Handelsabkommen der EU mit Australien
Handelsabkommen und Rahmenabkommen
Lesedauer: 6 Minuten
Seit 21. Oktober 2022 ist das Rahmenabkommen der EU mit Australien in Kraft. Jene Teile, die in die Zuständigkeit der EU fallen, wurden bereits seit 4. Oktober 2018 vorläufig angewendet.
Um die Beziehungen der EU zu Australien weiter zu vertiefen, verhandelt die EU seit Juni 2018 mit Australien über ein Handelsabkommen.
Handelsabkommen EU-Australien
Die Verhandlungen der EU mit Australien über ein Handelsabkommen wurden von Handelskommissarin Malmström gemeinsam mit Australiens Premierminister Malcolm Turnbull und Handelsminister Steven Ciobo am 18. Juni 2018 offiziell eröffnet. Details dazu können der Presseaussendung der Europäischen Kommission entnommen werden.
Die 15. Verhandlungsrunde fand vom vom 24. bis 28. April 2023 statt.
Insgesamt 29 Arbeitsgruppen und Untergruppen traten im Laufe der Woche zusammen und behandelten alle Bereiche des künftigen Abkommens, welche noch nicht vorläufig abgeschlossen waren. Sie klärten die Konzepte und Praktiken, die ihren jeweiligen Positionen zugrunde liegen, die Verknüpfung mit internationalen Abkommen, wo dies relevant ist, und die Beteiligung der verschiedenen Regierungsebenen.
11 Kapitel und Unterkapitel sowie 5 Anhänge wurden in dieser Runde vorläufig abgeschlossen: Technische Handelshemmnisse, Schutz geistigem Eigentums (ohne geografische Angaben), Ursprungsregeln, digitaler Handel, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS), nachhaltige Lebensmittelsysteme, Finanzdienstleistungen, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr, Rechtsbehelfe im Handel, Betrugsbekämpfung usw.
Beide Seiten einigten sich auf zahlreiche Folgemaßnahmen zu den noch offenen Fragen, um Gespräche auf hoher Ebene in Juni über die wichtigsten politischen Elemente vorzubereiten.
Nachfolgend finden Sie
- Was wird verhandelt?
- EU-Verhandlungstexte für das Handelsabkommen mit Australien
- Berichte zu den Verhandlungen mit Australien
- Wie wird verhandelt?
- Hintergrundinformation zu den Verhandlungen mit Australien
Was wird verhandelt?
Mit den Handelsabkommen sollen die bereits bestehenden Beziehungen der EU mit Australien weiter vertieft werden.
Ziel der Gespräche ist vor allem der Abbau der bestehenden Handelsschranken (Abschaffung der Zölle auf Waren, verbesserter Zugang zu Dienstleistungen und zur öffentlichen Beschaffung) wovon vor allem gemäß der Presseaussendung des Rates die Sektoren Motorenausrüstungen, Maschinenbau, Chemie, Lebensmittelverarbeitung und Dienstleistungen profitieren werden.
Im Rahmen der Verhandlungen soll besonderes Augenmerk auf den Schutz der sensiblen EU-Sektoren, wie die Landwirtschaft, sowie auf Sozial- und Umweltstandards gelegt werden.
EU-Verhandlungstexte für das Handelsabkommen mit Australien
Im Rahmen der Transparenz-Initiative der Europäische Kommission im Zusammenhang mit den Verhandlungen über Handelsabkommen wurden bisher nachfolgende EU-Textentwürfe online gestellt:
- Preamble
- Initial provisions
- Trade in goods
- Rules of origin and origin procedures
- Customs and trade facilitation
- Mutual administrative assistance in customs matters
- Anti-fraud
- Technical Barriers to Trade
- Sanitary and Phytosanitary issues
- Trade remedies
- Services and investment
- Capital movements
- Digital trade
- Intellectual property
- Public procurement
- Anti-competitive conduct, merger control and subsidies
- State-owned enterprises
- Small and medium-sized enterprises (SMEs)
- Sustainable development
- Energy and raw materials
- Transparency
- Good regulatory practices
- Dispute settlement (DS)
- General Exceptions
- Institutional provisions
- Final provisions
Berichte zu den Verhandlungen der EU mit Australien
- Report of round 15, April 2023
- Report of round 14, February 2023
- Report of round 13, October 2022
- Report of round 12, February 2022
- Report of round 11, June 2021
- Report of round 10, March 2021
- Report of round 9, December 2020
- Report of round 8, October 2020
- Report of round 7, May 2020
- Report of round 6, February 2020
- Report of round 5, October 2019
- Report of round 4, July 2019
- Report of round 3, April 2019
- Report of round 2, December 2018
- Report of round 1, July 2018
Wie wird verhandelt?
