Assoziierungsabkommen.

Ziel des EU-Mercosur-Handelsabkommens:

  • Steigerung des bilateralen Handels mit Waren und Dienstleistungen und der Investitionen sowie Abbau von tarifären und nicht-tarifären Handelshemmnissen, insbesondere für KMU
  • Schaffung stabilerer und berechenbarerer Regeln durch bessere und strengere Vorschriften, z.B. in den Bereichen geistige Eigentumsrechte einschließlich geographischer Herkunftsangaben (GIs), Lebensmittelsicherheitsstandards, Wettbewerb und gute Regulierungspraktiken
  • Förderung gemeinsamer Werte wie nachhaltige Entwicklung durch Stärkung der Arbeitnehmerrechte, Bekämpfung des Klimawandels, Verbesserung des Umweltschutzes, Ermutigung von Unternehmen zu verantwortungsvollem Handeln und Aufrechterhaltung hoher Lebensmittelsicherheitsstandards

Am 28. Juni 2019 konnte eine Einigung über den Abkommenstext ("agreement in principle") zwischen der EU und den Mercosur-Ländern erzielt werden. 

Zur Verbesserung der Umsetzung der Verpflichtungen zum Arbeitnehmer- und Umweltschutz wurden die Verhandlungen fortgesetzt.

Am 6. Dezember 2024 könnten die Verhandlungen über ein Partnerschaftsabkommen (ehem. als Assoziierungsabkommen bezeichnet) final abgeschlossen werden.

Auf Basis dieser Vereinbarung wird der Text von den Vertragsparteien einer juristischen Prüfung („legal scrubbing“) unterzogen, um den finalen Wortlaut der Vereinbarung zu erstellen und anschließend in alle EU-Amtssprachen übersetzt. Anschließend wird dieser dem Rat und dem Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt (voraussichtlich Juli 2025).

Nachfolgend finden Sie:

Was wurde verhandelt? – Details

Das Partnerschaftsabkommen (ehem. Assoziierungsabkommen) beinhaltet 

  • einen politischen/kooperativen Teil
    Stärkung politischer Dialog, Zusammenarbeit in wichtigen Bereichen wie z.B. Migration, digitale Wirtschaft, Forschung und Bildung, Menschenrechte, einschließlich Rechte der Ureinwohner, unternehmerische und soziale Verantwortung, etc. sowie
  • einen Handelsteil
    Verbesserung des Marktzugangs für Waren, Dienstleistungen, Investitionen und öffentliche Beschaffung, Abbau von nicht-tarifären Handelshemmnissen, sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen, Schutz geistigen Eigentums, nachhaltige Entwicklung, kritische Rohstoffe etc.
    (Hinweis: Investitionsschutz ist nicht enthalten, da dieses Thema nicht vom Mandat erfasst ist und daher nicht verhandelt wurde.)

Durch das Handelsabkommen werden Zölle auf 91% der Waren, die bislang seitens Mercosur mit hohen Zöllen belegt sind, abgeschafft: Autos (derzeitiger Zoll 35%), Autoteile (derzeitiger Zoll 14% bis 18%), Maschinen (derzeitiger Zoll 14% bis 20%), Chemikalien (derzeitiger Zoll bis zu 18%), Kleidung (derzeitiger Zoll bis zu 35%), Pharmazeutika (derzeitiger Zoll bis zu 14%), Lederschuhe (derzeitiger Zoll bis zu 35%), Textilien (derzeitiger Zoll 35%), Wein (derzeitiger Zoll 27%), Schokolade (derzeitiger Zoll 20%), Whiskey und andere Spirituosen (derzeitiger Zoll 20 bis 35%), Kekse (derzeitiger Zoll 16% bis 18%), Pfirsichkonserven (derzeitiger Zoll 55%) und Soft drinks (derzeitiger Zoll 20-35%). Das Abkommen sieht auch zollfrei Zollkontingente für EU-Milcherzeugnisse (derzeitiger Zoll 28%), insbesondere Käse, vor. Österreichische und europäische Unternehmen werden sich dadurch Zölle im Wert von 4 Mrd. Euro pro Jahr ersparen.

Durch das Abkommen werden auch die Zölle auf wichtige Rohstoffe und Folgeprodukte gesenkt. Damit trägt das Abkommen zur Sicherung der nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen für den grünen und digitalen Wandel der EU bei und sorgt für mehr Sicherheit und Berechenbarkeit in der Lieferkette.

