Barkeeper
© Nomad_Soul | stock.adobe.com

Unterstützung bei Fragen zur Betriebsanlagengenehmigung

Die Wirtschaftskammer Wien unterstützt Betriebe mit rechtlicher und technischer Beratung bei allen Themen rund um die Betriebsanlage.

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 17.01.2024

Eine Betriebsanlage umfasst alle Gebäude, Räume, Freiflächen, betrieblichen Einrichtungen und Anlagen, die eine betriebliche Einheit darstellen und nicht bloß vorübergehend der Gewerbeausübung dienen (z.B. ein Gasthaus, eine Werkstätte, ein Verkaufslokal, ein Lager etc.). Für viele Geschäftsideen und Branchen muss für den (geplanten) Standort beim zuständigen Betriebsanlagezentrum der Stadt Wien auch die Genehmigung einer solchen Betriebsanlage eingeholt werden. Und zwar dann, wenn vom Unternehmensstandort eine Gefahr für Menschen sowie eine Lärm- oder Geruchsbelästigung ausgehen kann. Typische Beispiele für eine genehmigungspflichtige Betriebsanlage sind Kfz-Werkstätten, Tischlereien oder Gastronomiebetriebe. Regelmäßige Überprüfung nötig Inhaber von genehmigten Betriebsanlagen haben auch regelmäßige Verpflichtungen. Sie müssen kontrollieren

  • ob die in der Genehmigung vorgeschriebenen Auflagen eingehalten werden (z.B. Fluchtwege, Brandschutztüren, etc.),
  • die Befunde auf dem aktuellen Stand sind (z.B. Elektro-Befund, Lüftungsbefund, etc.)
  • und ob zwischenzeitlich Änderungen der Betriebsanlage vorgenommen wurden (z.B. zusätzlicheMaschinen, Geräte, Anlagen).

Schwerpunktkontrollen möglich

Alle fünf bzw. sechs Jahre muss sich der Betreiber um eine wiederkehrende Überprüfung der Betriebsanlage kümmern und das Ergebnis in einer Prüfbescheinigung festhalten. Darüber hinaus kann die Behörde jederzeit auch unangemeldete Kontrollen durchführen.

Unterstützung durch WK Wien

Unterstützung bei gewerbe- und betriebsanlagenrechtlichen Fragen - angefangen bei der Geschäftsidee bis hin zum Genehmigungsverfahren oder auch bei Fragen zur wiederkehrenden Überprüfung der Betriebsanlage bietet das Betriebsanlagenservice der WK Wien. Bei einer vor Ort-Besichtigung können die Experten bereits eine erste Einschätzung auf die Genehmigungsfähigkeit abgeben sowie den Ist- und Sollzustand hinsichtlich der Betriebsanlagengenehmigung ermitteln. Auch bei technischen Vorbesprechungen mit Projektpartnern stehen die Experten beratend zur Seite und unterstützen bei der Erarbeitung des Einreichprojekts, beim Genehmigungsverfahren sowie der Augenscheinverhandlung mit den zuständigen Behörden, den Amtssachverständigen und dem Arbeitsinspektorat.