Es ist die Europäische Kommission, die Handelsabkommen im Namen der Europäischen Union und aller ihrer Mitgliedstaaten auf Basis eines am 22. Mai 2018 einstimmig erteilten und am 25. Juni 2018 veröffentlichten Mandates des Rates der EU (EU-Mitgliedstaaten) verhandelt.
In Factsheets erläutert die Europäische Kommission, wie die Verhandlungen und deren Abschluss Schritt für Schritt ablaufen und wie die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, Stakeholder, Interessengruppen und die Zivilgesellschaft in den Prozess der Verhandlungen einbezogen werden, um sicherzustellen, dass die Abkommen die Ansichten der Europäischen Kommission und der EU-Mitgliedstaaten widerspiegeln:
Darüber hinaus stellt sich die Europäische Kommission im Rahmen des „Civil Society Dialogues“ den Fragen der Zivilgesellschaft.
Hintergrundinformation Handelsabkommen EU-Australien
Am 15. November 2015 einigten sich die EU und Australien in einer gemeinsamen Erklärung den Prozess für Verhandlungen über ein umfassendes und vertieftes Freihandelsabkommen zu starten, um nachhaltiges Wachstum und Investitionen zu unterstützen und neue Geschäftsmöglichkeiten und die Förderung von Innovationen und Beschäftigung in Australien und der EU zu ermöglichen.
Durch das Freihandelsabkommen sollen der Handel liberalisiert, die produktiven Investitionsströme gefördert und die regulatorischen Rahmenbedingungen für Wirtschaftstreibende verbessert werden.
Als Teil der Konsultationssstrategie der Europäischen Kommission für die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Australien, hat die Europäische Kommission als ersten Schritt Anfang 2016 mit einer Folgeabschätzung („Impact Assessment“) begonnen und eine öffentliche Konsultation bis 3.6.2016 durchgeführt.
In seiner Rede vom 13. September 2017 hat der Präsident der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker vorgeschlagen Verhandlungen über Handelsabkommen mit Australien aufzunehmen.
Anschließend wurde der Vorschlag für das Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit Australien seitens der Europäischen Kommission veröffentlicht.
Zeitgleich mit dem Mandatsvorschlag hat die Europäische Kommission auch ihre Folgenabschätzung (Impact Assessment) zu den Verhandlungen mit Australien, die positive wirtschaftliche Auswirkungen für die EU feststellt, veröffentlicht.
Nach Abschluss der EU-internen Diskussion zu den am 13. September 2017 veröffentlichten Mandat für die Verhandlungen der EU mit Australien über ein Handelsabkommen, gab der Rat am 22. Mai 2018 grünes Licht für den Start der Gespräche.
Die Verhandlungen wurden von Handelskommissarin Malmström gemeinsam mit Australiens Premierminister Malcolm Turnbull und Handelsminister Steven Ciobo am 18. Juni 2018 offiziell eröffnet.
Die Verhandlungen werden auf Basis des am 25. Juni 2018 veröffentlichten Mandates geführt.
Die erste Verhandlungsrunde fand im Juli 2018 statt. Die letzte, 15. Verhandlungsrunde im April 2023.
Rahmenabkommen EU-Australien
Seit 21. Oktober 2022 ist das Rahmenabkommen der EU mit Australien in Kraft.