Durch das Handelsabkommen werden auch 350 anerkannte geographische Angaben von österreichischen und europäischen Lebensmitteln, wie. z.B. Tiroler Speck, im Mercosur geschützt. Das ist die größte Anzahl von geographischen Angaben, die jemals in einem EU-Abkommen geschützt wurde.

Österreichische und EU-Unternehmen werden besseren Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen erhalten und österreichische und EU-Dienstleister in den Bereichen Informationstechnologie, Telekommunikation und Verkehr. Die EU und der Mercosur haben sich auch zu einer wirksamen Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens verpflichtet. Das Pariser Klimaschutzabkommen ist nun ein wesentlicher Bestandteil des Abkommens. Dadurch besteht die Möglichkeit das Abkommen bei Nicht-Einhaltung der Verpflichtungen zu suspendieren. Das Pariser Klimaschutzabkommen beinhaltet z.B. eine Zusage Brasiliens, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2025 gegenüber dem Stand von 2005 um 37 % zu verringern sowie Maßnahmen zur Beendigung der illegalen Abholzung von Wäldern, unter anderem im brasilianischen Amazonasgebiet.

Ein spezielles Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung wird Themen wie nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung der Wälder, Achtung der Arbeitnehmerrechte und Förderung eines verantwortungsvollen Geschäftsgebaren behandeln.

Darüber hinaus wird die EU im Rahmen von Global Gateway den fairen ökologischen und digitalen Wandel in den Mercos-Ländern unterstützen.

Durch das Handelsabkommen bleiben die hohen EU-Standards für die Lebensmittelsicherheit unverändert. Alle Einfuhren in die EU müssen auch weiterhin den strengen EU-Regeln entsprechen.

Weitere Details zum Abkommen können den Informationen der Europäischen Kommission entnommen werden:

Vorläufiger Text des Handelsabkommens EU-Mercosur

Am 29. Juni 2019 schlossen die Europäische Union und die Mercosur-Länder (Argentinien, Brasilien, Uruguay und Paraguay) die Verhandlungen über Handelsbestimmungen/Bestandteile des Abkommens ab. Dies wurde im Juli 2020 durch den Abschluss der Verhandlungen über die politischen und kooperativen Bestimmungen/Komponenten des Partnerschaftsabkommens zwischen der EU und dem Mercosur ergänzt. Am 6. Dezember 2024 erzielten die EU und der Mercosur eine politische Einigung über weitere Verbesserungen des Abkommens.

In Anbetracht der Transparenzpolitik und des wachsenden öffentlichen Interesses an Handelsverhandlungen veröffentlicht die Europäische Kommission die Texte zu den handelsbezogenen Teilen des EU-Mercosur-Abkommens. Diese umfassen die im Juni 2019 vereinbarten Texte sowie die verbesserten und zusätzlichen Elemente, die sich aus den Verhandlungen zwischen März 2023 und Dezember 2024 ergeben.

Um das Verhandlungsergebnis für 2024 im Vergleich zu 2019 noch transparenter zu machen, veröffentlicht die Europäische Kommission außerdem ein erläuterndes Dokument zu diesen Elementen, das die Zusammenfassung des Abkommens von 2019 ergänzt.

Hinweise: Die Texte werden nur zu Informationszwecken veröffentlicht und können weitere Änderungen erfahren, unter anderem als Ergebnis des Prozesses der rechtlichen Überarbeitung. Diese Texte greifen dem endgültigen Ergebnis des Abkommens zwischen der EU und dem Mercosur nicht vor.
Die Texte werden bei der Unterzeichnung endgültig sein. Das Abkommen wird für die Parteien erst dann völkerrechtlich verbindlich, wenn jede Partei ihre internen rechtlichen Verfahren abgeschlossen hat, die für das Inkrafttreten des Abkommens (oder seine vorläufige Anwendung) erforderlich sind.

Pressemitteilungen und Berichte zu den Verhandlungsrunden EU-Mercosur

Weitere Pressemitteilungen und Berichte zu Mercosur finden Sie unter EU-Mercosur (europa.eu)

Wie wurde verhandelt?

Es ist die Europäische Kommission, die Handelsabkommen im Namen der Europäischen Union und aller ihrer Mitgliedstaaten verhandelte.

