EBS Leistungs- und Strukturerhebung
Informationen zur Umsetzung
Lesedauer: 4 Minuten
Statistik Austria bildet die Gesamtheit der heimischen Wirtschaftsstruktur auf Basis rechtlicher Grundlagen ab. Damit das gelingt, braucht es die Leistungs- und Strukturerhebung (LSE). Deswegen sind manche Unternehmen – branchenspezifisch und nach vordefinierten Umsatz- und/oder Beschäftigtenschwellen - verpflichtet, jährlich Meldungen an Statistik Austria zu übermitteln.
Die EBS-Vorgaben sind in der LSE ab dem Berichtsjahr 2021 umzusetzen. Deswegen hat Statistik Austria ihr Erhebungskonzept entsprechend angepasst.
Was ist EBS?
EBS steht für European Business Statistics und ist eine EU-Rahmenverordnung für Unternehmensstatistiken. EBS ist auch unter der ehemaligen Bezeichnung FRIBS (Framework Regulation Integrating Business Statistics) bekannt. Ziel von EBS ist es, wirtschaftsstatistische Erhebungen flexibler zu gestalten, zu harmonisieren und zu vereinfachen. Das wirkt auch auf das österreichische statistische System.
Was ändert sich bei der LSE?
- Umfassend: Die LSE liefert zukünftig vollständige Strukturdaten über alle Wirtschaftsbereiche.
- Passgenau:
- Ein einheitlicher Fragebogen für alle Wirtschaftsbereiche - dank pass-
genauer Steuerung im Webfragebogen Quest werden nur jene Merkmale
angezeigt, die spezifisch für das einzelne Unternehmen relevant sind und
für die es noch keine Informationen aus anderen Quellen gibt.
- Bestmögliche Anpassung der Definitionen der Merkmale an die
Rechnungslegung (z.B. Handelswareneinsatz anstelle
Handelswarenbezug).
- Neu: Das Merkmal „Geleistete Arbeitsstunden“ wird für Handels- und
Dienstleistungsunternehmen neu aufgenommen; um den Aufwand für
Unternehmen gering zu halten, akzeptiert Statistik Austria praxisnahe
Schätzungen.
- Neu: Detaillierte Erlösgliederung zur besseren Abbildung der
Wirtschaftsstrukturen – Verwendung der PRODCOM Statistik für den
Produzierenden Bereich.
- Neu: Umsatzerlöse nach Standorten – das bringt auch regional qualitativ
hochwertige Ergebnisse.
- Die Ausgaben und Investitionen für Umweltschutzmaßnahmen werden nur
noch für eine Stichprobe erhoben, die Detailmerkmale werden alle zwei
Jahre erhoben. - Das fällt weg:
- Bisher ist die Meldung für drei Ebenen erfolgt: Unternehmen (rechtliche
Einheit), Betrieb und Standorte. Mit dem Berichtsjahr 2021 entfällt die
Betriebsebene.
- Arbeitsgemeinschaften werden von der Erhebung ausgenommen.
- Nicht mehr benötigte Merkmale werden gestrichen, z.B. Gütersteuern,
betriebliche Altersvorsorge, Heimarbeiter oder Finanzierungsleasing.
- Gliederung der Umsatzerlöse nach ÖCPA für den KFZ-Handel. - Neue Meldeschiene "Saldenliste"
Die automatische Generierung und die einfache Datenübermittlung aus Buchhaltungsprogrammen spart wertvolle Zeit. Nach einmaliger Zuordnung der Kontensalden werden die Daten für die Folgejahre automatisch erstellt.
Achtung: Das dafür notwendige WebService ist noch nicht in allen gängigen Buchhaltungsprogrammen implementiert. Der Bedarf ist an Statistik Austria und direkt an die Softwareunternehmen zu melden.
- Alternativ kann der XML-Output vom Unternehmen auch selbst erzeugt
werden und mittels einerImportschnittstelle an Statistik Austria
übermittelt werden.
- Meldepflicht mittels Saldenliste besteht für Kapitalgesellschaften mit
mindestens 1,5 Mio. Euro Umsatz.
