Handwerkerbonus
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Start für den Handwerker Bonus

Mit dem Handwerker-Bonus will die Bundesregierung Konjunkturimpulse für Handwerk und Bau schaffen und konsumentenseitig c für Investitionen setzen. Beschlossen wurde er im Frühjahr, ab Mitte Juli können Konsumenten nun Anträge stellen.

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Aktualisiert am 14.09.2024

Was wird gefördert?

Förderbar durch den Handwerkerbonus sind nur reine Arbeitskosten für Handwerkerleistungen im privat genutzten Lebensbereich, die zwischen 1.  März 2024 und 31. Dezember 2025 anfallen bzw. angefallen sind. Die Arbeitsleistung muss von einem befugten Unternehmer erbracht und in Rechnung gestellt werden, die Arbeitskosten sind auf der Rechnung separat auszuweisen. Nur Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Österreich, die über eine zur Arbeitsleistung passende, aufrechte Gewerbeberechtigung verfügen, können förderfähige Arbeitsleistungen erbringen. Nicht förderfähig sind z.B. Gutachter-, Planungs-, Beratungskosten, Baumkontrollen, gesetzlich vorgeschriebene Wartungen sowie Leistungen, die bereits von anderer Stelle vergütet (Versicherung) oder öffentlich gefördert sind. Auch Arbeitsleistungen an Wohnsitzen im Ausland sind nicht förderfähig.

Höhe der Förderung

Sie beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ge[1]samtkosten (ohne USt). Für diese gilt eine Untergrenze von 250 Euro und eine Obergrenze von 10.000 Euro (2024) bzw. 7500 Euro (2025) pro Person und Wohnobjekt. D.h., die maximale jährliche Förderhöhe liegt heuer bei 2000 Euro, 2025 bei 1500 Euro.

Wie erfolgt die Beantragung?

Die Förderung ist online zu beantragen. Benötigt werden Schlussrechnung, Zahlungsnachweis sowie ID Austria oder Kopie eines amtlichen Ausweises. Der Name des Förder-Antragstellers muss mit jenem auf der Rechnung übereinstimmen, nicht jedoch mit jenem auf der Zahlungsbestätigung. Jede Person kann nur einen Förderantrag pro Jahr stellen, allerdings können mehrere Personen für dieselbe Wohneinheit Anträge stellen (Höchstgrenze gilt auch pro Wohneinheit).