EBS Leistungs- und Strukturerhebung

Informationen zur Umsetzung

Lesedauer: 4 Minuten

19.06.2024

Statistik Austria bildet die Gesamtheit der heimischen Wirtschaftsstruktur auf Basis rechtlicher Grundlagen ab. Damit das gelingt, braucht es die Leistungs- und Strukturerhebung (LSE). Deswegen sind manche Unternehmen – branchenspezifisch und nach vordefinierten Umsatz- und/oder Beschäftigtenschwellen - verpflichtet, jährlich Meldungen an Statistik Austria zu übermitteln.

Die EBS-Vorgaben sind in der LSE ab dem Berichtsjahr 2021 umzusetzen. Deswegen hat Statistik Austria ihr Erhebungskonzept entsprechend angepasst.

Was ist EBS?

EBS steht für European Business Statistics und ist eine EU-Rahmenverordnung für Unternehmensstatistiken. EBS ist auch unter der ehemaligen Bezeichnung FRIBS (Framework Regulation Integrating Business Statistics) bekannt. Ziel von EBS ist es, wirtschaftsstatistische Erhebungen flexibler zu gestalten, zu harmonisieren und zu vereinfachen. Das wirkt auch auf das österreichische statistische System.

Was ändert sich bei der LSE?

  • Umfassend: Die LSE liefert zukünftig vollständige Strukturdaten über alle Wirtschaftsbereiche.
  • Passgenau:
    - Ein einheitlicher Fragebogen für alle Wirtschaftsbereiche - dank  pass-
       genauer Steuerung im Webfragebogen Quest werden nur jene Merkmale
       angezeigt, die spezifisch für das einzelne Unternehmen relevant sind und
       für die es noch keine Informationen aus anderen Quellen gibt.
    - Bestmögliche Anpassung der Definitionen der Merkmale an die
       Rechnungslegung (z.B. Handelswareneinsatz anstelle
       Handelswarenbezug).
    - Neu: Das Merkmal „Geleistete Arbeitsstunden“ wird für Handels- und
       Dienstleistungsunternehmen neu aufgenommen; um den Aufwand für
       Unternehmen gering zu halten, akzeptiert Statistik Austria praxisnahe
       Schätzungen.
    - Neu: Detaillierte Erlösgliederung zur besseren Abbildung der
       Wirtschaftsstrukturen – Verwendung der PRODCOM Statistik für den
       Produzierenden Bereich.
    - Neu: Umsatzerlöse nach Standorten – das bringt auch regional qualitativ
       hochwertige Ergebnisse.
    - Die Ausgaben und Investitionen für Umweltschutzmaßnahmen werden nur
       noch für eine Stichprobe erhoben, die Detailmerkmale werden alle zwei
       Jahre erhoben.
  • Das fällt weg:
    - Bisher ist die Meldung für drei Ebenen erfolgt: Unternehmen (rechtliche
       Einheit), Betrieb und Standorte. Mit dem Berichtsjahr 2021 entfällt die
       Betriebsebene.
    - Arbeitsgemeinschaften werden von der Erhebung ausgenommen.
    - Nicht mehr benötigte Merkmale werden gestrichen, z.B. Gütersteuern,
       betriebliche Altersvorsorge, Heimarbeiter oder Finanzierungsleasing.
    - Gliederung der Umsatzerlöse nach ÖCPA für den KFZ-Handel.
  • Neue Meldeschiene "Saldenliste"
    Die automatische Generierung und die einfache Datenübermittlung aus Buchhaltungsprogrammen spart wertvolle Zeit. Nach einmaliger Zuordnung der Kontensalden werden die Daten für die Folgejahre automatisch erstellt.
    Achtung: Das dafür notwendige WebService ist noch nicht in allen gängigen Buchhaltungsprogrammen implementiert. Der Bedarf ist an Statistik Austria und direkt an die Softwareunternehmen zu melden.
    - Alternativ kann der XML-Output vom Unternehmen auch selbst erzeugt
       werden und mittels einerImportschnittstelle an Statistik Austria
       übermittelt werden.
    - Meldepflicht mittels Saldenliste besteht für Kapitalgesellschaften mit
       mindestens 1,5 Mio. Euro Umsatz.
    - Der Webfragebogen eQuest bleibt als bewährte Meldeschiene bestehen -
       Zugangsdaten für eQuest undSaldenliste sind ident. Im Berichtsjahr 2021
       kann zwischen eQuest und Saldenliste gewählt werden.
    - Spezialmerkmale wie Umweltmerkmale oder Gliederung der
       Umsatzerlöse sind grundsätzlich mit eQuest zumelden – das betrifft aber
       nur ausgewählte Unternehmen.