Das Rahmenabkommen soll es der EU und Australien ermöglichen, die Herausforderungen in den Bereichen Außen- und Sicherheitspolitik, nachhaltige Entwicklung, Klimawandel sowie wirtschaftliche und handelspolitische Fragen gemeinsam zu meistern. Es wird eine engere Zusammenarbeit zwischen Regierungsvertretern, Wirtschaft und Zivilgesellschaft unterstützen.
Jene Teile, die in die Zuständigkeit der Union fallen, wurden bereits gemäß der Mitteilung der EU seit 4. Oktober 2018 vorläufig angewendet.
Das ehrgeizige Abkommen trägt zur Verbesserung der Partnerschaft zwischen der EU und Australien bei und dient als Richtschnur für das künftige Engagement der beiden Parteien, um die zukünftigen Herausforderungen in den Bereichen Außen- und Sicherheitspolitik, nachhaltige Entwicklung, Klimawandel sowie Wirtschafts- und Handelsfragen zu bewältigen.
Das Abkommen betrifft außerdem die Zusammenarbeit in einem breiten Spektrum von Politikbereichen wie Gesundheit, Umwelt, Energie, Beschäftigung, Katastrophenmanagement, Fischerei und maritime Angelegenheiten, Verkehr, Zusammenarbeit der Justizbehörden, Geldwäsche etc. Darüber hinaus ermöglicht es engere Beziehungen auf Regierungsebene. Zudem wird der Austausch zwischen der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft ebenfalls beidseitig gefördert.
Hintergrundinformation zum Rahmenabkommen EU-Australien
Die Verhandlungen zwischen der EU und Australien über einen Rahmenabkommen wurden am 31. Oktober 2011 offiziell eröffnet.
Durch das Rahmenabkommen sollen die bestehenden Beziehungen gestärkt und eine zukunftsorientierte Partnerschaft zwischen der EU und Australien aufgebaut werden. Darüber hinaus soll das Rahmenabkommen eine solide Grundlage für den Ausbau der praktischen Zusammenarbeit in den Bereichen Außenpolitik, Sicherheit, Entwicklungshilfe, Klimaschutz, Forschung, Wissenschaft und Bildung bilden.
Am 22. April 2015 konnten die Verhandlungen über das Rahmenabkommen zwischen der EU und Australien erfolgreich abgeschlossen werden.
In ihrer gemeinsamen Erklärung "Towards a closer EU-Australia Partnership" vom 22. April 2015 betonen die EU und Australien, dass das Rahmenabkommen eine starke Basis zur Verfügung stellen wird, um die Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik, der nachhaltigen Entwicklung, der Hilfe, in Wirtschafts- und Handelsangelegenheiten, im Recht, bei Forschung und Innovation, Bildung und bei globalen Herausforderungen wie Klimawandel, Migration und Gesundheit weiter zu entwickeln.
Nachdem die Verhandlungen über ein Rahmenabkommen zwischen der EU und Australien am 22. April 2015 erfolgreich abgeschlossen werden konnten, wurde am 7. August 2017 das Abkommen von der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union Federica Mogherini und der australischen Ministerin für auswärtige Angelegenheiten Julie Bishop unterzeichnet.
Seit 4. Oktober 2018 werden Teile des Abkommens vorläufig angewendet. Der Beschluss über den Abschluss des Rahmenabkommens wurde am 20. September 2022 vom Rat angenommen, was den Weg dafür ebnete, dass das Abkommen 30 Tage später am 21. Oktober 2022 in Kraft getreten ist.
Rechtsakte Rahmenabkommen EU-Australien
Abkommen
- Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Australien andererseits (ABl L 237 vom 15. September 2017)
Weitere relevante Rechtsakte
- Mitteilung über die vorläufige Anwendung des Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Australien andererseits (ABL L 313 vom 10. Dezember 2018)
Mitteilung über das Inkrafttreten des Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Australien andererseits (ABl. L 272 vom 20. Oktober 2022)
Alle EU-Rechtsakte zum Rahmenabkommen der EU mit Australien finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.
Stand: 19.06.2023