Stapel mit Weichholzsperrholplatten
© gangster9686 | stock.adobe.com

Antidumpingverfahren: Weichholzsperrholz

Aktueller Stand des Verfahrens

Lesedauer: 1 Minute

Produkt

Sperrholz, ausschließlich aus Furnieren (andere als Bambus) mit einer Dicke von 6 mm oder weniger, mit beiden äußeren Lagen aus Nadelholz, auch überzogen oder auf der Oberfläche beschichtet

Land

Brasilien

KN-Code

4412 39 00

Kläger

Softwood Plywood Consortium


Chronologie

Einleitung Antidumpingverfahren:
Bekanntmachung C/2025/1490 vom 06. März 2025


Europäische Kommission gibt die Einleitung eines Antidumpingverfahren bekannt

Im Jänner 2025 erhielt die Europäische Kommission vom Softwood Plywood Consortium einen Antrag auf Einleitung eines Antidumpingverfahrens.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Sperrholz, ausschließlich aus Furnieren (andere als Bambus) mit einer Dicke von 6 mm oder weniger, mit beiden äußeren Lagen aus Nadelholz, auch überzogen oder auf der Oberfläche beschichtet, mit Ursprung Brasilien, welches derzeit unter dem KN-Code 4412 39 00 eingereiht ist.

Die Europäische Kommission prüfte den Antrag und kam zu dem Schluss, dass der Antrag im Namen des Wirtschaftszweigs der Union gestellt wurde und dass die vorliegenden Beweise die Einleitung eines Verfahrens rechtfertigen. Die Europäische Kommission teilt daher mit Bekanntmachung C/2025/1490 (Amtsblatt C vom 06. März 2025) die Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Weichholzsperrholz mit Ursprung Brasilien mit.

Interessierte Parteien, die zum Antrag (zum Beispiel zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Schädigung oder der Schadensursache) oder zu Aspekten im Zusammenhang mit der Einleitung der Untersuchung (zum Beispiel zu der Frage, inwieweit der Antrag unterstützt wird) Stellung nehmen möchten, müssen dies binnen 37 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung tun.

Anträge auf Anhörung, die die Einleitung der Untersuchung betreffen, müssen binnen 15 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung gestellt werden.

Postanschrift der Kommission:

Europäische Kommission
Generaldirektion Handel
Direktion G, Büro: CHAR 04/039
1049 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË

TRON.tdi: tron.trade.ec.europa.eu/tron/tdi

E-Mail-Adresse

Die Kommission beabsichtigt, die Zollbehörden anzuweisen, die Einfuhren von Weichholzsperrholz mit Ursprung Brasilien in einem frühen Stadium dieser Untersuchung zollamtlich zu erfassen, um die letztendlich zu treffende Entscheidung über die Erhebung von Zöllen auf die zollamtlich erfassten Einfuhren zu erleichtern. Eine Verordnung über die zollamtliche Erfassung wird rechtzeitig veröffentlicht.

Die Untersuchung wird innerhalb eines Jahres, spätestens jedoch innerhalb von 14 Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen. Vorläufige Maßnahmen können spätestens sieben Monate, allerspätestens jedoch acht Monate nach Veröffentlichung der Bekanntmachung eingeführt werden.

Stand: 06.03.2025

Weitere interessante Artikel
  • Fünf Holzwürfel mit Häkchen auf hellblauem Hintergrund
    Übersicht über laufende Antidumping- und Antisubventionsverfahren
    Weiterlesen
  • Nahaufnahme des vorderen Parts eines Fahrrade sowie des Unterkörpers einer Person, die ihre Hände auf den Lenkern hat und ihr linkes Bein auf dem Pedal
    Antidumping- und Antisubventionsverfahren: Elektrofahrräder
    Weiterlesen