Wie wird das umgesetzt?

  • Statistik Austria versendet ab Ende August 2022 Meldeaufforderungen an die betreffenden Unternehmen.
  • Aufgrund der Neuerungen ab dem Berichtsjahr 2021 möchte Statistik Austria den Unternehmen für die Umsetzung der Änderungen und die Erstattung der Meldungen mehr Zeit geben. Unbeschadet des gesetzlichen Meldetermins (30. September 2022) haben die Unternehmen daher bis 31. Oktober 2022 Zeit für die Meldung. Dafür ist keine Kontaktaufnahme mit Statistik Austria notwendig. Sollte jedoch darüber hinaus noch mehr Zeit benötigt werden, ist es erforderlich sich mit Statistik Austria in Verbindung zu setzen.
  • Die Meldung kann mittels eQuest oder Saldenliste erstattet werden.
  • Wenn das Unternehmen Spezialmerkmale zu melden hat und mittels Saldenliste melden möchte, ist zu beachten, dass die Saldenliste vorab gemeldet werden soll, da dann die bereits gemeldeten Merkmale bei Aufruf des eQuest automatisch ausgeblendet werden.

Welche Branchen sind betroffen?

Betroffen sind alle Unternehmen, die die gesetzlichen Meldeschwellen überschreiten und deren Tätigkeiten - gemäß Wirtschaftsklassifikation ÖNACE 2008 - folgenden Bereichen zuzuordnen sind. Die mit dem Berichtsjahr 2021 hinzukommenden Wirtschaftsbereiche sind hervorgehoben ("fett" und "kursiv"). 

ÖNACE 2008Beschreibung

Abschnitt B

Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erde
Abschnitt CHerstellung von Waren

Abschnitt D

Energieversorgung
Abschnitt EWasserversorgung: Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen
Abschnitt FBau
Abschnitt GHandel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Abschnitt HVerkehr und Lagerei
Abschnitt IBeherbergung und Gastronomie
Abschnitt JInformation und Kommunikation
Abteilung 66Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten
Abschnitt LGrundstücks- und Wohnungswesen
Abschnitt MErbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Abschnitt NErbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Abschnitt PErziehung und Unterricht
Abschnitt QGesundheits- und Sozialwesen
Abschnitt RKunst, Unterhaltung und Erholung
Abteilung S95Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern
Abteilung S96Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zur Leistungs- und Strukturerhebung finden Sie bei Statistik Austria, mit Downloads zu folgenden Themen:

  • Detaillierte Information über die Neuerungen
  • Musterformulare
  • Hintergrundinformationen und technische Spezifikationen für die Saldenliste
  • Rechtsgrundlagen und Meldeschwellen
  • FAQ

Factsheet: EBS Neuerungen bei der Leistungs- und Strukturerhebung

Fragen zur Saldenliste, Kontenzuordnung und fachliche Fragen zur Erhebung:
Telefon +43 1 71128‑7111
Fax: +43 1 71128‑7775
E-Mail LSE-Aufarbeitung@statistik.gv.at

Allgemeine Fragen wie Fristerstreckungen, Authentifizierung, Passwort sowie Fragen zur Auskunftspflicht:
Telefon +43 1 71128-7272
Fax: +43 1 71128-7775
E-Mail LSE@statistik.gv.at

Technische Fragen:
Telefon +43 1 71128‑8009
Fax +43 1 71128‑7775
E‑Mail helpdesk@statistik.gv.at

Haben Sie noch Fragen? 

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Statistik in der Wirtschaftskammer Österreich:

DI Petra Lang
Telefon +43 5 90 900-4113
E-Mail petra.lang@wko.at 

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