Unternehmen & Selbständigkeit
Begriffe/Definitionen
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Einige häufig verwendete Begriffe bzw statistische Einheiten rund um das Thema Unternehmen & Selbständigkeit werden kurz erklärt:
Mitglied: Gemäß dem regionalen Aufbau der WKO ist ein Unternehmen Mitglied in der jeweiligen Wirtschaftskammer des Bundeslandes in der es Berechtigungen hat, die zu einer Kammermitgliedschaft führen. Das tatsächliche Ausüben dieser Tätigkeiten ist für eine Erfassung und Zählung nicht ausschlaggebend. Unternehmen mit Standorten in mehreren Bundesländern sind auch in den jeweiligen Bundesländern Mitglied. Der Österreich-Wert ergibt sich aus der Summe der einzelnen Bundesländer.
Unternehmen: Bis zum Berichtsjahr 2020 wurde von Statistik Austria die „rechtliche Einheit“ als Synonym für das Unternehmen verwendet. Mit 2021 kommt in vielen Statistiken, darunter auch der Leistungs- und Strukturstatistik bzw Unternehmensdemografie, ein neuer Unternehmensbegriff „statistisches Unternehmen“ zur Anwendung, wobei folgende Definitionen gelten: Die rechtliche Einheit ist eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen. Sie übt eine oder mehrere Tätigkeiten an einem oder an mehreren Standorten aus. Das Unternehmen (=statistisches Unternehmen) wird darüberhinausgehend als „kleinste Kombination rechtlicher Einheiten“ mit einem „gewissen Maß an Entscheidungsfreiheit“ definiert. Im Gegensatz zum Begriff der rechtlichen Einheit können demnach mehrere rechtliche Einheiten zu einer größeren Unternehmenseinheit zusammengefasst werden. Ergebnisse auf Ebene der rechtlichen Einheit werden bei der Leistungs- und Strukturstatistik weiterhin veröffentlicht (zusätzlich zum statistischen Unternehmen) bzw bleibt die rechtliche Einheit auch die Basis bei der WKO Beschäftigungsstatistik in Kammersystematik oder auch der Arbeitsstättenzählung von Statistik Austria.
Selbständigkeit: Je nach Wahl der Rechtsform können hinter einem Unternehmen unterschiedlich viele Selbständige stehen. Die Zahl der Selbständigen ist daher iA nicht gleich der Unternehmensanzahl. Auch das Ausmaß der Tätigkeit wird oft für die Definition herangezogen. Im Rahmen der Arbeitskräfteerhebung von Statistik Austria gelten Personen beispielsweise dann als erwerbstätig (selbständig oder unselbständig), wenn sie in der Befragungswoche mindestens eine Stunde gearbeitet haben bzw wegen Krankheit, Urlaub etc nicht gearbeitet haben, sonst aber erwerbstätig sind (Labour-Force-Konzept).
Schwerpunktzuordnung vs Mehrfachmitgliedschaft: Üblicherweise werden im Rahmen der Wirtschaftsstatistik die betrachteten Einheiten (zB Unternehmen) nach ihrem wirtschaftlichen Tätigkeitsschwerpunkt klassifiziert. Dh Unternehmen, die in mehreren Wirtschaftsbereichen tätig sind, werden genau einer Branche zugeordnet (Schwerpunktzuordnung), sämtliche Wirtschaftsdaten wie Beschäftigte oder Umsätze übernehmen diese Zuordnung. Im Gegensatz dazu werden insbesondere bei Auswertungen, die auf den WK-Mitgliederdaten beruhen, Unternehmen mehrfach erfasst, wenn sie Standorte in mehreren Bundesländern (regionale Mehrfachmitgliedschaft) haben bzw in verschiedenen Bereichen tätig sind (fachliche Mehrfachmitgliedschaft). Die Summe der Spartenmitglieder ist damit iA höher als die Anzahl der Kammermitglieder, die Summe der Fachgruppenmitglieder höher als der Spartenwert usw.