- Der Webfragebogen eQuest bleibt als bewährte Meldeschiene bestehen -
Zugangsdaten für eQuest undSaldenliste sind ident. Im Berichtsjahr 2021
kann zwischen eQuest und Saldenliste gewählt werden.
- Spezialmerkmale wie Umweltmerkmale oder Gliederung der
Umsatzerlöse sind grundsätzlich mit eQuest zumelden – das betrifft aber
nur ausgewählte Unternehmen.
Wie wird das umgesetzt?
- Statistik Austria versendet ab Ende August 2022 Meldeaufforderungen an die betreffenden Unternehmen.
- Aufgrund der Neuerungen ab dem Berichtsjahr 2021 möchte Statistik Austria den Unternehmen für die Umsetzung der Änderungen und die Erstattung der Meldungen mehr Zeit geben. Unbeschadet des gesetzlichen Meldetermins (30. September 2022) haben die Unternehmen daher bis 31. Oktober 2022 Zeit für die Meldung. Dafür ist keine Kontaktaufnahme mit Statistik Austria notwendig. Sollte jedoch darüber hinaus noch mehr Zeit benötigt werden, ist es erforderlich sich mit Statistik Austria in Verbindung zu setzen.
- Die Meldung kann mittels eQuest oder Saldenliste erstattet werden.
- Wenn das Unternehmen Spezialmerkmale zu melden hat und mittels Saldenliste melden möchte, ist zu beachten, dass die Saldenliste vorab gemeldet werden soll, da dann die bereits gemeldeten Merkmale bei Aufruf des eQuest automatisch ausgeblendet werden.
Welche Branchen sind betroffen?
Betroffen sind alle Unternehmen, die die gesetzlichen Meldeschwellen überschreiten und deren Tätigkeiten - gemäß Wirtschaftsklassifikation ÖNACE 2008 - folgenden Bereichen zuzuordnen sind. Die mit dem Berichtsjahr 2021 hinzukommenden Wirtschaftsbereiche sind hervorgehoben ("fett" und "kursiv").
ÖNACE 2008 | Beschreibung |
---|---|
Abschnitt B | Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erde |
Abschnitt C | Herstellung von Waren |
Abschnitt D | Energieversorgung |
Abschnitt E | Wasserversorgung: Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen |
Abschnitt F | Bau |
Abschnitt G | Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen |
Abschnitt H | Verkehr und Lagerei |
Abschnitt I | Beherbergung und Gastronomie |
Abschnitt J | Information und Kommunikation |
Abteilung 66 | Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten |
Abschnitt L | Grundstücks- und Wohnungswesen |
Abschnitt M | Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen |
Abschnitt N | Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen |
Abschnitt P | Erziehung und Unterricht |
Abschnitt Q | Gesundheits- und Sozialwesen |
Abschnitt R | Kunst, Unterhaltung und Erholung |
Abteilung S95 | Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern |
Abteilung S96 | Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen |
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zur Leistungs- und Strukturerhebung finden Sie bei Statistik Austria, mit Downloads zu folgenden Themen:
- Detaillierte Information über die Neuerungen
- Musterformulare
- Hintergrundinformationen und technische Spezifikationen für die Saldenliste
- Rechtsgrundlagen und Meldeschwellen
- FAQ
Factsheet: EBS Neuerungen bei der Leistungs- und Strukturerhebung
Fragen zur Saldenliste, Kontenzuordnung und fachliche Fragen zur Erhebung:
Telefon +43 1 71128‑7111
Fax: +43 1 71128‑7775
E-Mail LSE-Aufarbeitung@statistik.gv.at
Allgemeine Fragen wie Fristerstreckungen, Authentifizierung, Passwort sowie Fragen zur Auskunftspflicht:
Telefon +43 1 71128-7272
Fax: +43 1 71128-7775
E-Mail LSE@statistik.gv.at
Technische Fragen:
Telefon +43 1 71128‑8009
Fax +43 1 71128‑7775
E‑Mail helpdesk@statistik.gv.at
Haben Sie noch Fragen?
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Statistik in der Wirtschaftskammer Österreich:
DI Petra Lang
Telefon +43 5 90 900-4113
E-Mail petra.lang@wko.at
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