Die elektronische Rechnungsstellung gewinnt in Europa an Popularität. Und natürlich trägt die elektronische Rechnungsstellung dazu bei, die Geschäftskosten zu minimieren, indem Druckkosten, Kosten für die Rechnungsstellung in Papierform, Archivierungskosten, Personalressourcen, der Bedarf an zusätzlichen technischen Arbeiten etc. reduziert werden.
Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten, definierten Datenformat ausgestellt, übermittelt und empfangen wurde, so dass sie von der Ausstellung bis zur Archivierung automatisch und elektronisch verarbeitet werden kann, wie in der Richtlinie 2014/55/EU definiert. Die Erstellung einer unstrukturierten Rechnung im PDF- oder Word-Format und ihr Versand per E-Mail ist an sich keine elektronische Rechnung. Ebenso sind Abbildungen von Rechnungen, z. B. im JPG-Format, oder eingescannte Papierrechnungen nicht als elektronische Rechnungen zu verstehen.
Unter den baltischen Ländern ist Estland bei der Nutzung der elektronischen Rechnungsstellung am weitesten fortgeschritten, für den Zeitraum 2024-2028 wird jedoch ein erhebliches Wachstum der elektronischen Rechnungsstellung in ganz Europa erwartet. Derzeit liegt der Schwerpunkt auf der Rechnungsstellung zwischen Unternehmen und öffentlichen Stellen. Mit der Zeit verlagert sich die elektronische Rechnungsstellung jedoch allmählich auf Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen.
In Litauen ist es seit dem 1. Juli 2017 Pflicht, Rechnungen im öffentlichen Beschaffungswesen über das System „E. Sąskaita“ (lit. „elektronische Rechnung“) einzureichen. In der Zwischenzeit ist die elektronische Rechnungsstellung im privaten Sektor in Litauen noch nicht verbindlich vorgeschrieben. Entsprechend den Entwicklungen in Europa ist es wahrscheinlich, dass die elektronische Rechnungsstellung in naher Zukunft für alle Unternehmen in Litauen obligatorisch sein wird.
Quelle: Rechtsanwaltskanzlei „Rödl & Partner“
Stand: 27.05.2024