Buchhalter:in vor Computer sitzend, auf Rechnung blickend und Taschenrechner bedienend
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Elektronische Rechnungslegung in Polen

Die Pflicht zur elektronischen Rechnungslegung wird auf 2026 verschoben

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Das polnische Finanzministerium hat angekündigt, dass die Einführung der Pflicht zur elektronischen Rechnungslegung für Unternehmen im nationalen elektronischen Rechnungssystem (KSeF) auf 2026 verschoben wurde. Es ist geplant, das polnische E-Rechnungs-System in zwei Etappen einzuführen:

  • ab dem 1. Februar 2026 - für Steuerpflichtige, deren Umsatz im Jahr 2025 PLN 200 Mio. übersteigt
  • ab dem 1. April 2026 - für alle anderen Steuerpflichtigen.

Derzeit ist das KSeF ein freiwilliges System und wird von Unternehmen genutzt, die sich auf diese Weise auf die Einführung der verpflichtenden KSeF-Rechnungslegung vorbereiten wollen.

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Stand: 17.05.2024

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