Leistungs- und Strukturstatistik: Elektronische Meldeschiene

Informationen zu den Meldetools der Statistik Austria

Lesedauer: 1 Minute

21.09.2023

Seit dem Berichtsjahr 2010 werden in der Leistungs- und Strukturerhebung nur mehr elektronische Meldemedien eingesetzt. Elektronische Meldeinstrumente sind eine weitere Möglichkeit, den Aufwand von Meldungen für die Unternehmen gering zu halten, weshalb die Initiative seitens der WKÖ unterstützt wird. Ergänzend dazu wird den Unternehmen seitens Statistik Austria ein Kennzahlen-System zur branchen- bzw. unternehmensspezifischen Standortbestimmung angeboten.

Was bedeutet das für das Unternehmen?

Es werden keine Fragebögen in Papierform und keine Erläuterungen mit dem Begleitschreiben mit versandt. An die Unternehmen wird nur das übliche offizielle Schreiben von Statistik Austria geschickt, in dem auf die Rechtsgrundlage sowie den Einsendetermin hingewiesen wird. Weiters enthält das Schreiben die Zugangsdaten zur elektronischen Meldung und Kontaktadressen bei Statistik Austria. Die Möglichkeit der Papiermeldung besteht nur noch dann, wenn die technischen Voraussetzungen für eine elektronische Meldung beim Unternehmen nicht vorhanden sind.

Folgende elektronische Meldemöglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Saldenliste (ab Berichtsjahr 2021)
  • Webfragebogen eQuest-Web
  • Unternehmensserviceportal (USP)

Die Meldeschiene Saldenliste wurde eingerichtet, um Meldungen effizienter für die Unternehmen zu gestalten. In der Buchhaltungssoftware sollen die Kontensalden den Erhebungsmerkmalen zugeordnet und eine XML-Datei generiert werden, die direkt im Programm übermittelt oder im Portal von Statistik Austria hochgeladen und gemeldet werden kann. Nach der Erstzuordnung erfolgt die Meldung möglichst automatisiert.

Bei der Meldung mit der elektronischen Meldeschiene eQuest stellt Statistik Austria ein Kennzahlen-System (Benchmarking) zur Verfügung. Einerseits ermöglicht dies die Berechnung von Maßzahlen wie Beschäftigte pro Unternehmen, Umsatz pro Beschäftigtem, Personalintensität und Produktivität und ermöglicht einen Vergleich Ihres Unternehmens mit der Branche. Andererseits sind wichtige Ergebnisse der Vorperiode grafisch dargestellt.

Wann startet die Erhebung?

Statistik Austria versendet ab Ende August Meldeaufforderungen an die betreffenden Unternehmen. Meldefrist ist der 30. September.

Es besteht Auskunftspflicht für Unternehmen, welche die gesetzlich vordefinierten Schwellenwerte überschreiten.

Welche Informationen stehen zur Verfügung

Die Homepage der Statistik Austria gibt einen kompakten Überblick zur Meldung im Rahmen der Leistungs- und Strukturstatistik: Neben konkreten Informationen zu den elektronischen Meldemöglichkeiten und der Bestellung von Zugangsdaten sind auch Informationen zur Auskunftspflicht (inkl. Rechtsgrundlagen) sowie die Kontaktdaten von Statistik Austria abrufbar.

Eine Kurzübersicht zu den Änderungen ab dem Berichtsjahr 2021 sind auch auf der WKÖ-Seite abrufbar.

Haben Sie noch Fragen?

DI Petra Lang steht Ihnen gerne unter der Telnr 0590900-4113 oder per E-Mail petra.lang@wko.at zur Verfügung.

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