Auf einem Tisch liegen viele zerknäulte, weiße Zettel. Ein Zettel ist gelb. Um den Zettel sind die Umrisse einer Glühbirne illustriert
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Innovationserhebung

Community Innovation Survey (CIS)

Lesedauer: 5 Minuten

12.12.2024

Die Europäische Innovationserhebung (Community Innovation Survey CIS) ist eine Erhebung über die Art und den Umfang von Innovationstätigkeiten in Unternehmen. Ziel ist es, mit den Ergebnissen den Erfolg von Innovationen auf dem Markt abzubilden.

Grundlage für die Erhebung bildet das 2018 in der vierten Auflage veröffentlichte Oslo-Handbuch mit Empfehlungen zur statistischen Erfassung von Innovationen. Die erste Fassung erschien 1992 und wurde 1997, 2005 sowie 2018 entsprechend den veränderten Anforderungen überarbeitet. Die 2018 veröffentlichte Version ist das zurzeit gültige Referenzhandbuch, dass Standarddefinitionen und die Methodologie enthält.

Laut Oslo-Handbuch wird Innovation wie folgt definiert:

"Innovationen sind neue oder verbesserte Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsprozesse, die sich merklich von den bisherigen Produkten, Dienstleistungen oder Geschäftsprozessen des Unternehmens unterscheiden und die auf dem Markt oder im Unternehmen eingeführt worden sind."

Es wird zwischen Produkt-/Dienstleistungsinnovationen und Geschäftsprozessinnovationen unterschieden. Eine Produkt-/Dienstleistungsinnovation ist die Einführung eines neuen oder verbesserten Produkts oder einer neuen oder verbesserten Dienstleistung. Sie muss sich hinsichtlich ihrer Merkmale (z.B. integrierte Software, Benutzerfreundlichkeit, Design, Komponenten oder Teilsysteme) merklich von denjenigen Produkten und Dienstleistungen unterscheiden, die das Unternehmen bisher auf dem Markt angeboten hat. Die Innovation muss neu für Ihr Unternehmen sein, es muss sich dabei nicht notwendigerweise um eine Marktneuheit handeln. Es ist dabei unerheblich, ob die Innovation ursprünglich von Ihrem Unternehmen oder von anderen Unternehmen entwickelt worden ist. Digitale Produkte oder Dienstleistungen sind einzuschließen.

Ein Produkt ist normalerweise ein greifbarer Gegenstand wie z.B. ein Smartphone, Möbel oder ein Softwarepaket; aus dem Internet herunterladbare Software, Musik und Filme sind auch Produkte. Eine Dienstleistung ist normalerweise kein greifbarer Gegenstand wie z.B. Versicherung, Verkauf, Weiterbildungskurse, Transport oder Beratung.

Eine Geschäftsprozessinnovation ist die Einführung eines neuen oder verbesserten Geschäftsprozesses für eine oder mehrere Unternehmensfunktionen, der sich merklich von denjenigen Geschäftsprozessen unterscheidet, die das Unternehmen bisher verwendet hat. Die Innovation muss neu für Ihr Unternehmen sein, es muss sich dabei nicht notwendigerweise um eine Neuheit in Ihrem Markt handeln. Es ist dabei unerheblich, ob die Innovation ursprünglich von Ihrem Unternehmen oder von anderen Unternehmen entwickelt worden ist.

Die Innovationserhebung wurde bis dato vierzehnmal durchgeführt. Zwischen den Erhebungsrunden kam es teilweise zu gravierenden methodischen Änderungen (wie u.a. die Einführung eines erweiterten Innovationsbegriffes, Änderungen des Fragebogens, der Stichprobe, die Anwendung der NACE Rev. 2 etc.). Damit wird die Vergleichbarkeit über die Jahre eingeschränkt.

In diesem Sinne zu beachten:

Ab dem CIS 2018 unterscheidet sich die Fragenarchitektur grundsätzlich von den Vorgängererhebungen. Dadurch ist die Vergleichbarkeit mit den Erhebungen in den Jahren zuvor nur beschränkt möglich und sinnvoll.


Überblick der CIS-Erhebungen:

CIS 1: 1992 (Pilotprojekt)

CIS 2: 1996

CIS 3: 1998-2000               CIS light: 2000-2002 oder 2001-2003

CIS 2004: 2002-2004

CIS 2006: 2004-2006

CIS 2008: 2006-2008

CIS 2010: 2008-2010

CIS 2012: 2010-2012

CIS 2014: 2012-2014

CIS 2016: 2014-2016

CIS 2018: 2016-2018

CIS 2020: 2018-2020

CIS 2022: 2020-2022

Bei der Europäischen Innovationserhebung handelt es sich um eine Primärerhebung bei Unternehmen ab 10 Gesamtbeschäftigten (unselbständig plus selbständig) (in den Sektoren Bergbau, Herstellung von Waren, Energieversorgung, Wasserversorgung und Dienstleistungen-hier nur ausgewählte Wirtschaftszweige: 46, H, J, K, 71-73) auf freiwilliger Basis. 

Gegenstand der Statistik ist die Erfassung der Innovationstätigkeiten von Unternehmen. Als wichtigste Datenquelle dient eine Grundgesamtheit von ca. 18.000 Unternehmen, aus der eine Stichprobe gezogen wird. Im Rahmen der FRIBS-Implementierung musste die Grundgesamtheit durch die Erweiterung auf die Selbständigen erhöht werden. Als weitere Quellen dienen eigene Angaben der Unternehmen und die Leistungs- und Strukturstatistik (Umsatzerlöse), die für einen systematischen Vergleich verwendet werden.