In Factsheets erläutert die Europäische Kommission, wie die Verhandlungen und deren Abschluss Schritt für Schritt ablaufen und wie die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, Stakeholders, Interessensgruppen und die Zivilgesellschaft in den Prozess der Verhandlungen einbezogen werden, um sicherzustellen, dass die Abkommen die Ansichten der Europäischen Kommission und der EU-Mitgliedstaaten widerspiegeln: 

Darüber hinaus stellte sich die Europäische Kommission im Rahmen des „Civil Society Dialogues“ bei zahlreichen Treffen den Fragen der Zivilgesellschaft.

Vom Juli bis 3. Oktober 2016 fand eine öffentliche Konsultation der Europäischen Kommission zu den Handelsaspekten des Assoziierungsabkommens statt.

Im Zusammenhang mit den Verhandlungen über das Handelsabkommen beauftragte die Europäische Kommission 2017 eine unabhängige Studie, ein sogenanntes Sustainability impact assessment, die die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen des zukünftigen Abkommens untersuchen soll.

Hintergrundinformation zu den Verhandlungen

Das geplante Assoziierungsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur wurde umfassend angelegt, es sollte einen politischen Dialog, Kooperation und Handel beinhaltet. Zu den Verhandlungsmaximen gehörten die schrittweise und reziproke Handelsliberalisierung ohne prinzipiellen Ausschluss eines Sektors, in Übereinstimmung mit den WTO-Regeln.

Nach dem Austausch verbesserter Marktzugangsangebote für Waren im Mai 2004 schien die Aussicht auf einen planmäßigen Verhandlungsabschluss Ende Oktober noch intakt. Zwar zeigten sich beide Seiten vom Angebot der Gegenseite enttäuscht, doch bestand noch Hoffnung auf entscheidende Nachbesserungen. Diese wurden im September durch den Mercosur zunichte gemacht, dessen revidiertes Angebot hinter jenem vom Mai zurückblieb. Im Oktober 2004 wurden dann die Verhandlungen offiziell suspendiert.

Zwischen 2009 und 2010 fanden vermehrt informelle Kontakte zwischen der EU und dem Mercosur statt, die letztendlich dazu führten, dass die Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur beim EU-Mercosur-Gipfel im Mai 2010 wieder offiziell aufgenommen wurden.

Die seit 2010 stattgefunden Verhandlungsrunden (die letzte fand vom 22. bis 26. Oktober 2012 statt) konzentrierten sich nur auf Handelsregeln statt auf Fragen des Marktzuganges. 

Am Rande des EU-Lateinamerika Gipfels im Juni 2015 einigten sich die EU und Mercosur darauf, sofern die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Austausch erfüllt sind, Marktzugangsangebot für Waren, Dienstleistungen, Investitionen (Niederlassung) und öffentliches Beschaffungswesen auszutauschen. 

Am 11. Mai 2016 wurden schließlich die Marktzugangsangebote ausgetauscht. 

Anschließend fand vom Juli bis 3. Oktober 2016 eine öffentliche Konsultation der Europäischen Kommission zu den Handelsaspekten des Assoziierungsabkommens statt.

Seit Oktober 2016 wurden die Verhandlungen intensiviert und seitdem fanden zahlreiche Verhandlungsrunden statt, deren Berichte online gestellt wurden, zuletzt: 

2017 stellte die Europäische Kommission EU-Textentwürfe für die Verhandlungen mit dem Mercosur über ein Assoziierungsabkommen online:

Am 28. Juni 2019 konnte eine Einigung über den Abkommenstext ("agreement in principle") zwischen der EU und den Mercosur-Ländern erzielt werden. 

Zur Verbesserung der Umsetzung der Verpflichtungen zum Arbeitnehmer- und Umweltschutz wurden die Verhandlungen fortgesetzt.

Am 6. Dezember 2024 könnten die Verhandlungen final abgeschlossen werden.

Interregionales Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit EU-Mercosur

Ziel dieses Abkommens ist der verstärkte politische Dialog, die schrittweise Errichtung einer Freihandelszone und die Vertiefung der Kooperation im wirtschaftlichen, handelspolitischen, industriellen, wissenschaftlichen, institutionellen und kulturellen Bereich. 

Rechtsakte Interregionales Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit


Stand: 13.12.2024

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