Folgende Merkmale werden im Rahmen der Erhebung abgefragt:

  • Unternehmensgruppenzugehörigkeit
  • Umsatzerlöse nach Kundengruppen
  • Aufwendungen für gewisse innovationsähnliche Positionen
  • Anbieten von Produkten, die durch Ko-Kreation oder kundenspezifische Anpassung entstanden sind
  • Kunden der Produkte, die durch Ko-Kreation oder kundenspezifische Anpassung entstanden sind
  • Nutzung von Schutzmechanismen
  • Weitergabe von Schutzrechten an Dritte
  • Erwerb von Schutzrechten
  • Nutzung von Informationsquellen
  • Einführung von Produkt-/Dienstleistungsinnovationen (V)*
  • Entwicklung der Produkt-/Dienstleistungsinnovationen (V)
  • Grad der Neuheit der Produkt-/Dienstleistungsinnovationen (V)
  • Aufteilung der Umsatzerlöse im letzten Berichtsjahr auf die verschiedenen Produkt- /Dienstleistungsinnovationen (V)
  •  Einführung von Geschäftsprozessinnovationen (V)*
  • Entwicklung der Geschäftsprozessinnovationen (V)
  • Noch nicht abgeschlossene oder vorzeitig abgebrochene Innovationsaktivitäten (V)*
  • F&E-Aktivitäten (V)*
  • Innovationsausgaben (V)
  • Art der genutzten Finanzierungsmittel
  • Erhalt von öffentlicher Förderung
  • Inanspruchnahme von Steuererleichterungen oder Steuerfreibeträgen
  • Kooperation mit Dritten, gegliedert nach Art des Partners und Region (V)
  • Innovationshemmnisse
  • Umsatzerlöse im letzten Berichtsjahr (V)
  • Unternehmensalter 

(V): laut EU-Verordnung verpflichtend zu stellende Fragen

(V)*: Unternehmen ist innovationsaktiv, wenn eines der mit dem Stern * gekennzeichtneten Merkmale  erfüllt ist

Die Innovationserhebung wird alle 2 Jahre durchgeführt. Der Berichtszeitraum umfasst die letzten 3 Kalenderjahre vor jedem ungeraden Kalenderjahr (z.B. für den CIS 2022 die Jahre 2020-2022). Die endgültigen Daten sind 1,5 Jahre nach dem Berichtzeitraum verfügbar (t+18 Monate). 

Im Vergleich zur F&E-Statistik liefert die Innovationsstatistik auch outputorientierte Indikatoren.

Der Innovationsbegriff inkludiert F&E-Aktivitäten, ist aber sehr viel weiter gefasst.

Überblick Ergebnisse Innovationsstatistik

Innovationsaktivitäten der Unternehmen

Innovative Unternehmen nach Innovationsarten und Größenklassen

Anteil der innovationsaktiven Unternehmen

Innovationsausgaben der Unternehmen

Unternehmen mit Innovationskooperationen

STATISTIK AUSTRIA

Innovation im Unternehmenssektor

Eurostat

Daten zu Wissenschaft, Technologie und Innovation

Links zu

          Überblick Eurostat-Homepage

          Wissenschaft, Technologie und Innovation Daten:
          Datenbank und Haupttabellen

          Eurostat-Veröffentlichungen im
          Bereich Wissenschaft, Technologie und Innovation 

Europäische Kommission - Industrielle Innovation

Um sicherzustellen, dass die umgesetzten innovationspolitischen Maßnahmen zu greifbaren Ergebnissen führen, bedient sich die Europäische Kommission einer Reihe von Instrumenten zur Erhebung von Daten über die Innovationsleistung in Europa. Die Daten umfassen Evaluierungen der Innovationsleistung, politischen Maßnahmen und innovationspolitischen Governance sowie von Trends auf dem Gebiet der Innovationspolitik aus ganz Europa.

Die Ergebnisse der Innovationserhebung bilden die Basis für 7 von 32 Indikatoren des "European Innovation Scoreboard" (EIS).

Zahlen, Fakten und Analyse

European Innovation Scoreboard (EIS)

European Innovation Scoreboard Interactive Tool

Länderprofil für Österreich im European Innovation Scoreboard 

Globale Innovationsindex (GII)

Für den weltweiten Vergleich der Innovationstätigkeit kann der Globale Innovationsindex (GII) der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO - World Intellectual Property Organization) der Vereinten Nationen herangezogen werden. Dabei handelt es sich um einen Index, der rund 80 Indikatoren aus verschiedenen Bereichen (u.a. Wirtschaft, öffentlicher Bereich, Bildung, Forschung, Infrastruktur, Finanzmärkte) wie beispielsweise wirtschaftliche Rahmenbedingungen, Investitionen, Patentanmeldungen, App-Entwicklungen für Smartphones, Bildungsausgaben und wissenschaftliche Veröffentlichungen in 131 Ländern erfasst.

Der Globale Innovationsindex (GII) wird seit 2007 jährlich von der WIPO zusammen mit zwei Hochschulen (Cornell University, USA und Business School INSEAD, Frankreich) veröffentlicht.

Global Innovation Index

Problematik Bundesländerauswertungen

Auswertungen auf Bundesländerebene werden nicht publiziert, da aufgrund der Stichprobengröße die Ergebnisse nicht ausreichend genau erscheinen. Zudem ist die Verwendung des „Unternehmens“ als Erhebungseinheit problematisch, da Unternehmen nach dem Bundesland ihres Hauptsitzes klassifiziert werden. 

 

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